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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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keins wegs verdencken könten / die jenigen in billige straff zu nemen / die von dem furbild der heilsamen Lehr in heiliger Schrifft / vnd obgedachten Büchern der heiligen Schrifft gemes / nach dem heilsamen / rechten / schrifftmessigem verstand angenomen / vnd verfasset / abzuweichen sich vnterstehen möchten / Jedoch da sie zuuor ördentlich verhört / mit Gottes wort vberwiesen / vnd halsstarriger weise bey jrem eingebildetem vorgefastem jrthumb zu verharren befunden würden) So begeren wir nicht one vrsach / das vnsere widersprecher jre phrases aus den Büchern in norma begrieffen / nach dem Buchstaben beweisen. Wo nicht / wie es jnen denn / jrer selbst aussag nach / zu thun vnmüglich / so werden sie hiemit einer öffentlichen vnwarheit vberwiesen. Denn sie vnter der löblichen Heupter Namen in der Praefation ausgegeben / sie tretten mit dem newen Concordibuch von offterwenter norma weder in phrasibus, noch rebus ab / da doch die Heuptsachen mit solchen phrasibus nirgend in norma beschriben sind.

Lassen demnach alhie nochmals alle vnparteyische Christen vrteilen / ob nicht die Anhaltischen / sampt allen rechtgleubigen / wenn sie schon sonst kein ander bedencken gehabt / jedoch an diesem Argument allein / vberwichtige vrsach gnugsam gehabt / sich der Subscription des Concordibuchs zu wegern.

Denn wir sind nicht auff Menschen wort / noch lere / sondern allein auff Gottes wort / vnd Christliche Symbola getaufft / haben dazu in vnsern promotionibus, vnd ordinationibus an Eydes stat zugesagt / vnd angelobt / kein newe Lehr / so dem Göttlichen wort / den Symbolis / noch Augspurgischen Confession / vnd demnach der vnwandelbaren /

keins wegs verdencken könten / die jenigen in billige straff zu nemen / die von dem furbild der heilsamen Lehr in heiliger Schrifft / vnd obgedachten Büchern der heiligen Schrifft gemes / nach dem heilsamen / rechten / schrifftmessigem verstand angenomen / vnd verfasset / abzuweichen sich vnterstehen möchten / Jedoch da sie zuuor ördentlich verhört / mit Gottes wort vberwiesen / vnd halsstarriger weise bey jrem eingebildetem vorgefastem jrthumb zu verharren befunden würden) So begeren wir nicht one vrsach / das vnsere widersprecher jre phrases aus den Büchern in norma begrieffen / nach dem Buchstaben beweisen. Wo nicht / wie es jnen denn / jrer selbst aussag nach / zu thun vnmüglich / so werden sie hiemit einer öffentlichen vnwarheit vberwiesen. Denn sie vnter der löblichen Heupter Namen in der Praefation ausgegeben / sie tretten mit dem newen Concordibuch von offterwenter norma weder in phrasibus, noch rebus ab / da doch die Heuptsachen mit solchen phrasibus nirgend in norma beschriben sind.

Lassen demnach alhie nochmals alle vnparteyische Christen vrteilen / ob nicht die Anhaltischen / sampt allen rechtgleubigen / wenn sie schon sonst kein ander bedencken gehabt / jedoch an diesem Argument allein / vberwichtige vrsach gnugsam gehabt / sich der Subscription des Concordibuchs zu wegern.

Denn wir sind nicht auff Menschen wort / noch lere / sondern allein auff Gottes wort / vnd Christliche Symbola getaufft / haben dazu in vnsern promotionibus, vnd ordinationibus an Eydes stat zugesagt / vnd angelobt / kein newe Lehr / so dem Göttlichen wort / den Symbolis / noch Augspurgischen Confession / vnd demnach der vnwandelbaren /

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[41/0045] keins wegs verdencken könten / die jenigen in billige straff zu nemen / die von dem furbild der heilsamen Lehr in heiliger Schrifft / vnd obgedachten Büchern der heiligen Schrifft gemes / nach dem heilsamen / rechten / schrifftmessigem verstand angenomen / vnd verfasset / abzuweichen sich vnterstehen möchten / Jedoch da sie zuuor ördentlich verhört / mit Gottes wort vberwiesen / vnd halsstarriger weise bey jrem eingebildetem vorgefastem jrthumb zu verharren befunden würden) So begeren wir nicht one vrsach / das vnsere widersprecher jre phrases aus den Büchern in norma begrieffen / nach dem Buchstaben beweisen. Wo nicht / wie es jnen denn / jrer selbst aussag nach / zu thun vnmüglich / so werden sie hiemit einer öffentlichen vnwarheit vberwiesen. Denn sie vnter der löblichen Heupter Namen in der Praefation ausgegeben / sie tretten mit dem newen Concordibuch von offterwenter norma weder in phrasibus, noch rebus ab / da doch die Heuptsachen mit solchen phrasibus nirgend in norma beschriben sind. Lassen demnach alhie nochmals alle vnparteyische Christen vrteilen / ob nicht die Anhaltischen / sampt allen rechtgleubigen / wenn sie schon sonst kein ander bedencken gehabt / jedoch an diesem Argument allein / vberwichtige vrsach gnugsam gehabt / sich der Subscription des Concordibuchs zu wegern. Denn wir sind nicht auff Menschen wort / noch lere / sondern allein auff Gottes wort / vnd Christliche Symbola getaufft / haben dazu in vnsern promotionibus, vnd ordinationibus an Eydes stat zugesagt / vnd angelobt / kein newe Lehr / so dem Göttlichen wort / den Symbolis / noch Augspurgischen Confession / vnd demnach der vnwandelbaren /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/45>, abgerufen am 28.11.2024.