Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. des Verbothes dennoch auswärts roulliren siehet. Eineandere Ursache des Verbothes der Ausfuhre der Lan- desmünzen, daß nämlich dieselben in andern Staaten eingeschmolzen und dargegen das Land mit geringhal- tigen Münzen überschwemmet würde, ist von eben so geringer Erheblichkeit. Man darf nämlich nur aus- wärtigen geringhaltigen Münzen keinen andern Cours im Lande gestatten, als nach ihren wahren innerlichen Werth und nach dem Fuß der Landesmünzen: so wird diese Ausführung und Einschmelzung wohl nachblei- ben müssen. Niemand begehret mit Verlust fremde Münzen einzuschmelzen. Ueber alles dieses ist das Verboth der Ausfuhre des Geldes, wider das Wesen und den Endzweck der Münzen. Man hat bloß des auswärtigen Handels wegen goldne und silberne Münzen. Der inländische Verkehr könnte ohne Nachtheil mit kupfernen, zinnernen und andern Mün- zen geschehen, oder man könnte auch eine andere Sa- che zum allgemeinen Vergütungsmittel annehmen, wie es in einigen Landen wirklich statt findet. Wenn man alles dieses erwägen wollte; so würden die Regierun- gen einmal aufhören, sich des Verbothes der Ausfuhre des Geldes zu gebrauchen, welches unterdessen noch in diesem erleuchteten Jahrhunderte gar oft angewen- det und insonderheit zwischen Frankreich und Savoyen zum großen Nachtheil der Reisenden und der Com- mercirenden bis zur Ausschweifung getrieben wor- den ist. Man N 3
bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. des Verbothes dennoch auswaͤrts roulliren ſiehet. Eineandere Urſache des Verbothes der Ausfuhre der Lan- desmuͤnzen, daß naͤmlich dieſelben in andern Staaten eingeſchmolzen und dargegen das Land mit geringhal- tigen Muͤnzen uͤberſchwemmet wuͤrde, iſt von eben ſo geringer Erheblichkeit. Man darf naͤmlich nur aus- waͤrtigen geringhaltigen Muͤnzen keinen andern Cours im Lande geſtatten, als nach ihren wahren innerlichen Werth und nach dem Fuß der Landesmuͤnzen: ſo wird dieſe Ausfuͤhrung und Einſchmelzung wohl nachblei- ben muͤſſen. Niemand begehret mit Verluſt fremde Muͤnzen einzuſchmelzen. Ueber alles dieſes iſt das Verboth der Ausfuhre des Geldes, wider das Weſen und den Endzweck der Muͤnzen. Man hat bloß des auswaͤrtigen Handels wegen goldne und ſilberne Muͤnzen. Der inlaͤndiſche Verkehr koͤnnte ohne Nachtheil mit kupfernen, zinnernen und andern Muͤn- zen geſchehen, oder man koͤnnte auch eine andere Sa- che zum allgemeinen Verguͤtungsmittel annehmen, wie es in einigen Landen wirklich ſtatt findet. Wenn man alles dieſes erwaͤgen wollte; ſo wuͤrden die Regierun- gen einmal aufhoͤren, ſich des Verbothes der Ausfuhre des Geldes zu gebrauchen, welches unterdeſſen noch in dieſem erleuchteten Jahrhunderte gar oft angewen- det und inſonderheit zwiſchen Frankreich und Savoyen zum großen Nachtheil der Reiſenden und der Com- mercirenden bis zur Ausſchweifung getrieben wor- den iſt. Man N 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0225" n="197"/><fw place="top" type="header">bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.</fw><lb/> des Verbothes dennoch auswaͤrts roulliren ſiehet. Eine<lb/> andere Urſache des Verbothes der Ausfuhre der Lan-<lb/> desmuͤnzen, daß naͤmlich dieſelben in andern Staaten<lb/> eingeſchmolzen und dargegen das Land mit geringhal-<lb/> tigen Muͤnzen uͤberſchwemmet wuͤrde, iſt von eben ſo<lb/> geringer Erheblichkeit. Man darf naͤmlich nur aus-<lb/> waͤrtigen geringhaltigen Muͤnzen keinen andern Cours<lb/> im Lande geſtatten, als nach ihren wahren innerlichen<lb/> Werth und nach dem Fuß der Landesmuͤnzen: ſo wird<lb/> dieſe Ausfuͤhrung und Einſchmelzung wohl nachblei-<lb/> ben muͤſſen. Niemand begehret mit Verluſt fremde<lb/> Muͤnzen einzuſchmelzen. Ueber alles dieſes iſt das<lb/> Verboth der Ausfuhre des Geldes, wider das Weſen<lb/> und den Endzweck der Muͤnzen. Man hat bloß des<lb/> auswaͤrtigen Handels wegen goldne und ſilberne<lb/> Muͤnzen. Der inlaͤndiſche Verkehr koͤnnte ohne<lb/> Nachtheil mit kupfernen, zinnernen und andern Muͤn-<lb/> zen geſchehen, oder man koͤnnte auch eine andere Sa-<lb/> che zum allgemeinen Verguͤtungsmittel annehmen, wie<lb/> es in einigen Landen wirklich ſtatt findet. Wenn man<lb/> alles dieſes erwaͤgen wollte; ſo wuͤrden die Regierun-<lb/> gen einmal aufhoͤren, ſich des Verbothes der Ausfuhre<lb/> des Geldes zu gebrauchen, welches unterdeſſen noch<lb/> in dieſem erleuchteten Jahrhunderte gar oft angewen-<lb/> det und inſonderheit zwiſchen Frankreich und Savoyen<lb/> zum großen Nachtheil der Reiſenden und der Com-<lb/> mercirenden bis zur Ausſchweifung getrieben wor-<lb/> den iſt.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">N 3</fw> <fw place="bottom" type="catch">Man</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [197/0225]
bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
des Verbothes dennoch auswaͤrts roulliren ſiehet. Eine
andere Urſache des Verbothes der Ausfuhre der Lan-
desmuͤnzen, daß naͤmlich dieſelben in andern Staaten
eingeſchmolzen und dargegen das Land mit geringhal-
tigen Muͤnzen uͤberſchwemmet wuͤrde, iſt von eben ſo
geringer Erheblichkeit. Man darf naͤmlich nur aus-
waͤrtigen geringhaltigen Muͤnzen keinen andern Cours
im Lande geſtatten, als nach ihren wahren innerlichen
Werth und nach dem Fuß der Landesmuͤnzen: ſo wird
dieſe Ausfuͤhrung und Einſchmelzung wohl nachblei-
ben muͤſſen. Niemand begehret mit Verluſt fremde
Muͤnzen einzuſchmelzen. Ueber alles dieſes iſt das
Verboth der Ausfuhre des Geldes, wider das Weſen
und den Endzweck der Muͤnzen. Man hat bloß des
auswaͤrtigen Handels wegen goldne und ſilberne
Muͤnzen. Der inlaͤndiſche Verkehr koͤnnte ohne
Nachtheil mit kupfernen, zinnernen und andern Muͤn-
zen geſchehen, oder man koͤnnte auch eine andere Sa-
che zum allgemeinen Verguͤtungsmittel annehmen, wie
es in einigen Landen wirklich ſtatt findet. Wenn man
alles dieſes erwaͤgen wollte; ſo wuͤrden die Regierun-
gen einmal aufhoͤren, ſich des Verbothes der Ausfuhre
des Geldes zu gebrauchen, welches unterdeſſen noch
in dieſem erleuchteten Jahrhunderte gar oft angewen-
det und inſonderheit zwiſchen Frankreich und Savoyen
zum großen Nachtheil der Reiſenden und der Com-
mercirenden bis zur Ausſchweifung getrieben wor-
den iſt.
Man
N 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |