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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Sie haben aber gleichwol auch bekennet / daß sie die rechte meinungAnno 1536. von der gegenwart nicht allweg völlig erkläret / vnd daß sie Lutheri vnnd der seinen Wort / darmit sie die gegenwart Christi im Abendtmal außgedruckt / nicht allenthalben genugsam verstanden.

Wie man aber widerumb kommen auff den Artickel von der Gottlosen niessung / hat Becerus gesagt / sie weren eines Glaubens mit Luthero / daß / nemlich / die jenigen / so die eynsetzung vnd Wort Christi nicht behielten / Sondern verkehreten / nichts anders denn Brot vnd Wein hetten. Die andern aber / ob sie gleich kein lebendig machenden Glauben mit sich brächten / so empfiengen sie doch nicht allein Brodt vnd Wein / Sondern auch den waren Leib vnd Blut Christi / doch jnen selbst zum Gerichte. Dieses aber würde in jhren Kirchen abschewlich lauten / wenn man sagen wolte / Daß die Gott losen gleich so wol / als die Gläubigen / den Leib Christi essen / (nemlich / welches essen beschrieben wird Joh. 6. Vnd von Augustino getrieben wird.)

Darauff habe D. Pomeranus gesagt: So könne man ja recht sagen mit S. Pauli worten / daß die Vnwirdigen auch empfahen den Leib Christi / jnen selbst zum Gerichte. Darauff habe Bucerus geantwortet / Ja wenn man Lutheri erklärung dazu setze / nemlich / da die Wort vnd Einsetzung deß HERREN gehalten / vnnd nicht verkehret werden.

Vnd eben hie sol Bucerus (wie gedachter Tomus Anglicanus für gibt) seiner Distinction von den dreyerley Leuten / so diß Sacrament nemen können / gedacht haben / nemlich / zum ersten / die wir digen. Zum andern / der Vnwirdigen. Zum dritten / derer / so gar Gottloß sind / vnnd die nicht gläuben / was der HERR saget / Sondern alles verachten vnnd verlachen / vnnd daß dieselbigen nur allein Brodt vnd Wein nemmen / vnd empfahen / ob jnen gleich auß deß HERREN eynsetzung (die da nicht stehet auff jemandts

Sie haben aber gleichwol auch bekeñet / daß sie die rechte meinungAnno 1536. von der gegenwart nicht allweg völlig erkläret / vñ daß sie Lutheri vnnd der seinen Wort / darmit sie die gegenwart Christi im Abendtmal außgedruckt / nicht allenthalben genugsam verstanden.

Wie man aber widerumb kommen auff den Artickel von der Gottlosen niessung / hat Becerus gesagt / sie weren eines Glaubens mit Luthero / daß / nemlich / die jenigen / so die eynsetzung vnd Wort Christi nicht behielten / Sondern verkehreten / nichts anders denn Brot vnd Wein hetten. Die andern aber / ob sie gleich kein lebendig machenden Glauben mit sich brächten / so empfiengẽ sie doch nicht allein Brodt vnd Wein / Sondern auch den waren Leib vnd Blut Christi / doch jnen selbst zum Gerichte. Dieses aber würde in jhren Kirchen abschewlich lauten / wenn man sagen wolte / Daß die Gott losen gleich so wol / als die Gläubigen / den Leib Christi essen / (nemlich / welches essen beschrieben wird Joh. 6. Vnd von Augustino getrieben wird.)

Darauff habe D. Pomeranus gesagt: So köñe man ja recht sagen mit S. Pauli worten / daß die Vnwirdigen auch empfahen den Leib Christi / jnen selbst zum Gerichte. Darauff habe Bucerus geantwortet / Ja wenn man Lutheri erklärung dazu setze / nemlich / da die Wort vnd Einsetzung deß HERREN gehalten / vnnd nicht verkehret werden.

Vnd eben hie sol Bucerus (wie gedachter Tomus Anglicanus für gibt) seiner Distinction von den dreyerley Leutẽ / so diß Sacrament nemen können / gedacht haben / nemlich / zum ersten / die wir digen. Zum andern / der Vnwirdigen. Zum dritten / derer / so gar Gottloß sind / vnnd die nicht gläuben / was der HERR saget / Sondern alles verachten vnnd verlachen / vnnd daß dieselbigen nur allein Brodt vnd Wein nemmen / vnd empfahen / ob jnen gleich auß deß HERREN eynsetzung (die da nicht stehet auff jemandts

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[375/0391] Sie haben aber gleichwol auch bekeñet / daß sie die rechte meinung von der gegenwart nicht allweg völlig erkläret / vñ daß sie Lutheri vnnd der seinen Wort / darmit sie die gegenwart Christi im Abendtmal außgedruckt / nicht allenthalben genugsam verstanden. Anno 1536. Wie man aber widerumb kommen auff den Artickel von der Gottlosen niessung / hat Becerus gesagt / sie weren eines Glaubens mit Luthero / daß / nemlich / die jenigen / so die eynsetzung vnd Wort Christi nicht behielten / Sondern verkehreten / nichts anders denn Brot vnd Wein hetten. Die andern aber / ob sie gleich kein lebendig machenden Glauben mit sich brächten / so empfiengẽ sie doch nicht allein Brodt vnd Wein / Sondern auch den waren Leib vnd Blut Christi / doch jnen selbst zum Gerichte. Dieses aber würde in jhren Kirchen abschewlich lauten / wenn man sagen wolte / Daß die Gott losen gleich so wol / als die Gläubigen / den Leib Christi essen / (nemlich / welches essen beschrieben wird Joh. 6. Vnd von Augustino getrieben wird.) Darauff habe D. Pomeranus gesagt: So köñe man ja recht sagen mit S. Pauli worten / daß die Vnwirdigen auch empfahen den Leib Christi / jnen selbst zum Gerichte. Darauff habe Bucerus geantwortet / Ja wenn man Lutheri erklärung dazu setze / nemlich / da die Wort vnd Einsetzung deß HERREN gehalten / vnnd nicht verkehret werden. Vnd eben hie sol Bucerus (wie gedachter Tomus Anglicanus für gibt) seiner Distinction von den dreyerley Leutẽ / so diß Sacrament nemen können / gedacht haben / nemlich / zum ersten / die wir digen. Zum andern / der Vnwirdigen. Zum dritten / derer / so gar Gottloß sind / vnnd die nicht gläuben / was der HERR saget / Sondern alles verachten vnnd verlachen / vnnd daß dieselbigen nur allein Brodt vnd Wein nemmen / vnd empfahen / ob jnen gleich auß deß HERREN eynsetzung (die da nicht stehet auff jemandts

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/391>, abgerufen am 24.11.2024.