Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Bald drauff setzet er diese wort: Quod ideo dico vt stabiliam quod supra dixi, per carnem totum hominem significari, per Spiritum aeque totum, atque hominem interiorem & exteriorem, seu nouum & veterem, non distingui iuxta differentiam animae & corporis, Sed iuxta adfectus, Das ist / Welchs ich darumb anzeige / auff das ich bestetige / das ich droben angedeutet habe / das durch das fleisch der gantze mensch verstanden werde / durch den Geist gleichsfals der gantze mensch / vnnd das also der jnnerliche vnd eusserliche mensch / oder der newe vnd alte / nicht vnterscheiden werden / nach dem vnterscheid der Seelen vnd des leibes / sondern nach den begirden. Der dreyzehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet13. Vnterscheid. / das wir im Vater vnser beten sollen / Vergib vns vnsere verderbte natur / seele vnd wesen etc. Hergegen lehret D. Lutherus / das wir vmb vergebung vnser schuld bitten sollen. Setzet mit keinem buchstab oder wort dazu / das wir vmb vergebung der natur vnnd seelen beten sollen etc. wie sichs denn auch mit der fünfften bitte des Vater vnsers gantz vnnd gar nicht reimet. Der vierzehende / Das Gegentheil lehret / das die14. Vnterscheid. Erbsünde selbst im Namen der Heiligen Treyfaltigkeit getaufft werde / zur vergebung der sündenn. Solchs mag aus D. Lutheri Schrifften nimmermehr beygebracht oder erwiesen werden. Der funffzehende / Illyricus in seiner confess: pag.15. Vnterscheid. 786. schreibt / das das fleisch Christi einer andern art alterius speciei sey als vnser fleisch etc. wie solchs auch seine consorten verteidigen. Hergegen schreibt D. Lutherus Genes: cap. 38. Hic Bald drauff setzet er diese wort: Quod ideo dico vt stabiliam quod supra dixi, per carnem totum hominem significari, per Spiritum aequè totum, atque hominem interiorem & exteriorem, seu nouum & veterem, non distingui iuxta differentiam animae & corporis, Sed iuxta adfectus, Das ist / Welchs ich darumb anzeige / auff das ich bestetige / das ich droben angedeutet habe / das durch das fleisch der gantze mensch verstanden werde / durch den Geist gleichsfals der gantze mensch / vnnd das also der jnnerliche vnd eusserliche mensch / oder der newe vnd alte / nicht vnterscheiden werden / nach dem vnterscheid der Seelen vnd des leibes / sondern nach den begirden. Der dreyzehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet13. Vnterscheid. / das wir im Vater vnser beten sollen / Vergib vns vnsere verderbte natur / seele vnd wesen etc. Hergegen lehret D. Lutherus / das wir vmb vergebung vnser schuld bitten sollen. Setzet mit keinem buchstab oder wort dazu / das wir vmb vergebung der natur vnnd seelen beten sollen etc. wie sichs deñ auch mit der fünfften bitte des Vater vnsers gantz vnnd gar nicht reimet. Der vierzehende / Das Gegentheil lehret / das die14. Vnterscheid. Erbsünde selbst im Namen der Heiligen Treyfaltigkeit getaufft werde / zur vergebung der sündenn. Solchs mag aus D. Lutheri Schrifften nimmermehr beygebracht oder erwiesen werden. Der funffzehende / Illyricus in seiner confess: pag.15. Vnterscheid. 786. schreibt / das das fleisch Christi einer andern art alterius speciei sey als vnser fleisch etc. wie solchs auch seine consorten verteidigen. Hergegen schreibt D. Lutherus Genes: cap. 38. 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Bald drauff setzet er diese wort: Quod ideo dico vt stabiliam quod supra dixi, per carnem totum hominem significari, per Spiritum aequè totum, atque hominem interiorem & exteriorem, seu nouum & veterem, non distingui iuxta differentiam animae & corporis, Sed iuxta adfectus, Das ist / Welchs ich darumb anzeige / auff das ich bestetige / das ich droben angedeutet habe / das durch das fleisch der gantze mensch verstanden werde / durch den Geist gleichsfals der gantze mensch / vnnd das also der jnnerliche vnd eusserliche mensch / oder der newe vnd alte / nicht vnterscheiden werden / nach dem vnterscheid der Seelen vnd des leibes / sondern nach den begirden.
Der dreyzehende / Das Gegentheil lehret vnnd bestreitet / das wir im Vater vnser beten sollen / Vergib vns vnsere verderbte natur / seele vnd wesen etc. Hergegen lehret D. Lutherus / das wir vmb vergebung vnser schuld bitten sollen. Setzet mit keinem buchstab oder wort dazu / das wir vmb vergebung der natur vnnd seelen beten sollen etc. wie sichs deñ auch mit der fünfften bitte des Vater vnsers gantz vnnd gar nicht reimet.
13. Vnterscheid. Der vierzehende / Das Gegentheil lehret / das die Erbsünde selbst im Namen der Heiligen Treyfaltigkeit getaufft werde / zur vergebung der sündenn.
14. Vnterscheid. Solchs mag aus D. Lutheri Schrifften nimmermehr beygebracht oder erwiesen werden.
Der funffzehende / Illyricus in seiner confess: pag. 786. schreibt / das das fleisch Christi einer andern art alterius speciei sey als vnser fleisch etc. wie solchs auch seine consorten verteidigen.
15. Vnterscheid. Hergegen schreibt D. Lutherus Genes: cap. 38. Hic
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/91>, abgerufen am 16.07.2024. |