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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden.

So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind.

Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten.

Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben.

Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicite in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden.

Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen.

Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden.

So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind.

Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten.

Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben.

Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicitè in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden.

Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen.

Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

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        <p>Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen                      heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung                      der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch                      phrasibus abgeschritten.</p>
        <p>Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu                      antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten                      schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so                      bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu                      mild berichtet haben.</p>
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[40/0044] symbolis / sondern auch in der Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Cathechismis Lutheri nicht zu finden. So mus ja / jrem eigen bekentnis nach / vnwidersprechlich folgen / das es von Menschen erdichte / vnd demnach verwerffliche Phrases sind. Haben derwegen die Autores der Prefation im Concordibuch der Hochlöblichen heupter Namen misbraucht / da sie berichtet / Es werde hiemit in bestettigung der Formul Concordie von obgedachter norma fidei orthodoxae weder in rebus, noch phrasibus abgeschritten. Hierauff gebürt den Herrn verfassern der Erfurdischen Apologien richtig zu antworten. Denn so lang sie diese newe Phrases aus obgedachten approbirten schrifften nicht augenscheinlich / vnd nach dem Buchstaben selbst erweisen / so bestehet bis erste Argument / vnd schleust wider sie / das sie in praefatione zu mild berichtet haben. Ob sie auch gleich vorwenden / jre Phrases seyen implicitè in obgedachter hypotyposi (welchs wir jnen viel weniger gestehen) so ists doch nichts geantwortet / sondern dasselbige müste vnter die sententz / res, oder meinung der Lehr gezogen werden. Sie haben aber fürgeben / das sie nicht allein mit der meinung / sondern auch mit den worten selbst von der heiligen Schrifft / Heuptsympolis / Augspurgischen Confession / Apologia / Schmalkaldischen Artickeln / vnd Catechismis Lutheri im geringsten nicht abweichen. Dieweil sie denn hiemit die Hochlöbliche Heupter persuadirt / vnd wider andere vnschuldige haben zur vngnad bewogen (wie denn jre Chur / vnd Fürstliche gnaden wir

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/44>, abgerufen am 28.11.2024.