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Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.

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Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles.

Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten.

Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten.

Also ist nun Ireneus aus den Lande abgeschieden als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget.

Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles.

Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten.

Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten.

Also ist nun Ireneus aus dẽ Lande abgeschiedẽ als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget.

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[0191] Was man aber wider jre nichtige vnd vnbestendige Vrsachen fürbrachte / vnd sie zur vnterredung anhielte / aller freundwilligkeit sich erböte / halff es alles nicht / da stack es alles. Zum allerletzten / da man allen müglichen vleis angewand / vnd sie mit nichten hat können bewegen vnd erheben / das sie in diesem dem Christlichen Landesfürsten gehorsameten / vnd doch die Sache versucheten / Auchsie auff jhren harten vnd vbermütigen worten berueten / Item nicht ein wenig jnne halten wolten / ist jhnen Fürstlicher Befehl fürgelesen worden / weil sie dem Landsfürsten / welcher jhnen solche vnterredung der von jnen gesprengten Lere vnd rede / aufferlegt vnd befohlen / nicht wolten gehorsamen / auch das Consistorium verwürffen / vnd schmelich antasteten / Item / weil sie auch nicht gedechten jnne zu halten / so solte hiemit jhnen jr Kirchendienst gelegt sein / vnd vntersagt / das sie hinfürder in diesen Landen jre falsche Lehre nicht solten heimlich oder offentlich aussprengen / vnd sich sonsten auch friedlich vnd vnuerweislich halten. Darauff ist Ireneus aus dem Lande gezogen / vnd nicht lenger darinnen blieben. Die andern haben sich noch etwas lenger darin enthalten / Sintemal das Land jrer keinem verboten. Also ist nun Ireneus aus dẽ Lande abgeschiedẽ als der da die Manicheische lere / Peccatum est Substantia, die Erbsünde ist ein Wesen / darin ausgesprengt / vnd in Schrifften auch derselben gestendig gewesen / wie auch nu sein eigen gros Buch dasselbe für der gantzen Christenheit bezeuget.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_flickwercke_1572/191>, abgerufen am 27.11.2024.