nöthigen und überflüßigen Ausgaben vermeidet; so wird eine solche Summe gar keine Beschwehrlichkeit verursachen.
Wie die Ge- sellschaften, so Fabriken anlegen, von dieser ausge- worfenen Summe zu unterstützen.
Da nun diese Summe nicht zu Vorschüßen an die Fabricanten, sondern zu wirklichen Aufwande zum Be- sten der Manufacturen und Fabriken zu bestimmen ist; so kommt alles darauf an, wie diese Summe klüglich anzuwenden ist, damit der dabey vorwaltende End- zweck die Manufacturen und Fabriken anzulegen, zu gründen und in Flohr zu bringen, in der That erreichet werde. Wir haben oben gezeigt, daß man vor allen Dingen geschickte Leute und Arbeiter in das Land zie- hen muß. Wenn man den zehnten Theil dieser Sum- me zu Reisekosten vor sie aufwendet; so wird man jährlich 50 geschickte Leute in das Land bekommen kön- nen. Diejenigen Fremden, welche die vollkommenste Kenntniß von einer gewissen Art der Manufacturen und Fabriken besitzen und sie dannenhero anzulegen, ein- zurichten und zu dirigiren im Stande sind, werden am besten an das Land gebunden, wenn man ihnen eine jährliche Pension reicht. Diese Pension braucht nur aus 3, 4 bis 500 Rthlrn. zu bestehen nach der Wichtigkeit der Fabriken, und vor zwey Zehentheile der obgedachten Summe, oder vor 6000 Rthlr. wird man die Directeurs von 18 bis 20 Fabriken mit Pensionen unterhalten kön- nen. Es ist zugleich rathsam, daß der Directeur Mitintereßende der Gesellschaft sey, die eine Fabrike auf ihre Kosten anleget; weil sich die Directeurs die Sache
viel
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
noͤthigen und uͤberfluͤßigen Ausgaben vermeidet; ſo wird eine ſolche Summe gar keine Beſchwehrlichkeit verurſachen.
Wie die Ge- ſellſchaften, ſo Fabriken anlegen, von dieſer ausge- worfenen Summe zu unterſtützen.
Da nun dieſe Summe nicht zu Vorſchuͤßen an die Fabricanten, ſondern zu wirklichen Aufwande zum Be- ſten der Manufacturen und Fabriken zu beſtimmen iſt; ſo kommt alles darauf an, wie dieſe Summe kluͤglich anzuwenden iſt, damit der dabey vorwaltende End- zweck die Manufacturen und Fabriken anzulegen, zu gruͤnden und in Flohr zu bringen, in der That erreichet werde. Wir haben oben gezeigt, daß man vor allen Dingen geſchickte Leute und Arbeiter in das Land zie- hen muß. Wenn man den zehnten Theil dieſer Sum- me zu Reiſekoſten vor ſie aufwendet; ſo wird man jaͤhrlich 50 geſchickte Leute in das Land bekommen koͤn- nen. Diejenigen Fremden, welche die vollkommenſte Kenntniß von einer gewiſſen Art der Manufacturen und Fabriken beſitzen und ſie dannenhero anzulegen, ein- zurichten und zu dirigiren im Stande ſind, werden am beſten an das Land gebunden, wenn man ihnen eine jaͤhrliche Penſion reicht. Dieſe Penſion braucht nur aus 3, 4 bis 500 Rthlrn. zu beſtehen nach der Wichtigkeit der Fabriken, und vor zwey Zehentheile der obgedachten Summe, oder vor 6000 Rthlr. wird man die Directeurs von 18 bis 20 Fabriken mit Penſionen unterhalten koͤn- nen. Es iſt zugleich rathſam, daß der Directeur Mitintereßende der Geſellſchaft ſey, die eine Fabrike auf ihre Koſten anleget; weil ſich die Directeurs die Sache
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
noͤthigen und uͤberfluͤßigen Ausgaben vermeidet; ſo
wird eine ſolche Summe gar keine Beſchwehrlichkeit
verurſachen.
Da nun dieſe Summe nicht zu Vorſchuͤßen an die
Fabricanten, ſondern zu wirklichen Aufwande zum Be-
ſten der Manufacturen und Fabriken zu beſtimmen iſt;
ſo kommt alles darauf an, wie dieſe Summe kluͤglich
anzuwenden iſt, damit der dabey vorwaltende End-
zweck die Manufacturen und Fabriken anzulegen, zu
gruͤnden und in Flohr zu bringen, in der That erreichet
werde. Wir haben oben gezeigt, daß man vor allen
Dingen geſchickte Leute und Arbeiter in das Land zie-
hen muß. Wenn man den zehnten Theil dieſer Sum-
me zu Reiſekoſten vor ſie aufwendet; ſo wird man
jaͤhrlich 50 geſchickte Leute in das Land bekommen koͤn-
nen. Diejenigen Fremden, welche die vollkommenſte
Kenntniß von einer gewiſſen Art der Manufacturen
und Fabriken beſitzen und ſie dannenhero anzulegen, ein-
zurichten und zu dirigiren im Stande ſind, werden am
beſten an das Land gebunden, wenn man ihnen eine
jaͤhrliche Penſion reicht. Dieſe Penſion braucht nur aus
3, 4 bis 500 Rthlrn. zu beſtehen nach der Wichtigkeit
der Fabriken, und vor zwey Zehentheile der obgedachten
Summe, oder vor 6000 Rthlr. wird man die Directeurs
von 18 bis 20 Fabriken mit Penſionen unterhalten koͤn-
nen. Es iſt zugleich rathſam, daß der Directeur
Mitintereßende der Geſellſchaft ſey, die eine Fabrike auf
ihre Koſten anleget; weil ſich die Directeurs die Sache
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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/130>, abgerufen am 28.07.2024.
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