Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten. DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vnd beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig. Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen. Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden. Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten. DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vñ beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig. Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen. Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0185"/> Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten.</p> <p>DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame <hi rendition="#i">Accusationes</hi> vñ beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / <hi rendition="#i">Iniuriae</hi> / schmehungen / vnd <hi rendition="#i">Inuectiuae</hi> / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde <hi rendition="#i">Substantia</hi> sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche <hi rendition="#i">Inuectiuen</hi> / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig.</p> <p>Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen.</p> <p>Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0185]
Landsfürsten / trewlich vberschicken / vnd ferner darauffbescheids erwarten.
DArauff haben sie jr Buch vbergeben / welches sie anfenglich sagten / es were ein kurtze Bekentnis / da es aber herfür bracht ward / da sahe man / das es ein Buch one gefehr von zweien büchern Pappir / vnd war nicht eine kurtze Bekentnis / sondern vielfaltige / grausame Accusationes vñ beschüldigungen / Apologie Schutzschrifften / verleumbdungen / Iniuriae / schmehungen / vnd Inuectiuae / das ist / solche grewliche lesterungen / als keine feinde der Warheit / wieder reine Lehrer jemals gebraucht / vnd das teuffeten sie Bekendnis. Sie waren aber beruffen / das sie solten vnterredungen gewarten vnd pflegen / von jhrer ausgesprengter vnd gestandener falschen Lehre / Als solte die Erbsünde Substantia sein / so wolten sie wieder das Consistorium mit anklagen procedirn / vnd brauchten solche grewliche Inuectiuen / schmehungen vnd iniurijrn / wider das Consistorium / deme sie / als in dem fall von Gott vnd der hohen Obrigkeit jnen vorgesetzt / das sie auff jre Lehre vnd leben sollen sehen etc. Doch damals gebürlichen Gehorsam vnd Ehre schüldig.
Aber das Buch hat nun Ireneus mit seinem anhang / im druck heraus bracht. Denn ein solches hat ten sie im willen.
Ist derwegen jhnen als balde angezeigt / das Consistorium trüge ob dem langen buche nicht gefallen / doch solte es dem Landsfürsten vberschickt werden.
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