Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.gebracht / vnd die nach seiner delineation von Philippo gefertigteAnno 1530. Confession / auff deß Churfürsten zu Sachsen / vnd auch Philippi beger vnd bitte / reuidiert hat / wie gnugsam oben ist außgeführet worden. So ist auch dieses deß Sturmij greiffliche vnbescheidenheitAugspurg. Confes. vnd die Zwingli sche Confession können nicht beisammen stehen. / daß er sagen darff / es sey die Augspurgische Confession / vnd der vier / dazumal Zwinglischen Stedte Confession / gleichförmig vnnd consentaneae gewesen / vnnd man habe dem Keiser sollen vbergeben / auß derselben beyden Confessionen eine / es were gleich / welche sie were / allein sey die Sächsische Augspurgische Confession derhalben dem Keiser vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd Fürsten den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / daß also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestierenden Stende / gehalten würde. Ob nun wol auß vorigem Bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen Gedichts offenbar wirdt / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wirdt auß dem / so jetzt so bald folget / der Vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnnd abschewlicher. Denn es je wissentlich vnnd vnlaugbar ist / daß wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte Bruderschafft der Zwinglianer oder Sacramentierer / mit den Prostierenden / kein mal hat können erlanget vnnd erhalten werden / sondern da die Prostierende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre Bekentnüs / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wirdt die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vier Stedte / Straßburg /Vier Stedte. Costnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley Meinung mit den protestierenden Stenden vom gebracht / vnd die nach seiner delineation von Philippo gefertigteAnno 1530. Confession / auff deß Churfürsten zu Sachsen / vnd auch Philippi beger vnd bitte / reuidiert hat / wie gnugsam oben ist außgeführet worden. So ist auch dieses deß Sturmij greiffliche vnbescheidenheitAugspurg. Confes. vñ die Zwingli sche Confession können nicht beisammen stehen. / daß er sagen darff / es sey die Augspurgische Confession / vnd der vier / dazumal Zwinglischen Stedte Confession / gleichförmig vnnd consentaneae gewesen / vnnd man habe dem Keiser sollen vbergeben / auß derselben beyden Confessionen eine / es were gleich / welche sie were / allein sey die Sächsische Augspurgische Confession derhalben dem Keiser vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd Fürsten den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / daß also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestierenden Stende / gehalten würde. Ob nun wol auß vorigem Bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen Gedichts offenbar wirdt / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wirdt auß dem / so jetzt so bald folget / der Vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnnd abschewlicher. Denn es je wissentlich vnnd vnlaugbar ist / daß wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte Bruderschafft der Zwinglianer oder Sacramentierer / mit den Prostierenden / kein mal hat können erlanget vnnd erhalten werden / sondern da die Prostierende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre Bekentnüs / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wirdt die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vier Stedte / Straßburg /Vier Stedte. 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gebracht / vnd die nach seiner delineation von Philippo gefertigte Confession / auff deß Churfürsten zu Sachsen / vnd auch Philippi beger vnd bitte / reuidiert hat / wie gnugsam oben ist außgeführet worden.
Anno 1530. So ist auch dieses deß Sturmij greiffliche vnbescheidenheit / daß er sagen darff / es sey die Augspurgische Confession / vnd der vier / dazumal Zwinglischen Stedte Confession / gleichförmig vnnd consentaneae gewesen / vnnd man habe dem Keiser sollen vbergeben / auß derselben beyden Confessionen eine / es were gleich / welche sie were / allein sey die Sächsische Augspurgische Confession derhalben dem Keiser vbergeben worden / weil der Rhat zu Straßburg den Chur vnd Fürsten den vorzug haben lassen wollen / vnd sey doch gleichwol jetzgedachte Augspurgische Confession / auch von den Gesandten der Zwinglischen Stedte vnterschrieben worden / daß also die vbergebene Confession / für eine einhellige Confession der protestierenden Stende / gehalten würde.
Augspurg. Confes. vñ die Zwingli sche Confession können nicht beisammen stehen. Ob nun wol auß vorigem Bericht die vnuerschempte nichtigkeit dieses greifflichen Gedichts offenbar wirdt / vnd dasselbige keiner antwort werth ist / jedoch wirdt auß dem / so jetzt so bald folget / der Vngrund dieser vermessenheit / noch bekandter vnnd abschewlicher.
Denn es je wissentlich vnnd vnlaugbar ist / daß wie vorhin gemeldet / die hochgesuchte Bruderschafft der Zwinglianer oder Sacramentierer / mit den Prostierenden / kein mal hat können erlanget vnnd erhalten werden / sondern da die Prostierende / Chur / Fürsten vnd Stende / jhre Bekentnüs / welche daher auch noch biß auff diese zeit / genennet wirdt die Augspurgische Confession / allbereit vbergeben hatten / da haben allererst hernach auff demselben Reichßtag / die vier Stedte / Straßburg / Costnitz / Memmingen / Lindaw / weil dieselben damals nicht einerley Meinung mit den protestierenden Stenden vom
Vier Stedte.
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