Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
sehr überzeugt, daß die Policey, die lediglich den End-
zweck hat, das Aufnehmen des Nahrungsstandes zu
befördern, diesen Endzweck auch erreichen kann, wenn
sie wohl eingerichtet ist. Allein aus demjenigen, was
ich hier vorgestellet habe, erhellet wenigstens so viel,
daß eine fehlerhaftige Einrichtung und Verwaltung
der Policey eines der größten Hindernisse der Manufa-
cturen und Fabriken und überhaupt eines blühenden
Nahrungsstandes ist, und daß dannenhero eine gute
und mit dem Aufnehmen des Nahrungstandes wohl
übereinstimmende Policey das erste und wichtigste Au-
genmerk einer weisen Regierung verdienet. Eine eben
so große Aufmerksamkeit muß auf die Verwaltung der
Policey gerichtet werden. Die Bedienten, die zu der
Direction derselben gebrauchet werden, müssen nicht
allein mit denen richtigsten Grundsätzen und der voll-
kommensten Kenntniß dieser Wissenschaft erfüllet, son-
dern auch von aller Eigennützigkeit gänzlich entfernet
seyn. Da ihr Betragen unter allen Bedienten des
Staats am wenigsten übersehen werden kann und da
die Außerachtsetzung ihrer Pflicht wegen heimlicher
Geschenke, die nur gar zu öfters vorzufallen pflegen,
das äußerste Nachtheil vor das gemeine Wesen verur-
sachet; so sollte das geringste Geschenke, deßen man sie
oder ihren Weibern überführen könnte, mit der härte-
sten Strafe beleget werden.

Die große Gewinnsucht der Fabrikanten selbst istDie große
Gewinsucht
u. der Brod-
neid der Fa-
brikanten ist
gleichfalls
eine Hinder-
niß.

endlich gleichfalls eine der inländischen Hindernisse,
welche nicht selten dem Aufkommen der Manufacturen

und

bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
ſehr uͤberzeugt, daß die Policey, die lediglich den End-
zweck hat, das Aufnehmen des Nahrungsſtandes zu
befoͤrdern, dieſen Endzweck auch erreichen kann, wenn
ſie wohl eingerichtet iſt. Allein aus demjenigen, was
ich hier vorgeſtellet habe, erhellet wenigſtens ſo viel,
daß eine fehlerhaftige Einrichtung und Verwaltung
der Policey eines der groͤßten Hinderniſſe der Manufa-
cturen und Fabriken und uͤberhaupt eines bluͤhenden
Nahrungsſtandes iſt, und daß dannenhero eine gute
und mit dem Aufnehmen des Nahrungſtandes wohl
uͤbereinſtimmende Policey das erſte und wichtigſte Au-
genmerk einer weiſen Regierung verdienet. Eine eben
ſo große Aufmerkſamkeit muß auf die Verwaltung der
Policey gerichtet werden. Die Bedienten, die zu der
Direction derſelben gebrauchet werden, muͤſſen nicht
allein mit denen richtigſten Grundſaͤtzen und der voll-
kommenſten Kenntniß dieſer Wiſſenſchaft erfuͤllet, ſon-
dern auch von aller Eigennuͤtzigkeit gaͤnzlich entfernet
ſeyn. Da ihr Betragen unter allen Bedienten des
Staats am wenigſten uͤberſehen werden kann und da
die Außerachtſetzung ihrer Pflicht wegen heimlicher
Geſchenke, die nur gar zu oͤfters vorzufallen pflegen,
das aͤußerſte Nachtheil vor das gemeine Weſen verur-
ſachet; ſo ſollte das geringſte Geſchenke, deßen man ſie
oder ihren Weibern uͤberfuͤhren koͤnnte, mit der haͤrte-
ſten Strafe beleget werden.

Die große Gewinnſucht der Fabrikanten ſelbſt iſtDie große
Gewinſucht
u. der Brod-
neid der Fa-
brikanten iſt
gleichfalls
eine Hinder-
niß.

endlich gleichfalls eine der inlaͤndiſchen Hinderniſſe,
welche nicht ſelten dem Aufkommen der Manufacturen

und
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0235" n="207"/><fw place="top" type="header">bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.</fw><lb/>
&#x017F;ehr u&#x0364;berzeugt, daß die Policey, die lediglich den End-<lb/>
zweck hat, das Aufnehmen des Nahrungs&#x017F;tandes zu<lb/>
befo&#x0364;rdern, die&#x017F;en Endzweck auch erreichen kann, wenn<lb/>
&#x017F;ie wohl eingerichtet i&#x017F;t. Allein aus demjenigen, was<lb/>
ich hier vorge&#x017F;tellet habe, erhellet wenig&#x017F;tens &#x017F;o viel,<lb/>
daß eine fehlerhaftige Einrichtung und Verwaltung<lb/>
der Policey eines der gro&#x0364;ßten Hinderni&#x017F;&#x017F;e der Manufa-<lb/>
cturen und Fabriken und u&#x0364;berhaupt eines blu&#x0364;henden<lb/>
Nahrungs&#x017F;tandes i&#x017F;t, und daß dannenhero eine gute<lb/>
und mit dem Aufnehmen des Nahrung&#x017F;tandes wohl<lb/>
u&#x0364;berein&#x017F;timmende Policey das er&#x017F;te und wichtig&#x017F;te Au-<lb/>
genmerk einer wei&#x017F;en Regierung verdienet. Eine eben<lb/>
&#x017F;o große Aufmerk&#x017F;amkeit muß auf die Verwaltung der<lb/>
Policey gerichtet werden. Die Bedienten, die zu der<lb/>
Direction der&#x017F;elben gebrauchet werden, mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en nicht<lb/>
allein mit denen richtig&#x017F;ten Grund&#x017F;a&#x0364;tzen und der voll-<lb/>
kommen&#x017F;ten Kenntniß die&#x017F;er Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft erfu&#x0364;llet, &#x017F;on-<lb/>
dern auch von aller Eigennu&#x0364;tzigkeit ga&#x0364;nzlich entfernet<lb/>
&#x017F;eyn. Da ihr Betragen unter allen Bedienten des<lb/>
Staats am wenig&#x017F;ten u&#x0364;ber&#x017F;ehen werden kann und da<lb/>
die Außeracht&#x017F;etzung ihrer Pflicht wegen heimlicher<lb/>
Ge&#x017F;chenke, die nur gar zu o&#x0364;fters vorzufallen pflegen,<lb/>
das a&#x0364;ußer&#x017F;te Nachtheil vor das gemeine We&#x017F;en verur-<lb/>
&#x017F;achet; &#x017F;o &#x017F;ollte das gering&#x017F;te Ge&#x017F;chenke, deßen man &#x017F;ie<lb/>
oder ihren Weibern u&#x0364;berfu&#x0364;hren ko&#x0364;nnte, mit der ha&#x0364;rte-<lb/>
&#x017F;ten Strafe beleget werden.</p><lb/>
          <p>Die große Gewinn&#x017F;ucht der Fabrikanten &#x017F;elb&#x017F;t i&#x017F;t<note place="right">Die große<lb/>
Gewin&#x017F;ucht<lb/>
u. der Brod-<lb/>
neid der Fa-<lb/>
brikanten i&#x017F;t<lb/>
gleichfalls<lb/>
eine Hinder-<lb/>
niß.</note><lb/>
endlich gleichfalls eine der inla&#x0364;ndi&#x017F;chen Hinderni&#x017F;&#x017F;e,<lb/>
welche nicht &#x017F;elten dem Aufkommen der Manufacturen<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">und</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[207/0235] bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. ſehr uͤberzeugt, daß die Policey, die lediglich den End- zweck hat, das Aufnehmen des Nahrungsſtandes zu befoͤrdern, dieſen Endzweck auch erreichen kann, wenn ſie wohl eingerichtet iſt. Allein aus demjenigen, was ich hier vorgeſtellet habe, erhellet wenigſtens ſo viel, daß eine fehlerhaftige Einrichtung und Verwaltung der Policey eines der groͤßten Hinderniſſe der Manufa- cturen und Fabriken und uͤberhaupt eines bluͤhenden Nahrungsſtandes iſt, und daß dannenhero eine gute und mit dem Aufnehmen des Nahrungſtandes wohl uͤbereinſtimmende Policey das erſte und wichtigſte Au- genmerk einer weiſen Regierung verdienet. Eine eben ſo große Aufmerkſamkeit muß auf die Verwaltung der Policey gerichtet werden. Die Bedienten, die zu der Direction derſelben gebrauchet werden, muͤſſen nicht allein mit denen richtigſten Grundſaͤtzen und der voll- kommenſten Kenntniß dieſer Wiſſenſchaft erfuͤllet, ſon- dern auch von aller Eigennuͤtzigkeit gaͤnzlich entfernet ſeyn. Da ihr Betragen unter allen Bedienten des Staats am wenigſten uͤberſehen werden kann und da die Außerachtſetzung ihrer Pflicht wegen heimlicher Geſchenke, die nur gar zu oͤfters vorzufallen pflegen, das aͤußerſte Nachtheil vor das gemeine Weſen verur- ſachet; ſo ſollte das geringſte Geſchenke, deßen man ſie oder ihren Weibern uͤberfuͤhren koͤnnte, mit der haͤrte- ſten Strafe beleget werden. Die große Gewinnſucht der Fabrikanten ſelbſt iſt endlich gleichfalls eine der inlaͤndiſchen Hinderniſſe, welche nicht ſelten dem Aufkommen der Manufacturen und Die große Gewinſucht u. der Brod- neid der Fa- brikanten iſt gleichfalls eine Hinder- niß.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/235
Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/235>, abgerufen am 24.11.2024.