Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.werden / daß nemlich das wort (zugegen sey / vnd da außgetheiletAnno 1537. vnnd empfangen werde / eib.) vnnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) außgelöschet vnd hinweg gethan worden. Aber davon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / daß man wisse / daß der zehende Artickel / vomIn teutsch Exemplar der Augsp. Confession ist der zehen de Artickel / recht geblie ben. Nachtmal deß HERRN / allzeit im Teutschen gantz geblieben sey / wee er anfänglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd daß die Augspurgische Confession vnnd Apologia / Anno 1537. ohne einige änderung vnd abbruch von beyden theilen / auch von Martino Bucero (der damals gen Schmalkalden kommen / wie nachfolgender bericht außweisen wirt) in seinem / vnd deß Predigampts vnd der Kirchen zu Straßburg / Statt vnd namen vnterschrieben worden. Ist also vom heiligen Abendmal einerley meinung / beydeVngeänderte Angspurgische Confession / vnd Schmalkaldische Artickel / sind einer meinung / vnd wer eines annimmet / der bekennet sich auch zum andern. Wolffens vnerbar gedicht. der ersten vngeänderten Augspurgischen Confession / vnnd der Schmalkaldischen Artickel / Vnd wer Anno 1537. diesen Artickeln vnterschrieben hat / der hat eben diese Lehr gebillichet / die in der ersten Augspurgischen Confession stehet / Vnd herwiderumb / wer derselben Augspurgischen Confession vnterschrieben hat / der hat sich auch zu den Schmalkaldischen Artickeln bekennet. Denn vnser Theologi sich beyden schrifften / auff dem Tag zu Schmalkalden / vnterschrieben / vnd dadurch einerley lehr / nicht zweyerley lehr (welches nicht Christlich / sondern ein Wölffisch vnerbar stück were) bestättigt vnd fortgesetzt haben. Es wil vbelgedachter Brosius Wolff auch darauß viel wesens machen / daß Bucerus / der dazumal zu Schmalkalden gewest / vnd / wie gesagt / der Sächsischen Augspurgischen Confession vnd Apologiae / Item / den Artickeln von der Gewalt deß Bapsts / vnd der Bischoffe vnterschrieben / auch nit zugleich den Schmalkaldischen Artickeln subscribirt hat. Daher wil nu der Wolff schliessen / daß Bucerus mit dem Articulo sexto, vom Sacra- werden / daß nemlich das wort (zugegen sey / vnd da außgetheiletAnno 1537. vnnd empfangen werde / eib.) vnnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) außgelöschet vnd hinweg gethan worden. Aber davon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / daß man wisse / daß der zehende Artickel / vomIn teutsch Exemplar der Augsp. Confession ist der zehen de Artickel / recht geblie ben. Nachtmal deß HERRN / allzeit im Teutschen gantz geblieben sey / wee er anfänglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd daß die Augspurgische Confession vnnd Apologia / Anno 1537. ohne einige änderung vnd abbruch von beyden theilen / auch von Martino Bucero (der damals gen Schmalkalden kommen / wie nachfolgender bericht außweisen wirt) in seinem / vñ deß Predigampts vñ der Kirchen zu Straßburg / Statt vñ namen vnterschrieben worden. Ist also vom heiligen Abendmal einerley meinung / beydeVngeänderte Angspurgische Confession / vñ Schmalkaldische Artickel / sind einer meinung / vnd wer eines annimmet / der bekennet sich auch zum andern. Wolffens vnerbar gedicht. der ersten vngeänderten Augspurgischen Confession / vnnd der Schmalkaldischen Artickel / Vnd wer Anno 1537. diesen Artickeln vnterschrieben hat / der hat eben diese Lehr gebillichet / die in der ersten Augspurgischen Confession stehet / Vnd herwiderumb / wer derselben Augspurgischen Confession vnterschrieben hat / der hat sich auch zu den Schmalkaldischen Artickeln bekennet. Denn vnser Theologi sich beyden schrifften / auff dem Tag zu Schmalkalden / vnterschrieben / vnd dadurch einerley lehr / nicht zweyerley lehr (welches nicht Christlich / sondern ein Wölffisch vnerbar stück were) bestättigt vnd fortgesetzt haben. Es wil vbelgedachter Brosius Wolff auch darauß viel wesens machen / daß Bucerus / der dazumal zu Schmalkaldẽ gewest / vnd / wie gesagt / der Sächsischen Augspurgischen Confession vnd Apologiae / Item / den Artickeln von der Gewalt deß Bapsts / vnd der Bischoffe vnterschrieben / auch nit zugleich den Schmalkaldischen Artickeln subscribirt hat. 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Denn vnser Theologi sich beyden schrifften / auff dem Tag zu Schmalkalden / vnterschrieben / vnd dadurch einerley lehr / nicht zweyerley lehr (welches nicht Christlich / sondern ein Wölffisch vnerbar stück were) bestättigt vnd fortgesetzt haben.</p> <p>Es wil vbelgedachter Brosius Wolff auch darauß viel wesens machen / daß Bucerus / der dazumal zu Schmalkaldẽ gewest / vnd / wie gesagt / der Sächsischen Augspurgischen Confession vnd Apologiae / Item / den Artickeln von der Gewalt deß Bapsts / vnd der Bischoffe vnterschrieben / auch nit zugleich den Schmalkaldischen Artickeln subscribirt hat. Daher wil nu der Wolff schliessen / daß Bucerus mit dem Articulo sexto, vom Sacra- </p> </div> </body> </text> </TEI> [387/0403]
werden / daß nemlich das wort (zugegen sey / vnd da außgetheilet vnnd empfangen werde / eib.) vnnd der anhang im Lateinischen Exemplar (Et improbant secus docentes, vnnd wirdt die gegenlehr verworffen) außgelöschet vnd hinweg gethan worden. Aber davon sol hernach Anno 1541. mehr bericht geschehen / jetzt ists an dem gnug / daß man wisse / daß der zehende Artickel / vom Nachtmal deß HERRN / allzeit im Teutschen gantz geblieben sey / wee er anfänglich / Anno 1530. gesetzt / wie noch alle Exemplaria bezeugen / vnd daß die Augspurgische Confession vnnd Apologia / Anno 1537. ohne einige änderung vnd abbruch von beyden theilen / auch von Martino Bucero (der damals gen Schmalkalden kommen / wie nachfolgender bericht außweisen wirt) in seinem / vñ deß Predigampts vñ der Kirchen zu Straßburg / Statt vñ namen vnterschrieben worden.
Anno 1537.
In teutsch Exemplar der Augsp. Confession ist der zehen de Artickel / recht geblie ben. Ist also vom heiligen Abendmal einerley meinung / beyde der ersten vngeänderten Augspurgischen Confession / vnnd der Schmalkaldischen Artickel / Vnd wer Anno 1537. diesen Artickeln vnterschrieben hat / der hat eben diese Lehr gebillichet / die in der ersten Augspurgischen Confession stehet / Vnd herwiderumb / wer derselben Augspurgischen Confession vnterschrieben hat / der hat sich auch zu den Schmalkaldischen Artickeln bekennet. Denn vnser Theologi sich beyden schrifften / auff dem Tag zu Schmalkalden / vnterschrieben / vnd dadurch einerley lehr / nicht zweyerley lehr (welches nicht Christlich / sondern ein Wölffisch vnerbar stück were) bestättigt vnd fortgesetzt haben.
Vngeänderte Angspurgische Confession / vñ Schmalkaldische Artickel / sind einer meinung / vnd wer eines annimmet / der bekennet sich auch zum andern. Wolffens vnerbar gedicht. Es wil vbelgedachter Brosius Wolff auch darauß viel wesens machen / daß Bucerus / der dazumal zu Schmalkaldẽ gewest / vnd / wie gesagt / der Sächsischen Augspurgischen Confession vnd Apologiae / Item / den Artickeln von der Gewalt deß Bapsts / vnd der Bischoffe vnterschrieben / auch nit zugleich den Schmalkaldischen Artickeln subscribirt hat. Daher wil nu der Wolff schliessen / daß Bucerus mit dem Articulo sexto, vom Sacra-
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/403>, abgerufen am 16.07.2024. |