Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

Bild:
<< vorherige Seite

im anfang dieses Comments / bedinget / wo er schliesse von der Sünde / da sol es heissen die Erbsünde. Demnach sol alhier der Beschluss in der Folgerey auch so viel heissen / des Menschen Wesen ist die Erbsünde. Weil aber das wort Sünde im Beschluss der Folgerey / aus dem Maiore / das ist / aus der 1. proposition genomen wird / so mus nohthalben / nach Irenei bedingung / vnd nach dem fürgesetzten ziel dieses streittes / auch in derselben ersten rede / das wort Sünde / für die Erbsünde genomen vnd verstanden werden.

Demnach das S. Paulus saget / was nicht aus dem glauben gehet / das ist Sünde / sol eben so viel nach Ireneischer Theologia heissen / als / was nicht aus dem glauben gehet das ist die Erbsünde. Denn wo wolte sonsten der beschlus in der Folgerey hehrfliessen? Ist aber das auch der heiligen Schrifft gemess / vnd dem glauben ehnlich / was nicht aus dem glauben kömpt / das ist die Erbsünde? Wer hat solche deutteley / schwermerey / vnd verkehrung des schönen / herrlichen / nützlichen Spruchs S. Pauli jemals in der welt gehöret / denn jtzt in der newen Schule / Kirchen / Theologia / der newen Manicheer? Heisset das nicht redlich geschwermet / vnd S. Paulum meisterlich verdrehet / vnd zum gantzen Manicheer gemacht? Also sol man in die Schrifft rumpeln / vnnd die Sprüche des heiligen Geistes herumb rücken / vnd das liecht / die Göttliche Warheit / in das Manicheische finsternis verkehren / dawider Esaias wehe schreiet. cap. 5.

Da siehet man nun wie meisterlich sich die armen Manicheer / derer sich der arme Ireneus zu einem vorsprachen vnd worthalter ergeben / die heilige Schrifft zu jhrem Schwarm anziehen / vnd rühmen sich / sie allein behalten die Schrifft in jrun eigentlichen verstande / auff sie sol man

im anfang dieses Comments / bedinget / wo er schliesse von der Sünde / da sol es heissen die Erbsünde. Demnach sol alhier der Beschluss in der Folgerey auch so viel heissen / des Menschen Wesen ist die Erbsünde. Weil aber das wort Sünde im Beschluss der Folgerey / aus dem Maiore / das ist / aus der 1. proposition genomen wird / so mus nohthalben / nach Irenei bedingung / vnd nach dem fürgesetzten ziel dieses streittes / auch in derselben ersten rede / das wort Sünde / für die Erbsünde genomen vnd verstanden werden.

Demnach das S. Paulus saget / was nicht aus dem glauben gehet / das ist Sünde / sol eben so viel nach Ireneischer Theologia heissen / als / was nicht aus dem glauben gehet das ist die Erbsünde. Denn wo wolte sonsten der beschlus in der Folgerey hehrfliessen? Ist aber das auch der heiligen Schrifft gemess / vnd dem glauben ehnlich / was nicht aus dem glauben kömpt / das ist die Erbsünde? Wer hat solche deutteley / schwermerey / vnd verkehrung des schönen / herrlichen / nützlichen Spruchs S. Pauli jemals in der welt gehöret / denn jtzt in der newen Schule / Kirchen / Theologia / der newen Manicheer? Heisset das nicht redlich geschwermet / vnd S. Paulum meisterlich verdrehet / vnd zum gantzen Manicheer gemacht? Also sol man in die Schrifft rumpeln / vnnd die Sprüche des heiligen Geistes herumb rücken / vnd das liecht / die Göttliche Warheit / in das Manicheische finsternis verkehren / dawider Esaias wehe schreiet. cap. 5.

Da siehet man nun wie meisterlich sich die armen Manicheer / derer sich der arme Ireneus zu einem vorsprachen vnd worthalter ergeben / die heilige Schrifft zu jhrem Schwarm anziehen / vnd rühmen sich / sie allein behalten die Schrifft in jrun eigentlichen verstande / auff sie sol man

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0042"/>
im anfang dieses Comments / bedinget /                      wo er schliesse von der Sünde / da sol es heissen die Erbsünde. Demnach sol                      alhier der Beschluss in der Folgerey auch so viel heissen / des Menschen Wesen                      ist die Erbsünde. Weil aber das wort Sünde im Beschluss der Folgerey / aus dem <hi rendition="#i">Maiore</hi> / das ist / aus der 1. proposition genomen                      wird / so mus nohthalben / nach Irenei bedingung / vnd nach dem fürgesetzten                      ziel dieses streittes / auch in derselben ersten rede / das wort Sünde / für die                      Erbsünde genomen vnd verstanden werden.</p>
        <p>Demnach das S. Paulus saget / was nicht aus dem glauben gehet / das ist Sünde /                      sol eben so viel nach Ireneischer Theologia heissen / als / was nicht aus dem                      glauben gehet das ist die Erbsünde. Denn wo wolte sonsten der beschlus in der                      Folgerey hehrfliessen? Ist aber das auch der heiligen Schrifft gemess / vnd dem                      glauben ehnlich / was nicht aus dem glauben kömpt / das ist die Erbsünde? Wer                      hat solche deutteley / schwermerey / vnd verkehrung des schönen / herrlichen /                      nützlichen Spruchs S. Pauli jemals in der welt gehöret / denn jtzt in der newen                      Schule / Kirchen / Theologia / der newen Manicheer? Heisset das nicht redlich                      geschwermet / vnd S. Paulum meisterlich verdrehet / vnd zum gantzen Manicheer                      gemacht? Also sol man in die Schrifft rumpeln / vnnd die Sprüche des heiligen                      Geistes herumb rücken / vnd das liecht / die Göttliche Warheit / in das                      Manicheische finsternis verkehren / dawider Esaias wehe schreiet. cap. 5.</p>
        <p>Da siehet man nun wie meisterlich sich die armen Manicheer / derer sich der arme                      Ireneus zu einem vorsprachen vnd worthalter ergeben / die heilige Schrifft zu                      jhrem Schwarm anziehen / vnd rühmen sich / sie allein behalten die Schrifft in                      jrun eigentlichen verstande / auff sie sol man
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0042] im anfang dieses Comments / bedinget / wo er schliesse von der Sünde / da sol es heissen die Erbsünde. Demnach sol alhier der Beschluss in der Folgerey auch so viel heissen / des Menschen Wesen ist die Erbsünde. Weil aber das wort Sünde im Beschluss der Folgerey / aus dem Maiore / das ist / aus der 1. proposition genomen wird / so mus nohthalben / nach Irenei bedingung / vnd nach dem fürgesetzten ziel dieses streittes / auch in derselben ersten rede / das wort Sünde / für die Erbsünde genomen vnd verstanden werden. Demnach das S. Paulus saget / was nicht aus dem glauben gehet / das ist Sünde / sol eben so viel nach Ireneischer Theologia heissen / als / was nicht aus dem glauben gehet das ist die Erbsünde. Denn wo wolte sonsten der beschlus in der Folgerey hehrfliessen? Ist aber das auch der heiligen Schrifft gemess / vnd dem glauben ehnlich / was nicht aus dem glauben kömpt / das ist die Erbsünde? Wer hat solche deutteley / schwermerey / vnd verkehrung des schönen / herrlichen / nützlichen Spruchs S. Pauli jemals in der welt gehöret / denn jtzt in der newen Schule / Kirchen / Theologia / der newen Manicheer? Heisset das nicht redlich geschwermet / vnd S. Paulum meisterlich verdrehet / vnd zum gantzen Manicheer gemacht? Also sol man in die Schrifft rumpeln / vnnd die Sprüche des heiligen Geistes herumb rücken / vnd das liecht / die Göttliche Warheit / in das Manicheische finsternis verkehren / dawider Esaias wehe schreiet. cap. 5. Da siehet man nun wie meisterlich sich die armen Manicheer / derer sich der arme Ireneus zu einem vorsprachen vnd worthalter ergeben / die heilige Schrifft zu jhrem Schwarm anziehen / vnd rühmen sich / sie allein behalten die Schrifft in jrun eigentlichen verstande / auff sie sol man

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/42
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/42>, abgerufen am 24.11.2024.