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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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daher plaudern / niemandt anders / denn das Zwinglische Gesinde /Anno 1541. verstanden vnd gemeinet haben / auff daß diese jre Schrifft mit der ersten Augspurgischen Confession / darauff sie sich referiren / da sie sagen: Testati enim sumus nos improbare eos, &c. gäntzlich vberein käme.

Diese Schrifft ist zuuor etlich mal Lateinisch gedruckt / vnnd jetzund auch Teutsch in diese Historiam auß gewissen vrsachen einverleibet worden / vnd die fürnemmsten Stücke / so darinn mit fleiß zu mercken / wollen wir kürtzlich nur verzeichnen / Als:

1 Das wort (adesse) so etwa / wie vorgemeldet / außgelassen / wirdt nun wider zum andern mal außtrücklich gesetzet / bestättiget / vnd mit dem wort (realiter) noch besser verwaret / daß nemlich / im Abendtmal deß HERREN / mit dem gesegneten Brodt vnnd Wein / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vnd empfangen werde der Leib vnd Blut deß HERREN.

2 Weil auch / wie vorgemeldet / die Antithesis (& improbant, &c.) aussen gelassen war / vnd die Papisten dem Bucero / neben andern Oberländischen / so da zugegen waren / als denen sie in diesem Punct noch nicht viel trauweten / solches schuld gaben: Ist im Namen / vnd von wegen aller Protestierenden Stände vnnd Kirchen / auch in beyseyn vnnd gegenwertigkeit deß Papistischen theils selbst / in einer gemeinen öffentlichen Reichsversammlung / derselbige außgelassene Punct / widerumb außtrücklich noch klärer / vnd deutlicher denn zuuor / gesetzt / vnnd confirmiret / vnd dasselbige mit vnd durch Philippi eigener Handt selbsten / denn also lauten die Wort: Wir haben bezeuget / daß wir verwerffen die jenigen / welche verneinen / daß der ware Leib CHristi nicht warhafftig / gegenwertig / oder zugegen da sey / vnnd empfangen werde / etc. Vnd das ist doch einmal / ja eine herrliche öffentliche gemeine solennis restitutio, deß von etlichen etwa außgelassenen Puncts / Et improbant secus docentes.

3 Vnd daß den worten nicht eine andere deutung möchte gege-

daher plaudern / niemandt anders / denn das Zwinglische Gesinde /Anno 1541. verstanden vnd gemeinet haben / auff daß diese jre Schrifft mit der ersten Augspurgischen Confession / darauff sie sich referiren / da sie sagen: Testati enim sumus nos improbare eos, &c. gäntzlich vberein käme.

Diese Schrifft ist zuuor etlich mal Lateinisch gedruckt / vnnd jetzund auch Teutsch in diese Historiam auß gewissen vrsachen einverleibet worden / vnd die fürnem̃sten Stücke / so darinn mit fleiß zu mercken / wollen wir kürtzlich nur verzeichnen / Als:

1 Das wort (adesse) so etwa / wie vorgemeldet / außgelassen / wirdt nun wider zum andern mal außtrücklich gesetzet / bestättiget / vnd mit dem wort (realiter) noch besser verwaret / daß nemlich / im Abendtmal deß HERREN / mit dem gesegneten Brodt vnnd Wein / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vnd empfangen werde der Leib vnd Blut deß HERREN.

2 Weil auch / wie vorgemeldet / die Antithesis (& improbãt, &c.) aussen gelassen war / vnd die Papisten dem Bucero / neben andern Oberländischen / so da zugegen waren / als denen sie in diesem Punct noch nicht viel trauweten / solches schuld gaben: Ist im Namen / vnd von wegen aller Protestierenden Stände vnnd Kirchen / auch in beyseyn vnnd gegenwertigkeit deß Papistischen theils selbst / in einer gemeinen öffentlichen Reichsversam̃lung / derselbige außgelassene Punct / widerumb außtrücklich noch klärer / vnd deutlicher denn zuuor / gesetzt / vnnd confirmiret / vnd dasselbige mit vnd durch Philippi eigener Handt selbsten / denn also lauten die Wort: Wir haben bezeuget / daß wir verwerffen die jenigen / welche verneinen / daß der ware Leib CHristi nicht warhafftig / gegenwertig / oder zugegen da sey / vnnd empfangen werde / etc. Vnd das ist doch einmal / ja eine herrliche öffentliche gemeine solennis restitutio, deß von etlichen etwa außgelassenen Puncts / Et improbant secus docentes.

3 Vñ daß den worten nicht eine andere deutung möchte gege-

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[443/0459] daher plaudern / niemandt anders / denn das Zwinglische Gesinde / verstanden vnd gemeinet haben / auff daß diese jre Schrifft mit der ersten Augspurgischen Confession / darauff sie sich referiren / da sie sagen: Testati enim sumus nos improbare eos, &c. gäntzlich vberein käme. Anno 1541. Diese Schrifft ist zuuor etlich mal Lateinisch gedruckt / vnnd jetzund auch Teutsch in diese Historiam auß gewissen vrsachen einverleibet worden / vnd die fürnem̃sten Stücke / so darinn mit fleiß zu mercken / wollen wir kürtzlich nur verzeichnen / Als: 1 Das wort (adesse) so etwa / wie vorgemeldet / außgelassen / wirdt nun wider zum andern mal außtrücklich gesetzet / bestättiget / vnd mit dem wort (realiter) noch besser verwaret / daß nemlich / im Abendtmal deß HERREN / mit dem gesegneten Brodt vnnd Wein / warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vnd empfangen werde der Leib vnd Blut deß HERREN. 2 Weil auch / wie vorgemeldet / die Antithesis (& improbãt, &c.) aussen gelassen war / vnd die Papisten dem Bucero / neben andern Oberländischen / so da zugegen waren / als denen sie in diesem Punct noch nicht viel trauweten / solches schuld gaben: Ist im Namen / vnd von wegen aller Protestierenden Stände vnnd Kirchen / auch in beyseyn vnnd gegenwertigkeit deß Papistischen theils selbst / in einer gemeinen öffentlichen Reichsversam̃lung / derselbige außgelassene Punct / widerumb außtrücklich noch klärer / vnd deutlicher denn zuuor / gesetzt / vnnd confirmiret / vnd dasselbige mit vnd durch Philippi eigener Handt selbsten / denn also lauten die Wort: Wir haben bezeuget / daß wir verwerffen die jenigen / welche verneinen / daß der ware Leib CHristi nicht warhafftig / gegenwertig / oder zugegen da sey / vnnd empfangen werde / etc. Vnd das ist doch einmal / ja eine herrliche öffentliche gemeine solennis restitutio, deß von etlichen etwa außgelassenen Puncts / Et improbant secus docentes. 3 Vñ daß den worten nicht eine andere deutung möchte gege-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/459>, abgerufen am 13.06.2024.