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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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So auch jemandt vns also bey ehren erhalten wolte / vnnd sagen /Anno 1536. Wir hetten zuvor nicht gejrret / oder vnrecht gelehret / der tichtet vns solchen ruhm auff / vnnd beleydiget nicht wenig vns / vnnd die Concordiam. Item: Man findet (schreibet gemeldter MusculusChristliches lang geübtes Hertz D. Lutheri. von Augspurg eodem anno) etliche / die mit grossem ernst allenthalben fürgeben / Sie haben nie anders gelehret / denn die angenom mene Artickel (der Concordi) in sich halten. Etliche sind hergegen / die darauff dringen / daß sie jene vberzeugen / sie haben nicht also gelehret / wie die Artickel der Concordi lauten / etc. Ich höre / daß Doctor Luther vber diesem ruhm / vnnd vnwarhafftigem leichtfertigen verleugnungen / etlicher boßhafftigen Leuthe / die jhre ehr mehr suchan / denn den fortgang deß Reichs Christi / vnd fürgeben dürffen / als habe man nicht gejrret / etwas bewegt sey / darüber wol die Concordia köndte zerrüttet werden. Aber das Christliche vnnd lang geübte Hertz (Doctor Luthers) wirt sich von solchen ruhmrhätigen / ehrgeitzigen Leuthen / nicht bewegen lassen. Es ist zum anfang genug / daß die Warheit frey gelehret / vnnd die Lehr von Sacramenten / lauter vnnd rein geprediget wird / Sie mögen fürgeben / sie haben nie anders gelehret / wenn sie nun jetzt recht lehren / vnd wider die Artickel der Concordi nicht anlauffen / darauff denn gute acht zuhaben ist. Wir sind je nun mit der Lehr vnnd von Hertzen ewer eygen / etc.

Es schreibt gedachter Musculus auch also: Es ist D. LutheWas D. Lutheri Lehre sey vom H. Abendmal. ro zuthun / darumb / daß wir in den Worten deß HERRN: Nemet / Esset / das ist mein Leib / etc. eine ware darreichung vnnd vbergab deß Leibs deß HERRN / gläuben vnd bekennen / welche darreichung vnd vbergab also an dem befehl vnd Wort deß HERREN / vnnd an keines Menschen wirde oder vnwir de stehet / daß sie warhafftig geschiehet / wenn dieser Handel in der Kirchen CHristi / nach deß HERRN Wort vnnd Befehl / außgerichtet wird / ob schon bey denW. Musculi rundt Bekenntniß von Abendmal. Dienern / oder Empfahenden / verborgene fehl sind. Damit nun D. Luther sehe / daß wir alles allein auff Christi Wort vnd Befehl

So auch jemandt vns also bey ehren erhalten wolte / vnnd sagen /Anno 1536. Wir hetten zuvor nicht gejrret / oder vnrecht gelehret / der tichtet vns solchen ruhm auff / vnnd beleydiget nicht wenig vns / vnnd die Concordiam. Item: Man findet (schreibet gemeldter MusculusChristliches lang geübtes Hertz D. Lutheri. von Augspurg eodem anno) etliche / die mit grossem ernst allenthalben fürgeben / Sie haben nie anders gelehret / denn die angenom mene Artickel (der Concordi) in sich halten. Etliche sind hergegen / die darauff dringen / daß sie jene vberzeugen / sie haben nicht also gelehret / wie die Artickel der Concordi lauten / etc. Ich höre / daß Doctor Luther vber diesem ruhm / vnnd vnwarhafftigem leichtfertigen verleugnungen / etlicher boßhafftigen Leuthe / die jhre ehr mehr suchan / denn den fortgang deß Reichs Christi / vnd fürgeben dürffen / als habe man nicht gejrret / etwas bewegt sey / darüber wol die Concordia köndte zerrüttet werden. Aber das Christliche vnnd lang geübte Hertz (Doctor Luthers) wirt sich von solchen ruhmrhätigen / ehrgeitzigen Leuthen / nicht bewegen lassen. Es ist zum anfang genug / daß die Warheit frey gelehret / vnnd die Lehr von Sacramenten / lauter vnnd rein geprediget wird / Sie mögen fürgeben / sie haben nie anders gelehret / wenn sie nun jetzt recht lehren / vnd wider die Artickel der Concordi nicht anlauffen / darauff denn gute acht zuhaben ist. Wir sind je nun mit der Lehr vnnd von Hertzen ewer eygen / etc.

Es schreibt gedachter Musculus auch also: Es ist D. LutheWas D. Lutheri Lehre sey vom H. Abendmal. ro zuthun / darumb / daß wir in den Worten deß HERRN: Nemet / Esset / das ist mein Leib / etc. eine ware darreichung vnnd vbergab deß Leibs deß HERRN / gläuben vnd bekennen / welche darreichung vnd vbergab also an dem befehl vnd Wort deß HERREN / vnnd an keines Menschen wirde oder vnwir de stehet / daß sie warhafftig geschiehet / wenn dieser Handel in der Kirchen CHristi / nach deß HERRN Wort vnnd Befehl / außgerichtet wird / ob schon bey denW. Musculi rundt Bekenntniß võ Abendmal. Dienern / oder Empfahenden / verborgene fehl sind. Damit nun D. Luther sehe / daß wir alles allein auff Christi Wort vnd Befehl

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[363/0379] So auch jemandt vns also bey ehren erhalten wolte / vnnd sagen / Wir hetten zuvor nicht gejrret / oder vnrecht gelehret / der tichtet vns solchen ruhm auff / vnnd beleydiget nicht wenig vns / vnnd die Concordiam. Item: Man findet (schreibet gemeldter Musculus von Augspurg eodem anno) etliche / die mit grossem ernst allenthalben fürgeben / Sie haben nie anders gelehret / denn die angenom mene Artickel (der Concordi) in sich halten. Etliche sind hergegen / die darauff dringen / daß sie jene vberzeugen / sie haben nicht also gelehret / wie die Artickel der Concordi lauten / etc. Ich höre / daß Doctor Luther vber diesem ruhm / vnnd vnwarhafftigem leichtfertigen verleugnungen / etlicher boßhafftigen Leuthe / die jhre ehr mehr suchan / denn den fortgang deß Reichs Christi / vnd fürgeben dürffen / als habe man nicht gejrret / etwas bewegt sey / darüber wol die Concordia köndte zerrüttet werden. Aber das Christliche vnnd lang geübte Hertz (Doctor Luthers) wirt sich von solchen ruhmrhätigen / ehrgeitzigen Leuthen / nicht bewegen lassen. Es ist zum anfang genug / daß die Warheit frey gelehret / vnnd die Lehr von Sacramenten / lauter vnnd rein geprediget wird / Sie mögen fürgeben / sie haben nie anders gelehret / wenn sie nun jetzt recht lehren / vnd wider die Artickel der Concordi nicht anlauffen / darauff denn gute acht zuhaben ist. Wir sind je nun mit der Lehr vnnd von Hertzen ewer eygen / etc. Anno 1536. Christliches lang geübtes Hertz D. Lutheri. Es schreibt gedachter Musculus auch also: Es ist D. Luthe ro zuthun / darumb / daß wir in den Worten deß HERRN: Nemet / Esset / das ist mein Leib / etc. eine ware darreichung vnnd vbergab deß Leibs deß HERRN / gläuben vnd bekennen / welche darreichung vnd vbergab also an dem befehl vnd Wort deß HERREN / vnnd an keines Menschen wirde oder vnwir de stehet / daß sie warhafftig geschiehet / wenn dieser Handel in der Kirchen CHristi / nach deß HERRN Wort vnnd Befehl / außgerichtet wird / ob schon bey den Dienern / oder Empfahenden / verborgene fehl sind. Damit nun D. Luther sehe / daß wir alles allein auff Christi Wort vnd Befehl Was D. Lutheri Lehre sey vom H. Abendmal. W. Musculi rundt Bekenntniß võ Abendmal.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/379>, abgerufen am 20.05.2024.