Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.nichts mit den Händen / reichet kein Brot nicht da / noch WeinAnno 1531. seinen Jüngern / wie er im Abendmal thut: Sondern thut eineTom. 5. Ien. fol. 548. freie Predigt / beide den Jüngern vnd vngleubigen zu Capernaum / von dem Glauben an jhn / wölcher Glaube es dafür helt / daß er warhafftiger Mensch sey / Fleisch vnd Blut habe / vnd dieselbigen beide für vns gegeben. Wölches heist eigentlich seinGeistlich essen vnd trincken / was es sey / vnd daß es allein dem gleubigen gehöre. Leib geistlich essen / vnnd sein Blut geistlich trincken. Vnnd nennet sich auch ein geistlich Brot / das der Welt das Leben gibt. Solch essen vnnd trincken kan wol geschehen ausser der Tauff vnd Sacrament / allein im Glauben / vnnd durch das gepredigte Wort des Euangelij. Vnd kan auch kein Gottloser also essen / so wenig als ein Gottloser kan zugleich glauben / vnnd zugleich Gottloß bleiben / etc. Vnd ist die summa gesagt / Wer glaubt an Christum / der wirdt selig. Aber im Abendmal können beide wirdige vnd vnwirdige essenVnderscheid vnder dem 6. cap. Jo hannis / vnnd dem Abendmal. / 1. Corinth. 11. aber nicht alle das Leben / wie sie Johannis am 6. essen. Derhalben ein grosser vnderscheid ist / zwischen Johannis am 6. vnnd dem Abendmal. Denn jenes ist ein geistlich essen / ohne das leiblich essen: Aber hie im Abendmal ist ein geistlich essen / doch allein den gleubigen / vnnd daneben ein leiblich essen / beide den gleubigen vnd vngleubigen gemein / etc. Vnnd wiewol etliche Text Joannis am 6. auffs SacramentJohan. 6. Dabo. / dasselbige zubestettigen / führen / vnnd dringen auff das Wort / Dabo, da er spricht: Mein Fleisch / das ich geben werde / vnnd meinen / es soll eine Verheissung sein des Sacraments / so er hernach eingesetzet hat / so schleust es doch nicht. Denn er meinet mit dem Dabo, oder Verheissung / daß er wolle seinen Leib in den Todt für vns vberantworten / vnd sein Blut für vnsere Sünde vergiessen. Weiter kan man nichts herauß zwingen / auß obgesagter Vrsach / dann kein Gottloser kan geistlich Christi Fleisch essen / oder sein Blut trincken / das ist / gleuben / wie er wol thun kan im Abendmal / vnd ohne Glauben den Leib vnnd Blut Christi mündlich empfahen. nichts mit den Händen / reichet kein Brot nicht da / noch WeinAnno 1531. seinen Jüngern / wie er im Abendmal thut: Sondern thut eineTom. 5. Ien. fol. 548. freie Predigt / beide den Jüngern vnd vngleubigen zu Capernaum / von dem Glauben an jhn / wölcher Glaube es dafür helt / daß er warhafftiger Mensch sey / Fleisch vnd Blut habe / vnd dieselbigen beide für vns gegeben. Wölches heist eigentlich seinGeistlich essen vñ trincken / was es sey / vnd daß es allein dem gleubigen gehöre. Leib geistlich essen / vnnd sein Blut geistlich trincken. Vnnd nennet sich auch ein geistlich Brot / das der Welt das Leben gibt. Solch essen vnnd trincken kan wol geschehen ausser der Tauff vnd Sacrament / allein im Glauben / vnnd durch das gepredigte Wort des Euangelij. Vnd kan auch kein Gottloser also essen / so wenig als ein Gottloser kan zugleich glauben / vnnd zugleich Gottloß bleiben / etc. Vnd ist die summa gesagt / Wer glaubt an Christum / der wirdt selig. Aber im Abendmal können beide wirdige vnd vnwirdige essenVnderscheid vnder dem 6. cap. Jo hannis / vnnd dem Abendmal. / 1. Corinth. 11. aber nicht alle das Leben / wie sie Johannis am 6. essen. Derhalben ein grosser vnderscheid ist / zwischen Johannis am 6. vnnd dem Abendmal. Denn jenes ist ein geistlich essen / ohne das leiblich essen: Aber hie im Abendmal ist ein geistlich essen / doch allein den gleubigen / vnnd daneben ein leiblich essen / beide den gleubigen vnd vngleubigen gemein / etc. Vnnd wiewol etliche Text Joannis am 6. auffs SacramentJohan. 6. Dabo. / dasselbige zubestettigen / führen / vnnd dringen auff das Wort / Dabo, da er spricht: Mein Fleisch / das ich geben werde / vnnd meinen / es soll eine Verheissung sein des Sacraments / so er hernach eingesetzet hat / so schleust es doch nicht. Denn er meinet mit dem Dabo, oder Verheissung / daß er wolle seinen Leib in den Todt für vns vberantworten / vñ sein Blut für vnsere Sünde vergiessen. Weiter kan man nichts herauß zwingen / auß obgesagter Vrsach / dann kein Gottloser kan geistlich Christi Fleisch essen / oder sein Blut trincken / das ist / gleuben / wie er wol thun kan im Abendmal / vnd ohne Glauben den Leib vnnd Blut Christi mündlich empfahen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0265" n="249"/> nichts mit den Händen / reichet kein Brot nicht da / noch Wein<note place="right">Anno 1531.</note> seinen Jüngern / wie er im Abendmal thut: Sondern thut eine<note place="right">Tom. 5. Ien. fol. 548.</note> freie Predigt / beide den Jüngern vnd vngleubigen zu Capernaum / von dem Glauben an jhn / wölcher Glaube es dafür helt / daß er warhafftiger Mensch sey / Fleisch vnd Blut habe / vnd dieselbigen beide für vns gegeben. Wölches heist eigentlich sein<note place="right">Geistlich essen vñ trincken / was es sey / vnd daß es allein dem gleubigen gehöre.</note> Leib geistlich essen / vnnd sein Blut geistlich trincken. Vnnd nennet sich auch ein geistlich Brot / das der Welt das Leben gibt. Solch essen vnnd trincken kan wol geschehen ausser der Tauff vnd Sacrament / allein im Glauben / vnnd durch das gepredigte Wort des Euangelij. Vnd kan auch kein Gottloser also essen / so wenig als ein Gottloser kan zugleich glauben / vnnd zugleich Gottloß bleiben / etc. Vnd ist die summa gesagt / Wer glaubt an Christum / der wirdt selig.</p> <p>Aber im Abendmal können beide wirdige vnd vnwirdige essen<note place="right">Vnderscheid vnder dem 6. cap. Jo hannis / vnnd dem Abendmal.</note> / 1. Corinth. 11. aber nicht alle das Leben / wie sie Johannis am 6. essen. Derhalben ein grosser vnderscheid ist / zwischen Johannis am 6. vnnd dem Abendmal. Denn jenes ist ein geistlich essen / ohne das leiblich essen: Aber hie im Abendmal ist ein geistlich essen / doch allein den gleubigen / vnnd daneben ein leiblich essen / beide den gleubigen vnd vngleubigen gemein / etc.</p> <p>Vnnd wiewol etliche Text Joannis am 6. auffs Sacrament<note place="right">Johan. 6. Dabo.</note> / dasselbige zubestettigen / führen / vnnd dringen auff das Wort / Dabo, da er spricht: Mein Fleisch / das ich geben werde / vnnd meinen / es soll eine Verheissung sein des Sacraments / so er hernach eingesetzet hat / so schleust es doch nicht. Denn er meinet mit dem Dabo, oder Verheissung / daß er wolle seinen Leib in den Todt für vns vberantworten / vñ sein Blut für vnsere Sünde vergiessen. Weiter kan man nichts herauß zwingen / auß obgesagter Vrsach / dann kein Gottloser kan geistlich Christi Fleisch essen / oder sein Blut trincken / das ist / gleuben / wie er wol thun kan im Abendmal / vnd ohne Glauben den Leib vnnd Blut Christi mündlich empfahen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [249/0265]
nichts mit den Händen / reichet kein Brot nicht da / noch Wein seinen Jüngern / wie er im Abendmal thut: Sondern thut eine freie Predigt / beide den Jüngern vnd vngleubigen zu Capernaum / von dem Glauben an jhn / wölcher Glaube es dafür helt / daß er warhafftiger Mensch sey / Fleisch vnd Blut habe / vnd dieselbigen beide für vns gegeben. Wölches heist eigentlich sein Leib geistlich essen / vnnd sein Blut geistlich trincken. Vnnd nennet sich auch ein geistlich Brot / das der Welt das Leben gibt. Solch essen vnnd trincken kan wol geschehen ausser der Tauff vnd Sacrament / allein im Glauben / vnnd durch das gepredigte Wort des Euangelij. Vnd kan auch kein Gottloser also essen / so wenig als ein Gottloser kan zugleich glauben / vnnd zugleich Gottloß bleiben / etc. Vnd ist die summa gesagt / Wer glaubt an Christum / der wirdt selig.
Anno 1531.
Tom. 5. Ien. fol. 548.
Geistlich essen vñ trincken / was es sey / vnd daß es allein dem gleubigen gehöre. Aber im Abendmal können beide wirdige vnd vnwirdige essen / 1. Corinth. 11. aber nicht alle das Leben / wie sie Johannis am 6. essen. Derhalben ein grosser vnderscheid ist / zwischen Johannis am 6. vnnd dem Abendmal. Denn jenes ist ein geistlich essen / ohne das leiblich essen: Aber hie im Abendmal ist ein geistlich essen / doch allein den gleubigen / vnnd daneben ein leiblich essen / beide den gleubigen vnd vngleubigen gemein / etc.
Vnderscheid vnder dem 6. cap. Jo hannis / vnnd dem Abendmal. Vnnd wiewol etliche Text Joannis am 6. auffs Sacrament / dasselbige zubestettigen / führen / vnnd dringen auff das Wort / Dabo, da er spricht: Mein Fleisch / das ich geben werde / vnnd meinen / es soll eine Verheissung sein des Sacraments / so er hernach eingesetzet hat / so schleust es doch nicht. Denn er meinet mit dem Dabo, oder Verheissung / daß er wolle seinen Leib in den Todt für vns vberantworten / vñ sein Blut für vnsere Sünde vergiessen. Weiter kan man nichts herauß zwingen / auß obgesagter Vrsach / dann kein Gottloser kan geistlich Christi Fleisch essen / oder sein Blut trincken / das ist / gleuben / wie er wol thun kan im Abendmal / vnd ohne Glauben den Leib vnnd Blut Christi mündlich empfahen.
Johan. 6. Dabo.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |