Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen. Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist. Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen. Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur Fol. Ap. Erf. 76.a.antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen. Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma- gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen. Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist. Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen. Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur Fol. Ap. Erf. 76.a.antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen. Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0052" n="48"/> gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen.</p> <p>Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist.</p> <p>Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen.</p> <p>Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur <note place="left">Fol. Ap. Erf. <hi rendition="#i">76.</hi>a.</note>antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen.</p> <p>Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma- </p> </div> </body> </text> </TEI> [48/0052]
gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen.
Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist.
Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen.
Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen.
Fol. Ap. Erf. 76.a. Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |