Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1537.befohlen worden / daß sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / Augspurgische Confession vnd Apo logia auff ein neuwes vnterschrieben.mit trewem fleiß noch einmal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darinn befunden würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemäß geachtet / oder sie in jren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / daß solches geändert vnd verbessert würde / vnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigener Hand / die Aupspurgische Confession vnd Apologia / auffs new vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geändert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vnd von neuwem bestättiget Enderung deß zehenden Artickels in der Augsp. Confession ist nit gesche hen mit wissen vnd willen der Stände vnd Theologen.worden. Denn die änderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geändert / zum theil außgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. Jar / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnnd gar nicht / sintemal die erste vngeänderte Confession / mit raht vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Ständen / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. Jar / auß sonderlichem befehl der Stände / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten raht vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle änderung vnd verstümmelung / vnterschrieben worden. Darauß ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffen / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vnd dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (davon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe notwendig müssen also / wie aller erst vier Jar hernach / ohne wissen vnnd willen der Stände vnnd der Theologen / geschehen ist / geändert Anno 1537.befohlen worden / daß sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / Augspurgische Confession vñ Apo logia auff ein neuwes vnterschrieben.mit trewem fleiß noch einmal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darinn befunden würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemäß geachtet / oder sie in jren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / daß solches geändert vnd verbessert würde / vnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigener Hand / die Aupspurgische Confession vnd Apologia / auffs new vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geändert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vnd von neuwem bestättiget Enderung deß zehendẽ Artickels in der Augsp. Confession ist nit gesche hen mit wissen vnd willẽ der Stände vñ Theologen.worden. Denn die änderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geändert / zum theil außgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. Jar / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnnd gar nicht / sintemal die erste vngeänderte Confession / mit raht vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Ständen / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. Jar / auß sonderlichem befehl der Stände / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten raht vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle änderung vnd verstümmelung / vnterschrieben worden. Darauß ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffen / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vñ dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (davon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe notwendig müssen also / wie aller erst vier Jar hernach / ohne wissen vnnd willen der Stände vnnd der Theologen / geschehen ist / geändert <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0402" n="386"/><note place="left">Anno 1537.</note>befohlen worden / daß sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / <note place="left">Augspurgische Confession vñ Apo logia auff ein neuwes vnterschrieben.</note>mit trewem fleiß noch einmal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darinn befunden würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemäß geachtet / oder sie in jren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / daß solches geändert vnd verbessert würde / vnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigener Hand / die Aupspurgische Confession vnd Apologia / auffs new vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geändert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vnd von neuwem bestättiget <note place="left">Enderung deß zehendẽ Artickels in der Augsp. Confession ist nit gesche hen mit wissen vnd willẽ der Stände vñ Theologen.</note>worden. Denn die änderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geändert / zum theil außgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. Jar / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnnd gar nicht / sintemal die erste vngeänderte Confession / mit raht vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Ständen / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. Jar / auß sonderlichem befehl der Stände / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten raht vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle änderung vnd verstümmelung / vnterschrieben worden.</p> <note place="left">Deß Wolffens nenwe lügen.</note> <p>Darauß ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffen / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vñ dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (davon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe notwendig müssen also / wie aller erst vier Jar hernach / ohne wissen vnnd willen der Stände vnnd der Theologen / geschehen ist / geändert </p> </div> </body> </text> </TEI> [386/0402]
befohlen worden / daß sie die Augspurgische Confession vnd Apologia / so Keyser Carln zu Augspurg Anno 1530. vberantwortet / mit trewem fleiß noch einmal / vom anfang biß zum ende / durchlesen solten / vnd wo etwas darinn befunden würde / das der heiligen Göttlichen Schrifft nicht aller ding gemäß geachtet / oder sie in jren Kirchen vnd Schulen nicht dergleichen lehreten / daß solches geändert vnd verbessert würde / vnd die erforderten Theologen / ein jeder mit eigener Hand / die Aupspurgische Confession vnd Apologia / auffs new vnterschrieben / wie denn solche subscription den 24. Februarij erfolget / vnd in den worten vnd meinung gemelter Confession vnd Apologia nicht das geringste fürgelauffen / das geändert oder verbessert werden solte / sondern / wie sie Anno 1530. vbergeben / also ist sie vnterschrieben / vnd von neuwem bestättiget worden. Denn die änderung deß zehenden Artickels vom Abendmal / da hernach etliche wort zum theil geändert / zum theil außgelassen / ist allererst im 40. vnd 42. Jar / von etlichen für sich / priuato consilio, fürgenommen / vnd gehöret zu der subscription / die zu Schmalkalden geschehen / gantz vnnd gar nicht / sintemal die erste vngeänderte Confession / mit raht vnd vorwissen der Theologen / von den protestirenden Ständen / selbst erstlich vnterschrieben / vnd hernach in diesem 1537. Jar / auß sonderlichem befehl der Stände / von den Theologis / mit vorgehendem gesampten raht vnd erwegung / wie vermeldet / abermal ohne alle änderung vnd verstümmelung / vnterschrieben worden.
Anno 1537.
Augspurgische Confession vñ Apo logia auff ein neuwes vnterschrieben.
Enderung deß zehendẽ Artickels in der Augsp. Confession ist nit gesche hen mit wissen vnd willẽ der Stände vñ Theologen. Darauß ist der vngrund deß ertichten Wolffij abermal zugreiffen / der bößlich fürgibt / als habe der Artickel vom H. Abendmal / wie er Anno 1530. gesetzt / vñ dem Keyser zu Augspurg vbergeben ist / von wegen der Concordj im Sacramentsstreit / Anno 1536. zu Wittenberg auffgerichtet (davon bißher bericht geschehen) nicht können noch sollen stehen bleiben / sondern habe notwendig müssen also / wie aller erst vier Jar hernach / ohne wissen vnnd willen der Stände vnnd der Theologen / geschehen ist / geändert
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/402>, abgerufen am 16.07.2024. |