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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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ten Anno 1532./ daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behalten möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

Butzer richtet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts auß / vnd macht D Lutherum verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D Lutherus schreibt dauonan Hertzogen in Preussen.

Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen.

Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln.

Johan. 6. cap.

Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

ten Anno 1532./ daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behaltẽ möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

Butzer richtet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts auß / vñ macht D Lutherum verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D Lutherus schreibt dauonan Hertzogen in Preussen.

Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen.

Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln.

Johan. 6. cap.

Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

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[248/0264] ten / daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behaltẽ möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen. Anno 1532. Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen. Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln. Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/264>, abgerufen am 26.06.2024.