Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.vnnd sey vberall kein vnterscheid darzwischen etc. das ist ein schendlich geticht / auff seinen geschlossenen Mund / vnnd ist durch Lutherum selbst in ob angeregten worten (geistliche menschen sollen zwischen der Creatur vnnd Erbsünde vnterscheiden Genes. 4.) gnugsam wieder leget / wie denn auch in den 33. grunden aus D. Lutheri Büchern droben gesetzet / das Gegenspiel vnvmbstößlich dargethan. Abermals ziehen sie an / das D. Lutherus in GenesiVom SPruch Lutheri Genesi. 3. Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Cap. 3. schreibet / Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Ergo sprechen sie / habe Lutherus gehalten / das die natur selbst die sünde sey ohne vnterscheid. Antwort. D. Lutherus hat in keinem andern verstande geschrieben / das die Erbsünde von der natur sey / denn das er anzeigete / das die Erbsünde nicht von aussen der natur angeflogen were / also das die natur dadurch vnbeschediget oder vnuorderbt blieben (wie etwa die Sophisten geleret) sondern were jr angeboren / oder in der empfengniß auffgeerbet. In summa / D. Lutherus der streitet Genesi. 3. wieder die Sophisten / welche vnter dem babstum gelehret haben / das die Erbgerechtigkeit nur ein eusserlicher schmuck gewest an der natur / gleich als wenn man einer schönen Jungfrawen einen Krantz auffsetzete / vnnd das sie köndte von der natur ohne beschedigung oder verletzung derselben nicht weniger genommen werden / als ein Krantz vom Heupt der Jungfrawen / ohne verletzung desselben genomen wird. Wolten dadurch erhalten / das die natur des menschen durch den fall Adae nicht were verseret worden / sondern gantz geblieben. vnnd sey vberall kein vnterscheid darzwischen etc. das ist ein schendlich geticht / auff seinen geschlossenen Mund / vnnd ist durch Lutherum selbst in ob angeregten worten (geistliche menschen sollen zwischen der Creatur vnnd Erbsünde vnterscheiden Genes. 4.) gnugsam wieder leget / wie denn auch in den 33. grunden aus D. Lutheri Büchern droben gesetzet / das Gegenspiel vnvmbstößlich dargethan. Abermals ziehen sie an / das D. Lutherus in GenesiVom SPruch Lutheri Genesi. 3. Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Cap. 3. schreibet / Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Ergo sprechen sie / habe Lutherus gehalten / das die natur selbst die sünde sey ohne vnterscheid. Antwort. D. Lutherus hat in keinem andern verstande geschrieben / das die Erbsünde von der natur sey / denn das er anzeigete / das die Erbsünde nicht von aussen der natur angeflogen were / also das die natur dadurch vnbeschediget oder vnuorderbt blieben (wie etwa die Sophisten geleret) sondern were jr angeboren / oder in der empfengniß auffgeerbet. In summa / D. Lutherus der streitet Genesi. 3. wieder die Sophisten / welche vnter dem babstum gelehret haben / das die Erbgerechtigkeit nur ein eusserlicher schmuck gewest an der natur / gleich als wenn man einer schönen Jungfrawen einen Krantz auffsetzete / vnnd das sie köndte von der natur ohne beschedigung oder verletzung derselben nicht weniger genommen werden / als ein Krantz vom Heupt der Jungfrawen / ohne verletzung desselben genomen wird. Wolten dadurch erhalten / das die natur des menschen durch den fall Adae nicht were verseret worden / sondern gantz geblieben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0227"/> vnnd sey vberall kein vnterscheid darzwischen etc. das ist ein schendlich geticht / auff seinen geschlossenen Mund / vnnd ist durch Lutherum selbst in ob angeregten worten (geistliche menschen sollen zwischen der Creatur vnnd Erbsünde vnterscheiden Genes. 4.) gnugsam wieder leget / wie denn auch in den 33. grunden aus D. Lutheri Büchern droben gesetzet / das Gegenspiel vnvmbstößlich dargethan.</p> <p>Abermals ziehen sie an / das D. Lutherus in Genesi<note place="right">Vom SPruch Lutheri Genesi. 3. Die Erbsünde sey von der natur des menschen.</note> Cap. 3. schreibet / Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Ergo sprechen sie / habe Lutherus gehalten / das die natur selbst die sünde sey ohne vnterscheid.</p> <p>Antwort. D. Lutherus hat in keinem andern verstande geschrieben / das die Erbsünde von der natur sey / denn das er anzeigete / das die Erbsünde nicht von aussen der natur angeflogen were / also das die natur dadurch vnbeschediget oder vnuorderbt blieben (wie etwa die Sophisten geleret) sondern were jr angeboren / oder in der empfengniß auffgeerbet.</p> <p>In summa / D. Lutherus der streitet Genesi. 3. wieder die Sophisten / welche vnter dem babstum gelehret haben / das die Erbgerechtigkeit nur ein eusserlicher schmuck gewest an der natur / gleich als wenn man einer schönen Jungfrawen einen Krantz auffsetzete / vnnd das sie köndte von der natur ohne beschedigung oder verletzung derselben nicht weniger genommen werden / als ein Krantz vom Heupt der Jungfrawen / ohne verletzung desselben genomen wird. Wolten dadurch erhalten / das die natur des menschen durch den fall Adae nicht were verseret worden / sondern gantz geblieben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0227]
vnnd sey vberall kein vnterscheid darzwischen etc. das ist ein schendlich geticht / auff seinen geschlossenen Mund / vnnd ist durch Lutherum selbst in ob angeregten worten (geistliche menschen sollen zwischen der Creatur vnnd Erbsünde vnterscheiden Genes. 4.) gnugsam wieder leget / wie denn auch in den 33. grunden aus D. Lutheri Büchern droben gesetzet / das Gegenspiel vnvmbstößlich dargethan.
Abermals ziehen sie an / das D. Lutherus in Genesi Cap. 3. schreibet / Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Ergo sprechen sie / habe Lutherus gehalten / das die natur selbst die sünde sey ohne vnterscheid.
Vom SPruch Lutheri Genesi. 3. Die Erbsünde sey von der natur des menschen. Antwort. D. Lutherus hat in keinem andern verstande geschrieben / das die Erbsünde von der natur sey / denn das er anzeigete / das die Erbsünde nicht von aussen der natur angeflogen were / also das die natur dadurch vnbeschediget oder vnuorderbt blieben (wie etwa die Sophisten geleret) sondern were jr angeboren / oder in der empfengniß auffgeerbet.
In summa / D. Lutherus der streitet Genesi. 3. wieder die Sophisten / welche vnter dem babstum gelehret haben / das die Erbgerechtigkeit nur ein eusserlicher schmuck gewest an der natur / gleich als wenn man einer schönen Jungfrawen einen Krantz auffsetzete / vnnd das sie köndte von der natur ohne beschedigung oder verletzung derselben nicht weniger genommen werden / als ein Krantz vom Heupt der Jungfrawen / ohne verletzung desselben genomen wird. Wolten dadurch erhalten / das die natur des menschen durch den fall Adae nicht were verseret worden / sondern gantz geblieben.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/227>, abgerufen am 23.06.2024. |