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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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und dem Nutzen der Manuf. u. Fabriken.
keiten und Vorzüge des Lebens rechnen. Alle Thätig-
keit und Fleiß der Menschen gründet sich auf den Trieb,
sich vor andern hervorzuthun. Die Bemühung, Reich-
thümer zu erwerben, die edelsten Handlungen der Men-
schen und alle Tugenden haben keine andere Quelle.
Die Regierung würde entweder diesen Trieb unter ih-
ren Unterthanen ersticken, wenn diejenigen, die sich ein
großes Vermögen erworben hätten, ihren Vorzug an
Reichthümern durch Ueppigkeit und Verschwendung
nicht sehen laßen könnten, oder sie würde verursachen,
daß die vermögendesten von ihren Unterthanen sich in
andre Staaten begeben würden, wo es ihnen erlaubt
ist, allen beliebigen Gebrauch von ihren Reichthümern
zu machen.

Hieraus folget, daß alle künstliche Waaren, wel-Sie sind kei-
ne Noth-
durft des Le-
bens, aber
eine Noth-
durft des
Staats.

che die Gewohnheit und die Lebensart einmal zur wah-
ren oder eingebildeten Bequemlichkeit des Lebens einge-
führet hat, eine wirkliche Nothdurft des Staats sind,
ob sie gleich an sich selbst vor nichts weniger, als vor
eine wahre Nothdurft des Lebens gehalten werden kön-
nen. Dieses ist so wahr, daß auch so gar die sinnli-
chen Ergetzlichkeiten unter die Nothdurft des Staats
gehören. Ein Land, daß keine Schauspiele hat, leidet
an einer wirklichen Nothdurft des Staats Mangel.
Die vermögenden Unterthanen werden entweder in die
benachbarten Staaten reisen, ihr Geld daselbst verzeh-
ren und mithin den Reichthum des Landes vermindern,
um sich diese Ergetzlichkeit zu verschaffen, oder sie wer-

den
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und dem Nutzen der Manuf. u. Fabriken.
keiten und Vorzuͤge des Lebens rechnen. Alle Thaͤtig-
keit und Fleiß der Menſchen gruͤndet ſich auf den Trieb,
ſich vor andern hervorzuthun. Die Bemuͤhung, Reich-
thuͤmer zu erwerben, die edelſten Handlungen der Men-
ſchen und alle Tugenden haben keine andere Quelle.
Die Regierung wuͤrde entweder dieſen Trieb unter ih-
ren Unterthanen erſticken, wenn diejenigen, die ſich ein
großes Vermoͤgen erworben haͤtten, ihren Vorzug an
Reichthuͤmern durch Ueppigkeit und Verſchwendung
nicht ſehen laßen koͤnnten, oder ſie wuͤrde verurſachen,
daß die vermoͤgendeſten von ihren Unterthanen ſich in
andre Staaten begeben wuͤrden, wo es ihnen erlaubt
iſt, allen beliebigen Gebrauch von ihren Reichthuͤmern
zu machen.

Hieraus folget, daß alle kuͤnſtliche Waaren, wel-Sie ſind kei-
ne Noth-
durft des Le-
bens, aber
eine Noth-
durft des
Staats.

che die Gewohnheit und die Lebensart einmal zur wah-
ren oder eingebildeten Bequemlichkeit des Lebens einge-
fuͤhret hat, eine wirkliche Nothdurft des Staats ſind,
ob ſie gleich an ſich ſelbſt vor nichts weniger, als vor
eine wahre Nothdurft des Lebens gehalten werden koͤn-
nen. Dieſes iſt ſo wahr, daß auch ſo gar die ſinnli-
chen Ergetzlichkeiten unter die Nothdurft des Staats
gehoͤren. Ein Land, daß keine Schauſpiele hat, leidet
an einer wirklichen Nothdurft des Staats Mangel.
Die vermoͤgenden Unterthanen werden entweder in die
benachbarten Staaten reiſen, ihr Geld daſelbſt verzeh-
ren und mithin den Reichthum des Landes vermindern,
um ſich dieſe Ergetzlichkeit zu verſchaffen, oder ſie wer-

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[9/0037] und dem Nutzen der Manuf. u. Fabriken. keiten und Vorzuͤge des Lebens rechnen. Alle Thaͤtig- keit und Fleiß der Menſchen gruͤndet ſich auf den Trieb, ſich vor andern hervorzuthun. Die Bemuͤhung, Reich- thuͤmer zu erwerben, die edelſten Handlungen der Men- ſchen und alle Tugenden haben keine andere Quelle. Die Regierung wuͤrde entweder dieſen Trieb unter ih- ren Unterthanen erſticken, wenn diejenigen, die ſich ein großes Vermoͤgen erworben haͤtten, ihren Vorzug an Reichthuͤmern durch Ueppigkeit und Verſchwendung nicht ſehen laßen koͤnnten, oder ſie wuͤrde verurſachen, daß die vermoͤgendeſten von ihren Unterthanen ſich in andre Staaten begeben wuͤrden, wo es ihnen erlaubt iſt, allen beliebigen Gebrauch von ihren Reichthuͤmern zu machen. Hieraus folget, daß alle kuͤnſtliche Waaren, wel- che die Gewohnheit und die Lebensart einmal zur wah- ren oder eingebildeten Bequemlichkeit des Lebens einge- fuͤhret hat, eine wirkliche Nothdurft des Staats ſind, ob ſie gleich an ſich ſelbſt vor nichts weniger, als vor eine wahre Nothdurft des Lebens gehalten werden koͤn- nen. Dieſes iſt ſo wahr, daß auch ſo gar die ſinnli- chen Ergetzlichkeiten unter die Nothdurft des Staats gehoͤren. Ein Land, daß keine Schauſpiele hat, leidet an einer wirklichen Nothdurft des Staats Mangel. Die vermoͤgenden Unterthanen werden entweder in die benachbarten Staaten reiſen, ihr Geld daſelbſt verzeh- ren und mithin den Reichthum des Landes vermindern, um ſich dieſe Ergetzlichkeit zu verſchaffen, oder ſie wer- den Sie ſind kei- ne Noth- durft des Le- bens, aber eine Noth- durft des Staats. A 5

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/37>, abgerufen am 19.04.2024.