Drittes Kap. Beschreibung der weltlichen und geistlichen Gebäude.
Jn den großen Städten haben diese Plakatgitter insgemein beim Eintrit, in den Dörfern und Flecken aber in der Mitte der Straße, oder wo sie sonst den Reisenden am besten in die Augen fallen, ihren Plaz. Außerdem findet man auch wol an unbewohnten Wegen auf schlechten und niedrigeren Pfählen angeschlagene Befehle und Vorschriften der Unterobrigkeiten, Dorfvögte und Wegeaufsichter, die zwar wenig zu bedeuten haben, dem Verbrecher aber doch eine große Strafe zuziehen können.
Ferner trift man auf den Wegen auch öffentliche Gerichtsplätze an, die an einigen Kreuzen oder Pfählen, als den Ueberbleibseln alda gehaltener Executionen, zu erkennen und allemal außerhalb an der westlichen Seite der Städte und Dörfer gelegen sind. Nach dem gewöhnlichen Urtheil findet man da, wo viele Gesetze sind, auch viele Verbrecher; die diesseitige Regierung aber ist so vorsichtig und väterlich wachsam, daß sie allen Gelegen- heiten, wobei sich ein Verbrechen gedenken läst, vorzubeugen sucht, daher denn nothwendig viele neue Gesetze entstehen, die in der That keine Klocke ohne Schal sind, sondern dem Uebertreter eine unvermeidliche Todesstrafe zuerkennen. Durch diese strenge Beobachtung der Gesetze aber sind in diesem großen heidnischen Reiche die Gerichtsörter mit weniger Menschenkörpern bespikt, sie rauchen weniger von der Verbrecher Blute, als in unsern Christlichen Ländern. So viel vermag die Furcht einer ganz unvermeidlichen Lebensstrafe, wodurch diese Tatarische hartnäckige Nation, die sonst ihr Leben nicht viel achtet, so sehr im Zaum gehalten wird. Von dem Gerichtsplatze zu Nagasacki zwar kann man eben nicht sagen, daß er so leer sey, denn so wie er bei der lezten Verfolgung zu einer algemeinen Schlachtbank der Japanischen Christen diente, so ist er auch noch jezt das Feld der blutigen Executionen derer, die wider das Kaiserliche Edikt heimlich mit den Ausländern handeln, und verrathen worden. Bei diesen Schleichhändlern scheint denn allerdings die Liebe eines süßen Gewinnes die Furcht der tödlichen Strafe zu überwiegen.
Unter den geistlichen Gebäuden leuchten besonders die vielen Tira, d. i. Buds- oder ausländische Götzenhäuser nebst ihren Klöstern, mit ihrer ansehnlichen Höhe, künst- lichen Dächern und andern Schönheiten vorzüglich hervor. Jn Städten und Dörfern sind sie auf der stärksten Anhöhe, und außer denselben am Fuße der Berge, gemeiniglich bei einem quellenden Bache und einem kleinen Lustwalde erbauet, weil, wie die Japaner glau- ben, den Göttern dergleichen hohe und angenehme Oerter am besten gefielen; ich glaube aber, auch den Pfaffen, indem sie alda mehr Vergnügen und Zeitvertreib haben können. Es sind diese Tempel von dem schönsten Cedern- und Tannenholze gezimmert, und inwendig mit vielen geschnizten Bildern ausgezieret. Jn der Mitte befindet sich ein aufgeschmükter Altar mit einem oder mehr vergoldeten Götzen, und vor denselben einige wohlriechende Kerzen. Nach dem ganzen Aufputze solte man glauben, man komme in eine Römische Christenkirche, wenn nur keine ungestaltete Götzen darin wären. Sowol in Ansehung ih-
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X 3
Drittes Kap. Beſchreibung der weltlichen und geiſtlichen Gebaͤude.
Jn den großen Staͤdten haben dieſe Plakatgitter insgemein beim Eintrit, in den Doͤrfern und Flecken aber in der Mitte der Straße, oder wo ſie ſonſt den Reiſenden am beſten in die Augen fallen, ihren Plaz. Außerdem findet man auch wol an unbewohnten Wegen auf ſchlechten und niedrigeren Pfaͤhlen angeſchlagene Befehle und Vorſchriften der Unterobrigkeiten, Dorfvoͤgte und Wegeaufſichter, die zwar wenig zu bedeuten haben, dem Verbrecher aber doch eine große Strafe zuziehen koͤnnen.
Ferner trift man auf den Wegen auch oͤffentliche Gerichtsplaͤtze an, die an einigen Kreuzen oder Pfaͤhlen, als den Ueberbleibſeln alda gehaltener Executionen, zu erkennen und allemal außerhalb an der weſtlichen Seite der Staͤdte und Doͤrfer gelegen ſind. Nach dem gewoͤhnlichen Urtheil findet man da, wo viele Geſetze ſind, auch viele Verbrecher; die dieſſeitige Regierung aber iſt ſo vorſichtig und vaͤterlich wachſam, daß ſie allen Gelegen- heiten, wobei ſich ein Verbrechen gedenken laͤſt, vorzubeugen ſucht, daher denn nothwendig viele neue Geſetze entſtehen, die in der That keine Klocke ohne Schal ſind, ſondern dem Uebertreter eine unvermeidliche Todesſtrafe zuerkennen. Durch dieſe ſtrenge Beobachtung der Geſetze aber ſind in dieſem großen heidniſchen Reiche die Gerichtsoͤrter mit weniger Menſchenkoͤrpern beſpikt, ſie rauchen weniger von der Verbrecher Blute, als in unſern Chriſtlichen Laͤndern. So viel vermag die Furcht einer ganz unvermeidlichen Lebensſtrafe, wodurch dieſe Tatariſche hartnaͤckige Nation, die ſonſt ihr Leben nicht viel achtet, ſo ſehr im Zaum gehalten wird. Von dem Gerichtsplatze zu Nagaſacki zwar kann man eben nicht ſagen, daß er ſo leer ſey, denn ſo wie er bei der lezten Verfolgung zu einer algemeinen Schlachtbank der Japaniſchen Chriſten diente, ſo iſt er auch noch jezt das Feld der blutigen Executionen derer, die wider das Kaiſerliche Edikt heimlich mit den Auslaͤndern handeln, und verrathen worden. Bei dieſen Schleichhaͤndlern ſcheint denn allerdings die Liebe eines ſuͤßen Gewinnes die Furcht der toͤdlichen Strafe zu uͤberwiegen.
Unter den geiſtlichen Gebaͤuden leuchten beſonders die vielen Tira, d. i. Buds- oder auslaͤndiſche Goͤtzenhaͤuſer nebſt ihren Kloͤſtern, mit ihrer anſehnlichen Hoͤhe, kuͤnſt- lichen Daͤchern und andern Schoͤnheiten vorzuͤglich hervor. Jn Staͤdten und Doͤrfern ſind ſie auf der ſtaͤrkſten Anhoͤhe, und außer denſelben am Fuße der Berge, gemeiniglich bei einem quellenden Bache und einem kleinen Luſtwalde erbauet, weil, wie die Japaner glau- ben, den Goͤttern dergleichen hohe und angenehme Oerter am beſten gefielen; ich glaube aber, auch den Pfaffen, indem ſie alda mehr Vergnuͤgen und Zeitvertreib haben koͤnnen. Es ſind dieſe Tempel von dem ſchoͤnſten Cedern- und Tannenholze gezimmert, und inwendig mit vielen geſchnizten Bildern ausgezieret. Jn der Mitte befindet ſich ein aufgeſchmuͤkter Altar mit einem oder mehr vergoldeten Goͤtzen, und vor denſelben einige wohlriechende Kerzen. Nach dem ganzen Aufputze ſolte man glauben, man komme in eine Roͤmiſche Chriſtenkirche, wenn nur keine ungeſtaltete Goͤtzen darin waͤren. Sowol in Anſehung ih-
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Drittes Kap. Beſchreibung der weltlichen und geiſtlichen Gebaͤude.
Jn den großen Staͤdten haben dieſe Plakatgitter insgemein beim Eintrit, in den
Doͤrfern und Flecken aber in der Mitte der Straße, oder wo ſie ſonſt den Reiſenden am
beſten in die Augen fallen, ihren Plaz. Außerdem findet man auch wol an unbewohnten
Wegen auf ſchlechten und niedrigeren Pfaͤhlen angeſchlagene Befehle und Vorſchriften der
Unterobrigkeiten, Dorfvoͤgte und Wegeaufſichter, die zwar wenig zu bedeuten haben, dem
Verbrecher aber doch eine große Strafe zuziehen koͤnnen.
Ferner trift man auf den Wegen auch oͤffentliche Gerichtsplaͤtze an, die an einigen
Kreuzen oder Pfaͤhlen, als den Ueberbleibſeln alda gehaltener Executionen, zu erkennen
und allemal außerhalb an der weſtlichen Seite der Staͤdte und Doͤrfer gelegen ſind. Nach
dem gewoͤhnlichen Urtheil findet man da, wo viele Geſetze ſind, auch viele Verbrecher;
die dieſſeitige Regierung aber iſt ſo vorſichtig und vaͤterlich wachſam, daß ſie allen Gelegen-
heiten, wobei ſich ein Verbrechen gedenken laͤſt, vorzubeugen ſucht, daher denn nothwendig
viele neue Geſetze entſtehen, die in der That keine Klocke ohne Schal ſind, ſondern dem
Uebertreter eine unvermeidliche Todesſtrafe zuerkennen. Durch dieſe ſtrenge Beobachtung
der Geſetze aber ſind in dieſem großen heidniſchen Reiche die Gerichtsoͤrter mit weniger
Menſchenkoͤrpern beſpikt, ſie rauchen weniger von der Verbrecher Blute, als in unſern
Chriſtlichen Laͤndern. So viel vermag die Furcht einer ganz unvermeidlichen Lebensſtrafe,
wodurch dieſe Tatariſche hartnaͤckige Nation, die ſonſt ihr Leben nicht viel achtet, ſo ſehr im
Zaum gehalten wird. Von dem Gerichtsplatze zu Nagaſacki zwar kann man eben nicht
ſagen, daß er ſo leer ſey, denn ſo wie er bei der lezten Verfolgung zu einer algemeinen
Schlachtbank der Japaniſchen Chriſten diente, ſo iſt er auch noch jezt das Feld der blutigen
Executionen derer, die wider das Kaiſerliche Edikt heimlich mit den Auslaͤndern handeln,
und verrathen worden. Bei dieſen Schleichhaͤndlern ſcheint denn allerdings die Liebe eines
ſuͤßen Gewinnes die Furcht der toͤdlichen Strafe zu uͤberwiegen.
Unter den geiſtlichen Gebaͤuden leuchten beſonders die vielen Tira, d. i. Buds-
oder auslaͤndiſche Goͤtzenhaͤuſer nebſt ihren Kloͤſtern, mit ihrer anſehnlichen Hoͤhe, kuͤnſt-
lichen Daͤchern und andern Schoͤnheiten vorzuͤglich hervor. Jn Staͤdten und Doͤrfern ſind
ſie auf der ſtaͤrkſten Anhoͤhe, und außer denſelben am Fuße der Berge, gemeiniglich bei
einem quellenden Bache und einem kleinen Luſtwalde erbauet, weil, wie die Japaner glau-
ben, den Goͤttern dergleichen hohe und angenehme Oerter am beſten gefielen; ich glaube
aber, auch den Pfaffen, indem ſie alda mehr Vergnuͤgen und Zeitvertreib haben koͤnnen.
Es ſind dieſe Tempel von dem ſchoͤnſten Cedern- und Tannenholze gezimmert, und inwendig
mit vielen geſchnizten Bildern ausgezieret. Jn der Mitte befindet ſich ein aufgeſchmuͤkter
Altar mit einem oder mehr vergoldeten Goͤtzen, und vor denſelben einige wohlriechende
Kerzen. Nach dem ganzen Aufputze ſolte man glauben, man komme in eine Roͤmiſche
Chriſtenkirche, wenn nur keine ungeſtaltete Goͤtzen darin waͤren. Sowol in Anſehung ih-
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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/183>, abgerufen am 21.11.2024.
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