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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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tura sed multis modis corrupta: Siquidem fiducia erga Deum amissa est, & cor plenum est diffidentia, metu, pudore. Sic manent in natura membra eadem: Sed quae antea nuda cum gloria conspicieb antur, nunc tanquam turpia & inhonesta velantur. Das ist / dieses alles bezeuget / das die Erbgerechtigkeit von des menschen natur gewesen oder dazu gehöret habe. Da aber dieselbige durch die sünde verloren / ists offenbar / das die naturalia natur vnnd natürliche krefften nicht volkomen geblieben sind / wie die Schullehrer etwa fürgegeben. Denn gleich wie es des menschen natur oder art war / bloß einher gehen voller guter zuuorsicht vnnd freidigkeit gegen Gott sein / vnnd also Gott vnnd den menschen gefellig sein: also empfindet nu der mensch nach der sünde / das die blösse so zuuor der vnschuldigen natur zier vnnd preis war / Gott mißfiele / ja ihm selbst vnd allen Creaturen nicht behagte. Derwegen er nu auch aus Feigenblettern einen Schurtz flicht / damit er seinen Leib zudeckte. Ist dieses nicht eine verenderung der natur? Es bleibt zwar die natur / aber leider vielfeltiger weise verderbet / alldieweil die zuuersicht gegen Gott verloren / vnnd das hertz volles zweiffels / furcht vnnd scham ist. Also bleiben in der natur die vorigen glieder / aber welche zuuor bloß mit ehren köndten angeschawet werden / dieselbigen müssen nun als schendlich vnnd vnehrlich zugedeckt werden.Erbgerechtigkeit nach D. Lutheri wir ver loren / da die natur geblieben ist.

Aus welchen worten D. Lutheri menniglich verstehet / das er nicht gehalten / das Adams natur aus der wesentlichen gerechtigkeit in die wesentliche Erbsünde selbst verwandelt sey (denn sonst könte er nicht schreiben / das die Erbgerechtigkeit verloren / das die natur vnnd glieder derselben geblieben etc.) sondern das er eine solche verenderung ge-

tura sed multis modis corrupta: Siquidem fiducia erga Deum amissa est, & cor plenum est diffidentia, metu, pudore. Sic manent in natura membra eadem: Sed quae antea nuda cum gloria conspicieb antur, nunc tanquam turpia & inhonesta velantur. Das ist / dieses alles bezeuget / das die Erbgerechtigkeit von des menschen natur gewesen oder dazu gehöret habe. Da aber dieselbige durch die sünde verloren / ists offenbar / das die naturalia natur vnnd natürliche krefften nicht volkomen geblieben sind / wie die Schullehrer etwa fürgegeben. Denn gleich wie es des menschen natur oder art war / bloß einher gehen voller guter zuuorsicht vnnd freidigkeit gegen Gott sein / vnnd also Gott vnnd den menschen gefellig sein: also empfindet nu der mensch nach der sünde / das die blösse so zuuor der vnschuldigen natur zier vnnd preis war / Gott mißfiele / ja ihm selbst vnd allen Creaturen nicht behagte. Derwegen er nu auch aus Feigenblettern einen Schurtz flicht / damit er seinen Leib zudeckte. Ist dieses nicht eine verenderung der natur? Es bleibt zwar die natur / aber leider vielfeltiger weise verderbet / alldieweil die zuuersicht gegen Gott verloren / vnnd das hertz volles zweiffels / furcht vnnd scham ist. Also bleiben in der natur die vorigen glieder / aber welche zuuor bloß mit ehren köndten angeschawet werden / dieselbigen müssen nun als schendlich vnnd vnehrlich zugedeckt werden.Erbgerechtigkeit nach D. Lutheri wir ver loren / da die natur geblieben ist.

Aus welchen worten D. Lutheri menniglich verstehet / das er nicht gehalten / das Adams natur aus der wesentlichen gerechtigkeit in die wesentliche Erbsünde selbst verwandelt sey (deñ sonst könte er nicht schreiben / das die Erbgerechtigkeit verloren / das die natur vnnd glieder derselben geblieben etc.) sondern das er eine solche verenderung ge-

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[0137] tura sed multis modis corrupta: Siquidem fiducia erga Deum amissa est, & cor plenum est diffidentia, metu, pudore. Sic manent in natura membra eadem: Sed quae antea nuda cum gloria conspicieb antur, nunc tanquam turpia & inhonesta velantur. Das ist / dieses alles bezeuget / das die Erbgerechtigkeit von des menschen natur gewesen oder dazu gehöret habe. Da aber dieselbige durch die sünde verloren / ists offenbar / das die naturalia natur vnnd natürliche krefften nicht volkomen geblieben sind / wie die Schullehrer etwa fürgegeben. Denn gleich wie es des menschen natur oder art war / bloß einher gehen voller guter zuuorsicht vnnd freidigkeit gegen Gott sein / vnnd also Gott vnnd den menschen gefellig sein: also empfindet nu der mensch nach der sünde / das die blösse so zuuor der vnschuldigen natur zier vnnd preis war / Gott mißfiele / ja ihm selbst vnd allen Creaturen nicht behagte. Derwegen er nu auch aus Feigenblettern einen Schurtz flicht / damit er seinen Leib zudeckte. Ist dieses nicht eine verenderung der natur? Es bleibt zwar die natur / aber leider vielfeltiger weise verderbet / alldieweil die zuuersicht gegen Gott verloren / vnnd das hertz volles zweiffels / furcht vnnd scham ist. Also bleiben in der natur die vorigen glieder / aber welche zuuor bloß mit ehren köndten angeschawet werden / dieselbigen müssen nun als schendlich vnnd vnehrlich zugedeckt werden. Erbgerechtigkeit nach D. Lutheri wir ver loren / da die natur geblieben ist. Aus welchen worten D. Lutheri menniglich verstehet / das er nicht gehalten / das Adams natur aus der wesentlichen gerechtigkeit in die wesentliche Erbsünde selbst verwandelt sey (deñ sonst könte er nicht schreiben / das die Erbgerechtigkeit verloren / das die natur vnnd glieder derselben geblieben etc.) sondern das er eine solche verenderung ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/137>, abgerufen am 17.05.2024.