Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1541.prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vnd empfangen werde der Leib vnd Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen. Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben Nürenberg klagt vber die verände rung der Aug spurgischen Confession./ ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehen / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischen Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-Jedoch läß sich solch gutdüncken / darinn der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor Anno 1541.prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vñ empfangen werde der Leib vñ Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen. Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben Nürenberg klagt vber die verände rũg der Aug spurgischen Confession./ ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehẽ / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischẽ Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-Jedoch läß sich solch gutdüncken / dariñ der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0462" n="446"/><note place="left">Anno 1541.</note>prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vñ empfangen werde der Leib vñ Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen.</p> <note place="left">Von der ver enderung vñ mehrũg der Argspurgischẽ Confession.</note> <p>Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben <note place="left">Nürenberg klagt vber die verände rũg der Aug spurgischen Confession.</note>/ ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehẽ / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischẽ Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: <note place="left">Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-</note>Jedoch läß sich solch gutdüncken / dariñ der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor </p> </div> </body> </text> </TEI> [446/0462]
prophan, vnd abschewlich sey / die da leugnen vnd verneinen / Daß da nicht warhafftig / vnd wesentlich / gegenwertig / oder zugegen sey / vñ empfangen werde der Leib vñ Blut deß HERRN. Vnd weil diß ein herrlich bekenntniß vnd zeugniß ist / der Protestierenden Stände / vnd Kirchen belangend / die Lehr vom Abendmal deß HERRN / haben wir diß also stückweiß zu ferrner vnd besser nachrichtung / allhie kürtzlich verzeichnen wöllen.
Anno 1541. Auff daß wir aber data occasione, auch ein warhafftigen Bericht thun / von der veränderung vnd mehrung der Augspurgischen Confession / welche veränderung offtmals den Vnsern fürgeworffen wirt / ist es war / daß niemand gebühret hat / solche veränderung auß eigenem gutdüncken für sein Person fürzunemmen / Sin temal es kein Priuat Schrifft / Sondern aller Stände / so dieselbige Confession zu Augspurg dem Keyser in jrem Namen miteinander / als jr Symbolum / vnd Bekenntniß jres Glaubens / vbergeben haben / ein gesampt vnd gemein Bekenntniß gewest / vnd noch ist. Darumb denn auch etliche Stände offtmals sich vber solche veränderung beschweret / wie sonderlich mit / vnnd vnter andern / auch die Statt Nürenberg / davon wegen an Pfaltzgraffen geschrieben / wie hernach Anno 61. sol vermeldet werden. Vnd ob gleich in den geänderten Exemplaren bißweilen etwas besser erkläret ist / wie oben von dem Artickel de iustificatione meldung geschehẽ / so hette doch solches in andern Büchern / die nicht aller Stände gemein gewest / eben so wol vnd füglicher geschehen können. Ob auch wol fürgeben wirt / daß ein hoher Potentat an Philippum begeret sol haben / daß man den zehenden Artickel etwas miltern solte / in hoffnung / die Schwei tzer würden sich dadurch zur Subscription der Augspurgischẽ Confession / auch bewegen / vnnd bringen lassen / auß welcher vrsache die Wort (Improbant secus docentes) herauß gelassen seyn sollen: Jedoch läß sich solch gutdüncken / dariñ der Lehre abgebrochen wirt / nicht entschüldigen. Derhalben auch der Churfürst zu Sachsen / da er solcher veränderung innen worden / durch den alten Doctor
Nürenberg klagt vber die verände rũg der Aug spurgischen Confession.
Churfürst zu Sachsen / läßt Philip-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |