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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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stecken Anno 1541./ vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen Schrifften / vnd außgegangenem Truck / den einfältigen Leuten eynzubilden / vngeachtet / daß solche jrrige Lehre in der zu Augspurgische vbergebenen Confession / mit außtrücklichen worten verworffen / vnd viel ein ananders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vnd noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werden möchte / dadurch zubeschönen / zubemänteln / oder / als der Euangelischen Lehr gemeß / zubestättigen / Inmassen wir denn die andere Edition / der ersten vbergebener Augspurgischen Confession zuwider / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc.

Wolffens frecheit vnd vnwarheit.

Auß diesem kurtzen warhafftigen Bericht / sihet man deß frechen Wolffij vnuerschämmt fürgeben / der sich nicht scheuwt zu sagen / daß man die erste Confession hab ändern müssen / weil sie im zehenden Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vnd daß solche änderung mit gemeinem raht vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlen / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendtmal lehren vnnd halten. Nun mag man ein jeden Standt im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder on zweiffel sagen / daß der Wolff den rachen zu weit Wolff muß zum Lügner werden.auffgesperret / vnd auff einmal zuuiel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüber ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spott vnnd schanden werden. Denn solche änderung Philippo niemals befohlen worden / mit jrgend einigem raht / sondern ist zuwider dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Ständen (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner Handelung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zu thun gehabt / der meinung nicht zugelassen / daß die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser veränderten Confession / jhren vnterschleiff haben solten / welches den frommen auffrichtigen Ständen niemals in sinn kommen / Ja wenn einer solches hette fürgeben / vnd suchen wollen / solten sie darüber nit

stecken Anno 1541./ vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen Schrifften / vñ außgegangenem Truck / den einfältigen Leuten eynzubilden / vngeachtet / daß solche jrrige Lehre in der zu Augspurgische vbergebenen Confession / mit außtrücklichen worten verworffen / vnd viel ein ananders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vñ noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werdẽ möchte / dadurch zubeschönen / zubemänteln / oder / als der Euangelischen Lehr gemeß / zubestättigen / Inmassen wir denn die andere Edition / der ersten vbergebener Augspurgischen Confession zuwider / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc.

Wolffens frecheit vnd vnwarheit.

Auß diesem kurtzen warhafftigen Bericht / sihet man deß frechen Wolffij vnuerschäm̃t fürgeben / der sich nicht scheuwt zu sagẽ / daß man die erste Confession hab ändern müssen / weil sie im zehendẽ Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vnd daß solche änderung mit gemeinem raht vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlẽ / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendtmal lehren vnnd halten. Nun mag man ein jeden Standt im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder on zweiffel sagen / daß der Wolff den rachen zu weit Wolff muß zum Lügner werden.auffgesperret / vnd auff einmal zuuiel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüber ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spott vnnd schanden werden. Denn solche änderung Philippo niemals befohlẽ worden / mit jrgend einigem raht / sondern ist zuwider dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Ständen (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner Handelung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zu thun gehabt / der meinung nicht zugelassen / daß die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser veränderten Confession / jhren vnterschleiff haben solten / welches den frommen auffrichtigen Ständen niemals in siñ kommen / Ja weñ einer solches hette fürgeben / vnd suchen wollen / solten sie darüber nit

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[448/0464] stecken / vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen Schrifften / vñ außgegangenem Truck / den einfältigen Leuten eynzubilden / vngeachtet / daß solche jrrige Lehre in der zu Augspurgische vbergebenen Confession / mit außtrücklichen worten verworffen / vnd viel ein ananders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vñ noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werdẽ möchte / dadurch zubeschönen / zubemänteln / oder / als der Euangelischen Lehr gemeß / zubestättigen / Inmassen wir denn die andere Edition / der ersten vbergebener Augspurgischen Confession zuwider / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc. Anno 1541. Auß diesem kurtzen warhafftigen Bericht / sihet man deß frechen Wolffij vnuerschäm̃t fürgeben / der sich nicht scheuwt zu sagẽ / daß man die erste Confession hab ändern müssen / weil sie im zehendẽ Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vnd daß solche änderung mit gemeinem raht vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlẽ / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendtmal lehren vnnd halten. Nun mag man ein jeden Standt im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder on zweiffel sagen / daß der Wolff den rachen zu weit auffgesperret / vnd auff einmal zuuiel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüber ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spott vnnd schanden werden. Denn solche änderung Philippo niemals befohlẽ worden / mit jrgend einigem raht / sondern ist zuwider dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Ständen (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner Handelung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zu thun gehabt / der meinung nicht zugelassen / daß die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser veränderten Confession / jhren vnterschleiff haben solten / welches den frommen auffrichtigen Ständen niemals in siñ kommen / Ja weñ einer solches hette fürgeben / vnd suchen wollen / solten sie darüber nit Wolff muß zum Lügner werden.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/464>, abgerufen am 24.11.2024.