Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Geschichte des Erd-Cörpers. Berlin, 1771.X. Abschn. Vereinigung der Schöpfung trifft die vorhergehende an Gottlosigkeit, und wird wie-der von ihren Kindern übertroffen, bis sie endlich auf den höchsten Grad steiget. Man kann aber von der Langmuth Gottes allerdings erwarten, daß sie mit ih- rer Strafgerechtigkeit nicht eher verfahren haben wer- de, als bis die Bosheit und Abgötterey der Juden zu einer hohen Stufe gelanget war. Solchemnach muß man viel eher nach den Grundsätzen der gesunden Ver- nunft und Wahrscheinlichkeit annehmen, daß nach dem Tode eines Richters wenigstens funfzig Jahre, wo nicht ein längerer Zeitraum, verflossen ist, ehe die Kinder Jsrael wieder in die Dienstbarkeit eines benachbarten heydnischen Königes zur Bestrafung ihrer Bosheit und Abgötterey gefallen sind. Und wenn man den Zeit- raum, den die jüdische Zeitrechnung von der Regie- rung der Richter in Jsrael nimmt, dreyfach verdop- pelt; so wird man dadurch kaum der wahren und rich- tigen Zeitrechnung von dem Ausgange der Kinder Jsrael bis zu Anfange der Regierung Sauls ein Ge- nüge leisten. Dergleichen Fehler in der jüdischen Zeitrechnung kannt,
X. Abſchn. Vereinigung der Schoͤpfung trifft die vorhergehende an Gottloſigkeit, und wird wie-der von ihren Kindern uͤbertroffen, bis ſie endlich auf den hoͤchſten Grad ſteiget. Man kann aber von der Langmuth Gottes allerdings erwarten, daß ſie mit ih- rer Strafgerechtigkeit nicht eher verfahren haben wer- de, als bis die Bosheit und Abgoͤtterey der Juden zu einer hohen Stufe gelanget war. Solchemnach muß man viel eher nach den Grundſaͤtzen der geſunden Ver- nunft und Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß nach dem Tode eines Richters wenigſtens funfzig Jahre, wo nicht ein laͤngerer Zeitraum, verfloſſen iſt, ehe die Kinder Jſrael wieder in die Dienſtbarkeit eines benachbarten heydniſchen Koͤniges zur Beſtrafung ihrer Bosheit und Abgoͤtterey gefallen ſind. Und wenn man den Zeit- raum, den die juͤdiſche Zeitrechnung von der Regie- rung der Richter in Jſrael nimmt, dreyfach verdop- pelt; ſo wird man dadurch kaum der wahren und rich- tigen Zeitrechnung von dem Ausgange der Kinder Jſrael bis zu Anfange der Regierung Sauls ein Ge- nuͤge leiſten. Dergleichen Fehler in der juͤdiſchen Zeitrechnung kannt,
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X. Abſchn. Vereinigung der Schoͤpfung
trifft die vorhergehende an Gottloſigkeit, und wird wie-
der von ihren Kindern uͤbertroffen, bis ſie endlich auf
den hoͤchſten Grad ſteiget. Man kann aber von der
Langmuth Gottes allerdings erwarten, daß ſie mit ih-
rer Strafgerechtigkeit nicht eher verfahren haben wer-
de, als bis die Bosheit und Abgoͤtterey der Juden zu
einer hohen Stufe gelanget war. Solchemnach muß
man viel eher nach den Grundſaͤtzen der geſunden Ver-
nunft und Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß nach dem
Tode eines Richters wenigſtens funfzig Jahre, wo nicht
ein laͤngerer Zeitraum, verfloſſen iſt, ehe die Kinder
Jſrael wieder in die Dienſtbarkeit eines benachbarten
heydniſchen Koͤniges zur Beſtrafung ihrer Bosheit und
Abgoͤtterey gefallen ſind. Und wenn man den Zeit-
raum, den die juͤdiſche Zeitrechnung von der Regie-
rung der Richter in Jſrael nimmt, dreyfach verdop-
pelt; ſo wird man dadurch kaum der wahren und rich-
tigen Zeitrechnung von dem Ausgange der Kinder
Jſrael bis zu Anfange der Regierung Sauls ein Ge-
nuͤge leiſten.
Dergleichen Fehler in der juͤdiſchen Zeitrechnung
koͤnnte man noch mehrere anfuͤhren, wenn es noͤthig
waͤre, ſich bey der Sache aufzuhalten. Jch weis zwar
wohl, daß man die in der Bibel enthaltenen verſchiedenen
Geſchlechtsregiſter, inſonderheit die von Chriſto, zur Un-
terſtuͤtzung der juͤdiſchen Zeitrechnung zu gebrauchen
pflegt. Allein, wie leicht iſt es nicht, daß bey ſolchen
Geſchlechtsregiſtern, die durch die Haͤnde ſo vieler Ab-
ſchreiber gegangen ſind, große Auslaſſungen geſchehen
koͤnnen. Die Nachricht in der Bibel iſt genugſam be-
kannt,
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