dene Fabriken haben diese Regel mit guten Nutzen be- folget; und man hat eben dieses bey einer Cammertuch- fabrike in Schleswig beobachtet, die überhaupt mit großer Klugheit eingerichtet ist und die sehr viel ver- spricht.
Nachdem wir die Art und Weise vorgetragen ha-Auf was Art die einzeln Manufactu- riers und Meisters von der Re- gierung zu unterstützen find. ben, wie die Regierung die Gesellschaften am besten un- terstützen kann, die Fabriken anlegen; so kommen wir nunmehro auf die Unterstützung der einzeln Manufa- cturiers und Meister bey denen Seiden-Wollen und Leinenmanufacturen, als bey welchen wir die Gesell- schaften, als Entreprenneurs derselben, nicht vor dienlich erachtet haben. Da hier das Hauptaugenmerk der Re- gierung dahin gerichtet seyn muß, diese Leute in den Stand zu setzen, daß sie sich selbst verlegen können; so ist das erste, was sie hierinnen thun kann, daß sie dieselben mit Stühlen und Handwerkszeuge zu Ausü- bung ihrer Manufacturarbeit versiehet. Wenn man vor- aussetzet, daß unter den 50 geschickten fremden Arbeitern, welche die Regierung vermöge der auszuzahlenden Rei- sekosten jährlich in das Land ziehet, 30 Seiden-Wollen- und Leinenarbeiter sind; und wenn man annimmt, daß ein Stuhl und| Handwerksgeräthe vor einen Arbeiter, ei- nen in das andre gerechnet, 50 rthlr. kostet; so wird sie nur den zwanzigsten Theil von der jährlich ausgeworfnen Summe nöthig haben, um diese 30 Arbeiter damit zu ver- sehen. Es wird rathsam seyn, daß man ihnen nur die Helf- te der Summe schenket, was der Stuhl und das Hand-
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der Manufacturen und Fabriken.
dene Fabriken haben dieſe Regel mit guten Nutzen be- folget; und man hat eben dieſes bey einer Cammertuch- fabrike in Schleswig beobachtet, die uͤberhaupt mit großer Klugheit eingerichtet iſt und die ſehr viel ver- ſpricht.
Nachdem wir die Art und Weiſe vorgetragen ha-Auf was Art die einzeln Manufactu- riers und Meiſters von der Re- gierung zu unterſtützen find. ben, wie die Regierung die Geſellſchaften am beſten un- terſtuͤtzen kann, die Fabriken anlegen; ſo kommen wir nunmehro auf die Unterſtuͤtzung der einzeln Manufa- cturiers und Meiſter bey denen Seiden-Wollen und Leinenmanufacturen, als bey welchen wir die Geſell- ſchaften, als Entreprenneurs derſelben, nicht vor dienlich erachtet haben. Da hier das Hauptaugenmerk der Re- gierung dahin gerichtet ſeyn muß, dieſe Leute in den Stand zu ſetzen, daß ſie ſich ſelbſt verlegen koͤnnen; ſo iſt das erſte, was ſie hierinnen thun kann, daß ſie dieſelben mit Stuͤhlen und Handwerkszeuge zu Ausuͤ- bung ihrer Manufacturarbeit verſiehet. Wenn man vor- ausſetzet, daß unter den 50 geſchickten fremden Arbeitern, welche die Regierung vermoͤge der auszuzahlenden Rei- ſekoſten jaͤhrlich in das Land ziehet, 30 Seiden-Wollen- und Leinenarbeiter ſind; und wenn man annimmt, daß ein Stuhl und| Handwerksgeraͤthe vor einen Arbeiter, ei- nen in das andre gerechnet, 50 rthlr. koſtet; ſo wird ſie nur den zwanzigſten Theil von der jaͤhrlich ausgeworfnen Summe noͤthig haben, um dieſe 30 Arbeiter damit zu ver- ſehen. Es wird rathſam ſeyn, daß man ihnen nur die Helf- te der Summe ſchenket, was der Stuhl und das Hand-
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der Manufacturen und Fabriken.
dene Fabriken haben dieſe Regel mit guten Nutzen be-
folget; und man hat eben dieſes bey einer Cammertuch-
fabrike in Schleswig beobachtet, die uͤberhaupt mit
großer Klugheit eingerichtet iſt und die ſehr viel ver-
ſpricht.
Nachdem wir die Art und Weiſe vorgetragen ha-
ben, wie die Regierung die Geſellſchaften am beſten un-
terſtuͤtzen kann, die Fabriken anlegen; ſo kommen wir
nunmehro auf die Unterſtuͤtzung der einzeln Manufa-
cturiers und Meiſter bey denen Seiden-Wollen und
Leinenmanufacturen, als bey welchen wir die Geſell-
ſchaften, als Entreprenneurs derſelben, nicht vor dienlich
erachtet haben. Da hier das Hauptaugenmerk der Re-
gierung dahin gerichtet ſeyn muß, dieſe Leute in den
Stand zu ſetzen, daß ſie ſich ſelbſt verlegen koͤnnen;
ſo iſt das erſte, was ſie hierinnen thun kann, daß ſie
dieſelben mit Stuͤhlen und Handwerkszeuge zu Ausuͤ-
bung ihrer Manufacturarbeit verſiehet. Wenn man vor-
ausſetzet, daß unter den 50 geſchickten fremden Arbeitern,
welche die Regierung vermoͤge der auszuzahlenden Rei-
ſekoſten jaͤhrlich in das Land ziehet, 30 Seiden-Wollen-
und Leinenarbeiter ſind; und wenn man annimmt, daß
ein Stuhl und| Handwerksgeraͤthe vor einen Arbeiter, ei-
nen in das andre gerechnet, 50 rthlr. koſtet; ſo wird ſie
nur den zwanzigſten Theil von der jaͤhrlich ausgeworfnen
Summe noͤthig haben, um dieſe 30 Arbeiter damit zu ver-
ſehen. Es wird rathſam ſeyn, daß man ihnen nur die Helf-
te der Summe ſchenket, was der Stuhl und das Hand-
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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/133>, abgerufen am 16.02.2025.
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