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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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2. Corinth. 3. oder wircken kan / sondern zum guten erstorben ist Ephes. 2. vnnd demnach des menschen wiedergeburt vnnd bekehrung / nicht des freien willens / Synergien oder vorderbten menschlichen kreffte / sondern ein pur lauter gnadenwerck Christi oder des heiligen Geistes ist / Johan. 3. Titum. 3.

Wie denn auch solcher Erbschaden so tieff in vnsere natur eingewurtzelt / das ob er wol den gleubigen vmb Christi willen vorgeben wird / vnnd durch den H. Geist anfehet ausgetilget zu werden / Luc. 10. doch nicht denn durch den Todt gentzlich von des menschen natur abgescheiden wird Rom. 7. 8. 1. Corinth. 15.

Ist auch der mensch solcher Erbsünde halben vnter des Teufels gewalt / Luc. 11. Ephes. 2. vnd schüldig des Todes vnnd ewiger verdamnis / wo er nicht vmb Christi willen durchs wort vnnd heiligen Sacramenta vorgebung vnnd gnad erlangt. Rom. 3. 5.

Aus welcher richtigen vnd deutlichen beschreibung klar ist / das wir diesen grossen schaden / den man gewönlich die Erbsünde nennet / im wenigsten nicht vorkleinern / sondern dauon also im hertzen gleuben vnd mit dem munde lehren vnnd bekennen / wie vns die H. Schrifft darzu anleitung gibt vnd fürleuchtet.

Das Gegentheil aber beschreibt die Erbsünde / also / das sie ohn allen vnterscheid die verderbte natur selbst sey / vnnd das zwischen der Erbsünde vnd verderbten natur des menschen gar kein vnterscheid zu machen sey. Nu ist dieses gewiß vnd kan das Gegentheil in alle Ewigkeit nicht erweisen / das weder im alten nochim newen Testament jrgent ein Spruch vorhanden sey / darinnen ausdrücklich vnd deutlich mit diesen worten gesagt würde / das die vorderbte natur des men-

2. Corinth. 3. oder wircken kan / sondern zum guten erstorben ist Ephes. 2. vnnd demnach des menschen wiedergeburt vnnd bekehrung / nicht des freien willens / Synergien oder vorderbten menschlichen kreffte / sondern ein pur lauter gnadenwerck Christi oder des heiligen Geistes ist / Johan. 3. Titum. 3.

Wie denn auch solcher Erbschaden so tieff in vnsere natur eingewurtzelt / das ob er wol den gleubigen vmb Christi willen vorgeben wird / vnnd durch den H. Geist anfehet ausgetilget zu werden / Luc. 10. doch nicht denn durch den Todt gentzlich von des menschen natur abgescheiden wird Rom. 7. 8. 1. Corinth. 15.

Ist auch der mensch solcher Erbsünde halben vnter des Teufels gewalt / Luc. 11. Ephes. 2. vnd schüldig des Todes vnnd ewiger verdamnis / wo er nicht vmb Christi willen durchs wort vnnd heiligen Sacramenta vorgebung vnnd gnad erlangt. Rom. 3. 5.

Aus welcher richtigen vnd deutlichen beschreibung klar ist / das wir diesen grossen schaden / den man gewönlich die Erbsünde nennet / im wenigsten nicht vorkleinern / sondern dauon also im hertzen gleuben vnd mit dem munde lehren vnnd bekennen / wie vns die H. Schrifft darzu anleitung gibt vnd fürleuchtet.

Das Gegentheil aber beschreibt die Erbsünde / also / das sie ohn allen vnterscheid die verderbte natur selbst sey / vnnd das zwischen der Erbsünde vnd verderbten natur des menschen gar kein vnterscheid zu machen sey. Nu ist dieses gewiß vnd kan das Gegentheil in alle Ewigkeit nicht erweisen / das weder im alten nochim newen Testament jrgent ein Spruch vorhanden sey / darinnen ausdrücklich vnd deutlich mit diesen worten gesagt würde / das die vorderbte natur des men-

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[0017] 2. Corinth. 3. oder wircken kan / sondern zum guten erstorben ist Ephes. 2. vnnd demnach des menschen wiedergeburt vnnd bekehrung / nicht des freien willens / Synergien oder vorderbten menschlichen kreffte / sondern ein pur lauter gnadenwerck Christi oder des heiligen Geistes ist / Johan. 3. Titum. 3. Wie denn auch solcher Erbschaden so tieff in vnsere natur eingewurtzelt / das ob er wol den gleubigen vmb Christi willen vorgeben wird / vnnd durch den H. Geist anfehet ausgetilget zu werden / Luc. 10. doch nicht denn durch den Todt gentzlich von des menschen natur abgescheiden wird Rom. 7. 8. 1. Corinth. 15. Ist auch der mensch solcher Erbsünde halben vnter des Teufels gewalt / Luc. 11. Ephes. 2. vnd schüldig des Todes vnnd ewiger verdamnis / wo er nicht vmb Christi willen durchs wort vnnd heiligen Sacramenta vorgebung vnnd gnad erlangt. Rom. 3. 5. Aus welcher richtigen vnd deutlichen beschreibung klar ist / das wir diesen grossen schaden / den man gewönlich die Erbsünde nennet / im wenigsten nicht vorkleinern / sondern dauon also im hertzen gleuben vnd mit dem munde lehren vnnd bekennen / wie vns die H. Schrifft darzu anleitung gibt vnd fürleuchtet. Das Gegentheil aber beschreibt die Erbsünde / also / das sie ohn allen vnterscheid die verderbte natur selbst sey / vnnd das zwischen der Erbsünde vnd verderbten natur des menschen gar kein vnterscheid zu machen sey. Nu ist dieses gewiß vnd kan das Gegentheil in alle Ewigkeit nicht erweisen / das weder im alten nochim newen Testament jrgent ein Spruch vorhanden sey / darinnen ausdrücklich vnd deutlich mit diesen worten gesagt würde / das die vorderbte natur des men-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/17>, abgerufen am 21.11.2024.