Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen. Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vnd solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen. Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten. Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen. Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vñ solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen. Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0186"/> <p>Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen.</p> <p>Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vñ solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen.</p> <p>Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0186]
Ferner ist jnen vermeldet / Es habe auch der Christliche Landsfürst gnediglich befohlen / offentliche disputationes / nach dem Exempel D. Luthers wider Eislebens Schwermerey / offentlich zu halten / da möchten sie auch frey auff erscheinen / vnd jre Argument vnd bewegnis fürbringen / Damit sie ja nicht dürfften klagen / man hette jnen nicht gnugsame verhör gestatten oder gönnen mögen.
Auch wolte man sich erboten haben / mit jhnen entweder allen / oder welche das in sonderheit vnter jnen begereten / vnd so offt sie wolten / auch ausserhalb dem Consistorio von der Sachen zu conferirn / nicht ein sondern etlich mal / vñ solten mit Wigando / oder mit Heshusio / oder mit Timotheo / mit welchen sie wolten sich besprechen / ein jeder wolte sich freund lich vnd nach aller gebür / mit Gottes hülffe gegen sie erzeigen.
Letzlich / Weil sie aller freundlichen vnterredungen sich wegerten / vnd mit keinerley angezogenen wichtigen Vrsachen / sich dazu bewegen oder bereden wolten lassen / so were des Christlichen Landsfürsten gnediger Befehl / laut der Britue so aldar verhanden / ferner vnruhe / vnd schaden in der Kirchen zuuerhüten / Das sie mitler weile wolten mit der geschwinden vnd hefftigen verteidigung der Lehre / als solte die Erbsünde ein wesen sein / inne halten / bis das jre F. G. billiche vnd rechtmessige wege ferner darin nen für die Hand nemen möchte / welche zu Gottes Lob / fürderung reiner Warheit / vnd guten gedeien der Kirchen vnd Policey gereichen möchten.
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