Kirchner, Timotheus: Vom Flickwercke M. Irenaei, Wie gar ungereimpt, wider Gottes Wort und den Catechissmum Lutheri, er sich unterstehet zubeschönen, der Manichaeer Schwermerey. Jena, 1572.Schrifft verlesen / vnd darnach vbergeben / Da solte man wider eine Schrifft auffstellen / vnd jhnen vbervberantworten. Solche Vrsachen sind jnen aus guten vnd bestendigen gründen widerlegt / Sonderlich aber das sie die Theologos vnd etliche andere für verdechtig hielten aus der Vrsachen / weil sie jre Lere für Manicheisch achteten / vnd wider dieselbe hetten geleret vnd geschrieben / Vnd konten nicht part vnd richter sein / Sie begereten einen Synodum / wie in Ecclesiastici Consistorij fomula verheischen / vnd da solte man jhnen ein legitimum Iudicium geben. Die Theologen solten auffstehen als Part etc. DA ist jnen geantwortet / das es brenchlich / vnd das Ampt des Geistlichen Consistorij solechs erfordert / das da man vernimpt / das einer oder mehr falsche oder verdechtige Lere ausfeet / dieselben fürgefordert / vnd von jnen rechenschafft vnd beweissung begeret wird / vnd das man mit denselben sich vnterredet. Es müssens auch die Consistoria mit den falschen meinungen nicht halten / vnd wider dieselben sein. Denn wie wolten sie sonsten die irrenden helffen in den rechten Weg der Warheit wieder bringen / oder Irrthume widerlegen / wenn sie es mit den jrthu men hielten. Der wegen eben daruumb / das das Consistorium es mit der vnrechten Manicheischen Lehre / als das die Erbsünde solte ein Substantz vnd Wesen sein / nicht hielte / wolten sie mit jnen sich vnterreden aus Gottes wort vnd guten Gründen / könd ten sie nun jre mei nung ans Gottes Wort erhalten / würde jnen jederman beyfallen / wo aber nicht / so sol ten sie sich demselben ergeben vnd folgen. Schrifft verlesen / vnd darnach vbergeben / Da solte man wider eine Schrifft auffstellen / vnd jhnen vbervberantworten. Solche Vrsachen sind jnen aus guten vnd bestendigen gründen widerlegt / Sonderlich aber das sie die Theologos vnd etliche andere für verdechtig hielten aus der Vrsachen / weil sie jre Lere für Manicheisch achteten / vnd wider dieselbe hetten geleret vnd geschrieben / Vnd konten nicht part vnd richter sein / Sie begereten einen Synodum / wie in Ecclesiastici Consistorij fomula verheischen / vnd da solte man jhnen ein legitimum Iudicium geben. Die Theologen solten auffstehen als Part etc. DA ist jnen geantwortet / das es brenchlich / vnd das Ampt des Geistlichen Consistorij solechs erfordert / das da man vernimpt / das einer oder mehr falsche oder verdechtige Lere ausfeet / dieselben fürgefordert / vnd von jnen rechenschafft vnd beweissung begeret wird / vnd das man mit denselben sich vnterredet. Es müssens auch die Consistoria mit den falschen meinungen nicht halten / vnd wider dieselben sein. Denn wie wolten sie sonsten die irrenden helffen in den rechten Weg der Warheit wieder bringen / oder Irrthume widerlegen / wenn sie es mit den jrthu men hielten. Der wegen eben daruumb / das das Consistorium es mit der vnrechten Manicheischen Lehre / als das die Erbsünde solte ein Substantz vnd Wesen sein / nicht hielte / wolten sie mit jnen sich vnterreden aus Gottes wort vnd guten Gründen / könd ten sie nun jre mei nung ans Gottes Wort erhalten / würde jnen jederman beyfallen / wo aber nicht / so sol ten sie sich demselben ergeben vnd folgen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0181"/> Schrifft verlesen / vnd darnach vbergeben / Da solte man wider eine Schrifft auffstellen / vnd jhnen vbervberantworten. Solche Vrsachen sind jnen aus guten vnd bestendigen gründen widerlegt / Sonderlich aber das sie die Theologos vnd etliche andere für verdechtig hielten aus der Vrsachen / weil sie jre Lere für Manicheisch achteten / vnd wider dieselbe hetten geleret vnd geschrieben / Vnd konten nicht part vnd richter sein / Sie begereten einen <hi rendition="#i">Synodum</hi> / wie in <hi rendition="#i">Ecclesiastici Consistorij fomula</hi> verheischen / vnd da solte man jhnen ein <hi rendition="#i">legitimum Iudicium</hi> geben. Die Theologen solten auffstehen als Part etc.</p> <p>DA ist jnen geantwortet / das es brenchlich / vnd das Ampt des Geistlichen Consistorij solechs erfordert / das da man vernimpt / das einer oder mehr falsche oder verdechtige Lere ausfeet / dieselben fürgefordert / vnd von jnen rechenschafft vnd beweissung begeret wird / vnd das man mit denselben sich vnterredet. Es müssens auch die Consistoria mit den falschen meinungen nicht halten / vnd wider dieselben sein. Denn wie wolten sie sonsten die irrenden helffen in den rechten Weg der Warheit wieder bringen / oder Irrthume widerlegen / wenn sie es mit den jrthu men hielten. Der wegen eben daruumb / das das Consistorium es mit der vnrechten Manicheischen Lehre / als das die Erbsünde solte ein Substantz vnd Wesen sein / nicht hielte / wolten sie mit jnen sich vnterreden aus Gottes wort vnd guten Gründen / könd ten sie nun jre mei nung ans Gottes Wort erhalten / würde jnen jederman beyfallen / wo aber nicht / so sol ten sie sich demselben ergeben vnd folgen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0181]
Schrifft verlesen / vnd darnach vbergeben / Da solte man wider eine Schrifft auffstellen / vnd jhnen vbervberantworten. Solche Vrsachen sind jnen aus guten vnd bestendigen gründen widerlegt / Sonderlich aber das sie die Theologos vnd etliche andere für verdechtig hielten aus der Vrsachen / weil sie jre Lere für Manicheisch achteten / vnd wider dieselbe hetten geleret vnd geschrieben / Vnd konten nicht part vnd richter sein / Sie begereten einen Synodum / wie in Ecclesiastici Consistorij fomula verheischen / vnd da solte man jhnen ein legitimum Iudicium geben. Die Theologen solten auffstehen als Part etc.
DA ist jnen geantwortet / das es brenchlich / vnd das Ampt des Geistlichen Consistorij solechs erfordert / das da man vernimpt / das einer oder mehr falsche oder verdechtige Lere ausfeet / dieselben fürgefordert / vnd von jnen rechenschafft vnd beweissung begeret wird / vnd das man mit denselben sich vnterredet. Es müssens auch die Consistoria mit den falschen meinungen nicht halten / vnd wider dieselben sein. Denn wie wolten sie sonsten die irrenden helffen in den rechten Weg der Warheit wieder bringen / oder Irrthume widerlegen / wenn sie es mit den jrthu men hielten. Der wegen eben daruumb / das das Consistorium es mit der vnrechten Manicheischen Lehre / als das die Erbsünde solte ein Substantz vnd Wesen sein / nicht hielte / wolten sie mit jnen sich vnterreden aus Gottes wort vnd guten Gründen / könd ten sie nun jre mei nung ans Gottes Wort erhalten / würde jnen jederman beyfallen / wo aber nicht / so sol ten sie sich demselben ergeben vnd folgen.
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