Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daherAnno 1529. der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnndProtestierende Stende woher vnd wenn sie den Namen bekommen. in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget.

Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtetSacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden. / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdamptSleidan. lib. 6. / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelterIohan. Faber Episc. Vuienensis. clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd

lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daherAnno 1529. der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnndProtestierende Stende woher vñ wenn sie den Namen bekommen. in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget.

Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtetSacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden. / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdamptSleidan. lib. 6. / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelterIohan. Faber Episc. Vuienensis. clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0151" n="135"/>
lis offentlich in Schrifften vor den                      Reichßstenden gelesen / daher<note place="right">Anno 1529.</note> der                      Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnnd<note place="right">Protestierende Stende woher vn&#x0303; wenn sie den Namen                          bekommen.</note> in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen                      allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein                      dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget.</p>
        <p>Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtet<note place="right">Sacramentierer sollen im Reich nicht geduldet                          werden.</note> / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol                      etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren                      Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden                      deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu                      predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen                      Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen                      Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden                      Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die                      Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet /                      vnuerworffen / vnuerdampt<note place="right">Sleidan. lib. 6.</note> /                      frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich                      eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen                      haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider                      die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in                      seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber /                      Bischoff zu Wien / vnter gemelter<note place="right">Iohan. Faber Episc.                          Vuienensis.</note> clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte /                      daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion                      trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey                      eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die                      Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit                      den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[135/0151] lis offentlich in Schrifften vor den Reichßstenden gelesen / daher der Name der Protestierenden Stende / auffkommen / vnnd in allen Landen bekandt ist worden. Nun ist vnser fürnemen allhie nicht / dieselbige gantze Historien zuuerfassen / sondern wollen allein dabey bleiben / was den Sacramenthandel belanget. Anno 1529. Protestierende Stende woher vñ wenn sie den Namen bekommen. Denn weil in dem Abschied / dawider die Protestation gerichtet / vnter andern auch diese clausula stehet (Vnd sonderlich sol etlicher Lehre vnd Secten / souiel die dem hochwirdigen Sacrament deß waren Fronleichnams vnnd Bluts vnsers HErrn Ihesu Christi zugegen / bey den Stenden deß heiligen Reichs Teutscher Nation / nicht angenommen / noch hinfort zu predigen / gestattet oder zugelassen werden) so fassen die jetzigen Sacramentierer dasselbige / vnd vnterstehen sich solches in offentlichen Schrifften also zudeuten vnnd zuuerkehren / als hetten die Protestierenden Stende jhren Namen vnter andern auch dauon / vnnd daher / daß sie die Sacramentierische Lehr / in jhren Kirchen vnd Schulen / wolten vngestraffet / vnuerworffen / vnuerdampt / frey vnd vngehindert haben. Aber die Historia vermag außdrücklich / daß sie sich eben in der Protestation offentlich dahin vnnd darauff referirt vnnd gezogen haben / was in den nechsten jharen / ab anno 1525. in jhren Kirchen / eben wider die Sacramentierer / von der Gegenwertigkeit deß Leibs vnd Bluts Christi in seinem Abendmal / gelehret vnnd gestritten war. Weil aber Johannes Faber / Bischoff zu Wien / vnter gemelter clausula deß Abschieds / das suchte vnnd practicierte / daß die Papisten / vnter dem schein / die Stende der reformierten Religion trennen / vnd / wenn sie wolten / vberziehen möchten / Vnd da jhnen frey eingereumet würde / daß sie die Zwinglianer vnuerhöret jhres gefallens / in die Acht thun vnd verfolgen möchten / so würden die Protestierende Stende eben damit den Papisten das Schwerdt wider sich selbst in die Hende geben. Also vnd Sacramentierer sollen im Reich nicht geduldet werden. Sleidan. lib. 6. Iohan. Faber Episc. Vuienensis.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/151
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/151>, abgerufen am 23.11.2024.