Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1538.bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnen würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen. Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegen etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kommen jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kommen seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38. Bucerus kompt bey den Zürchern in verachtung.Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert. Anno 1538.bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnẽ würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen. Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegẽ etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kom̃en jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kom̃en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38. Bucerus kompt bey dẽ Zürchern in verachtung.Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0442" n="426"/><note place="left">Anno 1538.</note>bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnẽ würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen.</p> <p>Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegẽ etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kom̃en jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kom̃en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38.</p> <note place="left">Bucerus kompt bey dẽ Zürchern in verachtung.</note> <p>Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.</p> </div> </body> </text> </TEI> [426/0442]
bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnẽ würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen.
Anno 1538. Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegẽ etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kom̃en jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kom̃en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38.
Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/442 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/442>, abgerufen am 15.08.2024. |