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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Johannis / nemlich thun / welches beide der Sünde / vnd der Anomia / das ist vbertrettung / oder dem vnrecht wider das Gesetz wird zugethan / von wircklichen Sünden lautet an diesem orte. Nun ist aber die Erbsünde nicht vnser thun / Sondern ist eine vnreinigkeit welche in vnser gantzen Natur / Wesen / leib vnd Seele ist / welche nicht mit dem Gesetze Gottes vbereintrifft. Es sagt die heilige Schrifft auch nirgend / das wir die Erbsünde thun / Sondern sie wird vns angeborn vnd auffgeerbet in leib vnd Seele / von Vater vnd Mutter.

Aber wie gesagt / wir streitten das nicht / das man diese rede peceatum est Anomia / Die Sünde ist das vnrecht / oder ist eine vbertrettung des Gesetzes / generaliter / das ist / wenn man in gemein die Sünde wil beschreiben / gebraucht / wir brauchen sie auch offt also. Nur alleine haben wir erinnern wollen / wie S. Johannes an gemeltem orte redet.

Fürs fünffte / was die andere Proposition antrifft / ist dieselbe verschlagen / vnd nicht richtig / ja salsch von Ireneo gesetzt.

Denn das subiectum / das ist / das erste theil wird nicht recht gesetzt. Denn es solte nur heissen / das Wesen des Menschen ist das vnrecht / so drehet M. Ireneus mit hienein / das verderbte Wesen / da doch ein jeder verstehet / das Wesen / vnd verderbung des Wesens / nicht einerley sey eigentlich zu reden.

Das praedicatum / das ist das ander theil in dieser rede / wird auch hinderlistiglich vnd felschlich gesetzt / nemlich / ist vnrecht / da doch in Maiori / das ist in der ersten pro position / es viel anders klinget / nemlich / das vnrecht. Sünde ist das vnrecht / Anomia / die vbertrettung des Gesetzes / eben die vngerechtigkeit selbst. So lesset M Ireneus das wörtlin (das) fein auffen / vnd macht ex substantiuo adiectiuum, ex

Johannis / nemlich thun / welches beide der Sünde / vnd der Anomia / das ist vbertrettung / oder dem vnrecht wider das Gesetz wird zugethan / von wircklichen Sünden lautet an diesem orte. Nun ist aber die Erbsünde nicht vnser thun / Sondern ist eine vnreinigkeit welche in vnser gantzen Natur / Wesen / leib vnd Seele ist / welche nicht mit dem Gesetze Gottes vbereintrifft. Es sagt die heilige Schrifft auch nirgend / das wir die Erbsünde thun / Sondern sie wird vns angeborn vnd auffgeerbet in leib vnd Seele / von Vater vnd Mutter.

Aber wie gesagt / wir streitten das nicht / das man diese rede peceatum est Anomia / Die Sünde ist das vnrecht / oder ist eine vbertrettung des Gesetzes / generaliter / das ist / wenn man in gemein die Sünde wil beschreiben / gebraucht / wir brauchen sie auch offt also. Nur alleine haben wir erinnern wollen / wie S. Johannes an gemeltem orte redet.

Fürs fünffte / was die andere Proposition antrifft / ist dieselbe verschlagen / vnd nicht richtig / ja salsch von Ireneo gesetzt.

Denn das subiectum / das ist / das erste theil wird nicht recht gesetzt. Denn es solte nur heissen / das Wesen des Menschen ist das vnrecht / so drehet M. Ireneus mit hienein / das verderbte Wesen / da doch ein jeder verstehet / das Wesen / vnd verderbung des Wesens / nicht einerley sey eigentlich zu reden.

Das praedicatum / das ist das ander theil in dieser rede / wird auch hinderlistiglich vnd felschlich gesetzt / nemlich / ist vnrecht / da doch in Maiori / das ist in der ersten pro position / es viel anders klinget / nemlich / das vnrecht. Sünde ist das vnrecht / Anomia / die vbertrettung des Gesetzes / eben die vngerechtigkeit selbst. So lesset M Ireneus das wörtlin (das) fein auffen / vñ macht ex substantiuo adiectiuum, ex

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[0031] Johannis / nemlich thun / welches beide der Sünde / vnd der Anomia / das ist vbertrettung / oder dem vnrecht wider das Gesetz wird zugethan / von wircklichen Sünden lautet an diesem orte. Nun ist aber die Erbsünde nicht vnser thun / Sondern ist eine vnreinigkeit welche in vnser gantzen Natur / Wesen / leib vnd Seele ist / welche nicht mit dem Gesetze Gottes vbereintrifft. Es sagt die heilige Schrifft auch nirgend / das wir die Erbsünde thun / Sondern sie wird vns angeborn vnd auffgeerbet in leib vnd Seele / von Vater vnd Mutter. Aber wie gesagt / wir streitten das nicht / das man diese rede peceatum est Anomia / Die Sünde ist das vnrecht / oder ist eine vbertrettung des Gesetzes / generaliter / das ist / wenn man in gemein die Sünde wil beschreiben / gebraucht / wir brauchen sie auch offt also. Nur alleine haben wir erinnern wollen / wie S. Johannes an gemeltem orte redet. Fürs fünffte / was die andere Proposition antrifft / ist dieselbe verschlagen / vnd nicht richtig / ja salsch von Ireneo gesetzt. Denn das subiectum / das ist / das erste theil wird nicht recht gesetzt. Denn es solte nur heissen / das Wesen des Menschen ist das vnrecht / so drehet M. Ireneus mit hienein / das verderbte Wesen / da doch ein jeder verstehet / das Wesen / vnd verderbung des Wesens / nicht einerley sey eigentlich zu reden. Das praedicatum / das ist das ander theil in dieser rede / wird auch hinderlistiglich vnd felschlich gesetzt / nemlich / ist vnrecht / da doch in Maiori / das ist in der ersten pro position / es viel anders klinget / nemlich / das vnrecht. Sünde ist das vnrecht / Anomia / die vbertrettung des Gesetzes / eben die vngerechtigkeit selbst. So lesset M Ireneus das wörtlin (das) fein auffen / vñ macht ex substantiuo adiectiuum, ex

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/31>, abgerufen am 24.11.2024.