Kant, Immanuel: Critik der reinen Vernunft. Riga, 1781.III. Hauptst. Von dem Grunde d. Untersch. etc. lich eingeschränkt seyn müssen, weil, wenn man diese Be-dingung wegnimt, alle Bedeutung, d. i. Beziehung aufs Obiect, wegfällt, und man durch kein Beyspiel sich selbst faßlich machen kan, was unter dergleichen Begriffe denn eigentlich vor ein Ding gemeint sey. Oben, bey Darstel- lung der Tafel der Categorien, überhoben wir uns der Definitionen einer ieden derselben dadurch: daß unsere Absicht, die lediglich auf den synthetischen Gebrauch der- selben geht, sie nicht nöthig mache, und man sich mit un- nöthigen Unternehmungen keiner Verantwortung aussetzen müsse, deren man überhoben seyn kan. Das war keine Ausrede, sondern eine nicht unerhebliche Klugheitsregel, sich nicht so fort aus definiren zu wagen, und Voll- ständigkeit oder Präcision in der Bestimmung des Begriffs zu versuchen oder vorzugeben, wenn man mit irgend einem oder andern Merkmale desselben auslangen kan, ohne eben dazu eine vollständige Herzehlung aller derselben, die den ganzen Begriff ausmachen, zu bedürfen. Jezt aber zeigt sich: daß der Grund dieser Vorsicht noch tiefer liege, nem- lich, daß wir sie nicht definiren konten, wenn wir auch wollten*), sondern, wenn man alle Bedingungen der Sinn- lich- *) Ich verstehe hier die Realdefinition, welche nicht blos dem Nahmen einer Sache andere und verständlichere Wörter unterlegt, sondern die, so ein klares Merkmal, daran der Gegenstand (definitum) iederzeit sicher erkant werden kan, und den erklärten Begriff zur Anwendung brauch- bar macht, in sich enthält. Die Realerklärung würde also Q
III. Hauptſt. Von dem Grunde d. Unterſch. ꝛc. lich eingeſchraͤnkt ſeyn muͤſſen, weil, wenn man dieſe Be-dingung wegnimt, alle Bedeutung, d. i. Beziehung aufs Obiect, wegfaͤllt, und man durch kein Beyſpiel ſich ſelbſt faßlich machen kan, was unter dergleichen Begriffe denn eigentlich vor ein Ding gemeint ſey. Oben, bey Darſtel- lung der Tafel der Categorien, uͤberhoben wir uns der Definitionen einer ieden derſelben dadurch: daß unſere Abſicht, die lediglich auf den ſynthetiſchen Gebrauch der- ſelben geht, ſie nicht noͤthig mache, und man ſich mit un- noͤthigen Unternehmungen keiner Verantwortung ausſetzen muͤſſe, deren man uͤberhoben ſeyn kan. Das war keine Ausrede, ſondern eine nicht unerhebliche Klugheitsregel, ſich nicht ſo fort aus definiren zu wagen, und Voll- ſtaͤndigkeit oder Praͤciſion in der Beſtimmung des Begriffs zu verſuchen oder vorzugeben, wenn man mit irgend einem oder andern Merkmale deſſelben auslangen kan, ohne eben dazu eine vollſtaͤndige Herzehlung aller derſelben, die den ganzen Begriff ausmachen, zu beduͤrfen. Jezt aber zeigt ſich: daß der Grund dieſer Vorſicht noch tiefer liege, nem- lich, daß wir ſie nicht definiren konten, wenn wir auch wollten*), ſondern, wenn man alle Bedingungen der Sinn- lich- *) Ich verſtehe hier die Realdefinition, welche nicht blos dem Nahmen einer Sache andere und verſtaͤndlichere Woͤrter unterlegt, ſondern die, ſo ein klares Merkmal, daran der Gegenſtand (definitum) iederzeit ſicher erkant werden kan, und den erklaͤrten Begriff zur Anwendung brauch- bar macht, in ſich enthaͤlt. Die Realerklaͤrung wuͤrde alſo Q
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III. Hauptſt. Von dem Grunde d. Unterſch. ꝛc.
lich eingeſchraͤnkt ſeyn muͤſſen, weil, wenn man dieſe Be-
dingung wegnimt, alle Bedeutung, d. i. Beziehung aufs
Obiect, wegfaͤllt, und man durch kein Beyſpiel ſich ſelbſt
faßlich machen kan, was unter dergleichen Begriffe denn
eigentlich vor ein Ding gemeint ſey. Oben, bey Darſtel-
lung der Tafel der Categorien, uͤberhoben wir uns der
Definitionen einer ieden derſelben dadurch: daß unſere
Abſicht, die lediglich auf den ſynthetiſchen Gebrauch der-
ſelben geht, ſie nicht noͤthig mache, und man ſich mit un-
noͤthigen Unternehmungen keiner Verantwortung ausſetzen
muͤſſe, deren man uͤberhoben ſeyn kan. Das war keine
Ausrede, ſondern eine nicht unerhebliche Klugheitsregel,
ſich nicht ſo fort aus definiren zu wagen, und Voll-
ſtaͤndigkeit oder Praͤciſion in der Beſtimmung des Begriffs
zu verſuchen oder vorzugeben, wenn man mit irgend einem
oder andern Merkmale deſſelben auslangen kan, ohne eben
dazu eine vollſtaͤndige Herzehlung aller derſelben, die den
ganzen Begriff ausmachen, zu beduͤrfen. Jezt aber zeigt
ſich: daß der Grund dieſer Vorſicht noch tiefer liege, nem-
lich, daß wir ſie nicht definiren konten, wenn wir auch
wollten *), ſondern, wenn man alle Bedingungen der Sinn-
lich-
*) Ich verſtehe hier die Realdefinition, welche nicht blos dem
Nahmen einer Sache andere und verſtaͤndlichere Woͤrter
unterlegt, ſondern die, ſo ein klares Merkmal, daran der
Gegenſtand (definitum) iederzeit ſicher erkant werden
kan, und den erklaͤrten Begriff zur Anwendung brauch-
bar macht, in ſich enthaͤlt. Die Realerklaͤrung wuͤrde
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