Acht. Kap. Nachrichten von dem holländischen Handel in Japan.
den. Von jeder Art Waaren werden einige ausgewählte Kisten geöfnet, und alles wird denn in gewisse Packhäuser unter dem Siegel der dazu Deputirten bis zum Verkauf beigesezt.
Die Kisten der Privatpersonen werden an dem erwähnten ersten Landungsplaz der Jnsel niedergesezt und aufgeschlossen, auch wenn der Schlüssel nicht sogleich vorhanden, wohl mit dem Beil geöfnet. Alles Verkaufbare wird aufgeschrieben, und unter ihrem Sie- gel bewahrt. Was ihnen gefält, z. B. Gewehre, mit Gold oder Silber gewirkte Zeuge, und andre für die Zeit verbotne Waaren werden von dem Ottona bis zur Abreise des Ei- genthümers in Beschlag genommen.
Europäische oder andre fremde Münze, und besonders alles, was irgend die Fi- gur eines Kreutzes, Heiligen oder Paternosters hat, dürfen gar nicht eingeführt werden. Wenn man dergleichen Dinge unter uns fände, so würde es eine solche Unruhe unter den Japanern verursachen, als wenn ihr ganzes Reich verrathen, und Mord und Brand aus- gekommen wäre. Deswegen werden auf unsern Schiffen, sobald sie sich Japan nä- hern, alle christliche Bücher nebst ausländischen Münzen in ein Fas gepakt und bei Seite gethan.
Oft werden auch unsre Leute noch bei der Ankunft besonders befühlt und untersucht, ob sie irgend einige verbotene Waaren bei sich führen, besonders Corallen und Bernstein, und bei der Ausfuhr wird aus eben dem Grunde noch Gold gesucht. Man hat diese strenge Untersuchung sogar einmal an einem unsrer Residenten ausgeübt, der nachher die hohe Würde eines General-Gouverneurs bekleidete. Doch geschiehet dieses sehr selten.
So oft jemand an das Schif oder von demselben ans Land fährt, es sey in eignen Geschäften, oder zur Aufsicht der Compagnie Güter, mus er einen Freipas von beiden an der Pforte sitzenden Commissairs besiegelt, an die Deputirte des Schifs, und so auch, wenn er zurükkömt, von diesen an jene abgeben. Hiedurch ist unsern Japanischen Hütern bestän- dig die Zahl aller unsrer Leute, die sich am Schiffe und auf dem Lande befindet, ganz ge- nau bekant.
Gegen Abend oder sobald nur die Deputirten mit ihrem Anhang sich vom Schiffe nach Hause oder wieder hieher verfügen, wird von ihnen der Raum des Schifs versiegelt, und die Holländer werden allemal genau gezählt, ob etwa einer von ihnen fehle? Jst die- ses wirklich, so entsteht die gröste Verwirrung, wie ich während meinem hiesigen Auffent- halt einen solchen Fal erfahren habe. Ein Matrose war des Nachts, wider unser aller Wissen, ertrunken, und wurde also vermisset, welches eine solche Verwirrung unter ihnen hervorbrachte, daß man die Arbeit der Musterung ganz einstelte, und die Bediente als sin- los umherliefen, weil sie fürchteten, dieser Mensch möchte ein verkleideter Pfaf und ins in- nere Land entwischt seyn. Die Wächter, welche sich hinter dem Schif befanden, standen
schon
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Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan.
den. Von jeder Art Waaren werden einige ausgewaͤhlte Kiſten geoͤfnet, und alles wird denn in gewiſſe Packhaͤuſer unter dem Siegel der dazu Deputirten bis zum Verkauf beigeſezt.
Die Kiſten der Privatperſonen werden an dem erwaͤhnten erſten Landungsplaz der Jnſel niedergeſezt und aufgeſchloſſen, auch wenn der Schluͤſſel nicht ſogleich vorhanden, wohl mit dem Beil geoͤfnet. Alles Verkaufbare wird aufgeſchrieben, und unter ihrem Sie- gel bewahrt. Was ihnen gefaͤlt, z. B. Gewehre, mit Gold oder Silber gewirkte Zeuge, und andre fuͤr die Zeit verbotne Waaren werden von dem Ottona bis zur Abreiſe des Ei- genthuͤmers in Beſchlag genommen.
Europaͤiſche oder andre fremde Muͤnze, und beſonders alles, was irgend die Fi- gur eines Kreutzes, Heiligen oder Paternoſters hat, duͤrfen gar nicht eingefuͤhrt werden. Wenn man dergleichen Dinge unter uns faͤnde, ſo wuͤrde es eine ſolche Unruhe unter den Japanern verurſachen, als wenn ihr ganzes Reich verrathen, und Mord und Brand aus- gekommen waͤre. Deswegen werden auf unſern Schiffen, ſobald ſie ſich Japan naͤ- hern, alle chriſtliche Buͤcher nebſt auslaͤndiſchen Muͤnzen in ein Fas gepakt und bei Seite gethan.
Oft werden auch unſre Leute noch bei der Ankunft beſonders befuͤhlt und unterſucht, ob ſie irgend einige verbotene Waaren bei ſich fuͤhren, beſonders Corallen und Bernſtein, und bei der Ausfuhr wird aus eben dem Grunde noch Gold geſucht. Man hat dieſe ſtrenge Unterſuchung ſogar einmal an einem unſrer Reſidenten ausgeuͤbt, der nachher die hohe Wuͤrde eines General-Gouverneurs bekleidete. Doch geſchiehet dieſes ſehr ſelten.
So oft jemand an das Schif oder von demſelben ans Land faͤhrt, es ſey in eignen Geſchaͤften, oder zur Aufſicht der Compagnie Guͤter, mus er einen Freipas von beiden an der Pforte ſitzenden Commiſſairs beſiegelt, an die Deputirte des Schifs, und ſo auch, wenn er zuruͤkkoͤmt, von dieſen an jene abgeben. Hiedurch iſt unſern Japaniſchen Huͤtern beſtaͤn- dig die Zahl aller unſrer Leute, die ſich am Schiffe und auf dem Lande befindet, ganz ge- nau bekant.
Gegen Abend oder ſobald nur die Deputirten mit ihrem Anhang ſich vom Schiffe nach Hauſe oder wieder hieher verfuͤgen, wird von ihnen der Raum des Schifs verſiegelt, und die Hollaͤnder werden allemal genau gezaͤhlt, ob etwa einer von ihnen fehle? Jſt die- ſes wirklich, ſo entſteht die groͤſte Verwirrung, wie ich waͤhrend meinem hieſigen Auffent- halt einen ſolchen Fal erfahren habe. Ein Matroſe war des Nachts, wider unſer aller Wiſſen, ertrunken, und wurde alſo vermiſſet, welches eine ſolche Verwirrung unter ihnen hervorbrachte, daß man die Arbeit der Muſterung ganz einſtelte, und die Bediente als ſin- los umherliefen, weil ſie fuͤrchteten, dieſer Menſch moͤchte ein verkleideter Pfaf und ins in- nere Land entwiſcht ſeyn. Die Waͤchter, welche ſich hinter dem Schif befanden, ſtanden
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Acht. Kap. Nachrichten von dem hollaͤndiſchen Handel in Japan.
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denn in gewiſſe Packhaͤuſer unter dem Siegel der dazu Deputirten bis zum Verkauf
beigeſezt.
Die Kiſten der Privatperſonen werden an dem erwaͤhnten erſten Landungsplaz der
Jnſel niedergeſezt und aufgeſchloſſen, auch wenn der Schluͤſſel nicht ſogleich vorhanden,
wohl mit dem Beil geoͤfnet. Alles Verkaufbare wird aufgeſchrieben, und unter ihrem Sie-
gel bewahrt. Was ihnen gefaͤlt, z. B. Gewehre, mit Gold oder Silber gewirkte Zeuge,
und andre fuͤr die Zeit verbotne Waaren werden von dem Ottona bis zur Abreiſe des Ei-
genthuͤmers in Beſchlag genommen.
Europaͤiſche oder andre fremde Muͤnze, und beſonders alles, was irgend die Fi-
gur eines Kreutzes, Heiligen oder Paternoſters hat, duͤrfen gar nicht eingefuͤhrt werden.
Wenn man dergleichen Dinge unter uns faͤnde, ſo wuͤrde es eine ſolche Unruhe unter den
Japanern verurſachen, als wenn ihr ganzes Reich verrathen, und Mord und Brand aus-
gekommen waͤre. Deswegen werden auf unſern Schiffen, ſobald ſie ſich Japan naͤ-
hern, alle chriſtliche Buͤcher nebſt auslaͤndiſchen Muͤnzen in ein Fas gepakt und bei
Seite gethan.
Oft werden auch unſre Leute noch bei der Ankunft beſonders befuͤhlt und unterſucht,
ob ſie irgend einige verbotene Waaren bei ſich fuͤhren, beſonders Corallen und Bernſtein,
und bei der Ausfuhr wird aus eben dem Grunde noch Gold geſucht. Man hat dieſe ſtrenge
Unterſuchung ſogar einmal an einem unſrer Reſidenten ausgeuͤbt, der nachher die hohe
Wuͤrde eines General-Gouverneurs bekleidete. Doch geſchiehet dieſes ſehr ſelten.
So oft jemand an das Schif oder von demſelben ans Land faͤhrt, es ſey in eignen
Geſchaͤften, oder zur Aufſicht der Compagnie Guͤter, mus er einen Freipas von beiden an
der Pforte ſitzenden Commiſſairs beſiegelt, an die Deputirte des Schifs, und ſo auch, wenn
er zuruͤkkoͤmt, von dieſen an jene abgeben. Hiedurch iſt unſern Japaniſchen Huͤtern beſtaͤn-
dig die Zahl aller unſrer Leute, die ſich am Schiffe und auf dem Lande befindet, ganz ge-
nau bekant.
Gegen Abend oder ſobald nur die Deputirten mit ihrem Anhang ſich vom Schiffe
nach Hauſe oder wieder hieher verfuͤgen, wird von ihnen der Raum des Schifs verſiegelt,
und die Hollaͤnder werden allemal genau gezaͤhlt, ob etwa einer von ihnen fehle? Jſt die-
ſes wirklich, ſo entſteht die groͤſte Verwirrung, wie ich waͤhrend meinem hieſigen Auffent-
halt einen ſolchen Fal erfahren habe. Ein Matroſe war des Nachts, wider unſer aller
Wiſſen, ertrunken, und wurde alſo vermiſſet, welches eine ſolche Verwirrung unter ihnen
hervorbrachte, daß man die Arbeit der Muſterung ganz einſtelte, und die Bediente als ſin-
los umherliefen, weil ſie fuͤrchteten, dieſer Menſch moͤchte ein verkleideter Pfaf und ins in-
nere Land entwiſcht ſeyn. Die Waͤchter, welche ſich hinter dem Schif befanden, ſtanden
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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/113>, abgerufen am 22.07.2024.
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