Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. Er wirthschaftet auf gerathewohl; seine Ausgaben sindnicht nach den Graden der Nothwendigkeit und Nütz- lichkeit, sondern nach der Gelegenheit, wie die Fonds darzu vorhanden sind, eingerichtet; und die vor Alters festgesetzten unüberlegten Ausgaben werden verewiget. Ein solcher Staat übersiehet seine Ausgaben niemals in ganzen und in Zusammenhange auf die gesammte Wohlfarth des Staats, deren Beförderung das ein- zige Augenmerk aller Ausgaben seyn muß. Würde ein solcher Staat seine Ausgaben in dieser Absicht und Zusammenhange übersehen; so würde er allemal er- schrecken, was vor überflüßige, entbehrliche und un- nütze Ausgaben er hat und was vor nothwendiger und nützlicher Aufwand unterlaßen wird. Kurz, ein solcher Staat lieget an einer großen Krankheit; und ehe er etwas thut; so muß er sich von dieser Krankheit zu heilen suchen. Ehe man nicht das Uebel der Krankheit in unsern Adern und Eingeweiden zu heben suchet; so kann man den Gliedern nicht die gewünschte Stärke und Thätigkeit geben. Wir wollen demnach voraus- setzen, daß dieser Wirthschaftsetat bereits formiret ist, und daß darinnen unter den Ausgaben des Staats zu Gründung und Aufnahme der Manufacturen und Fa- briken eine gerechte Summe jährlich ausgesetzet ist. Diese Summe kann in einem mittelmäßig mäch- tigen Staate, der ein 10 bis 12 Millionen Rthlr. jähr- licher Einkünfte hat, kaum weniger als 30000 Thaler seyn, wenn man anders die Ausgaben nach ihrer Nütz- lichkeit und Nothwendigkeit zu dem Besten des Staats einrichten will: und in der That, wenn man die un- nöthi- G 3
der Manufacturen und Fabriken. Er wirthſchaftet auf gerathewohl; ſeine Ausgaben ſindnicht nach den Graden der Nothwendigkeit und Nuͤtz- lichkeit, ſondern nach der Gelegenheit, wie die Fonds darzu vorhanden ſind, eingerichtet; und die vor Alters feſtgeſetzten unuͤberlegten Ausgaben werden verewiget. Ein ſolcher Staat uͤberſiehet ſeine Ausgaben niemals in ganzen und in Zuſammenhange auf die geſammte Wohlfarth des Staats, deren Befoͤrderung das ein- zige Augenmerk aller Ausgaben ſeyn muß. Wuͤrde ein ſolcher Staat ſeine Ausgaben in dieſer Abſicht und Zuſammenhange uͤberſehen; ſo wuͤrde er allemal er- ſchrecken, was vor uͤberfluͤßige, entbehrliche und un- nuͤtze Ausgaben er hat und was vor nothwendiger und nuͤtzlicher Aufwand unterlaßen wird. Kurz, ein ſolcher Staat lieget an einer großen Krankheit; und ehe er etwas thut; ſo muß er ſich von dieſer Krankheit zu heilen ſuchen. Ehe man nicht das Uebel der Krankheit in unſern Adern und Eingeweiden zu heben ſuchet; ſo kann man den Gliedern nicht die gewuͤnſchte Staͤrke und Thaͤtigkeit geben. Wir wollen demnach voraus- ſetzen, daß dieſer Wirthſchaftsetat bereits formiret iſt, und daß darinnen unter den Ausgaben des Staats zu Gruͤndung und Aufnahme der Manufacturen und Fa- briken eine gerechte Summe jaͤhrlich ausgeſetzet iſt. Dieſe Summe kann in einem mittelmaͤßig maͤch- tigen Staate, der ein 10 bis 12 Millionen Rthlr. jaͤhr- licher Einkuͤnfte hat, kaum weniger als 30000 Thaler ſeyn, wenn man anders die Ausgaben nach ihrer Nuͤtz- lichkeit und Nothwendigkeit zu dem Beſten des Staats einrichten will: und in der That, wenn man die un- noͤthi- G 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0129" n="101"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">der Manufacturen und Fabriken.</hi></fw><lb/> Er wirthſchaftet auf gerathewohl; ſeine Ausgaben ſind<lb/> nicht nach den Graden der Nothwendigkeit und Nuͤtz-<lb/> lichkeit, ſondern nach der Gelegenheit, wie die Fonds<lb/> darzu vorhanden ſind, eingerichtet; und die vor Alters<lb/> feſtgeſetzten unuͤberlegten Ausgaben werden verewiget.<lb/> Ein ſolcher Staat uͤberſiehet ſeine Ausgaben niemals<lb/> in ganzen und in Zuſammenhange auf die geſammte<lb/> Wohlfarth des Staats, deren Befoͤrderung das ein-<lb/> zige Augenmerk aller Ausgaben ſeyn muß. Wuͤrde<lb/> ein ſolcher Staat ſeine Ausgaben in dieſer Abſicht und<lb/> Zuſammenhange uͤberſehen; ſo wuͤrde er allemal er-<lb/> ſchrecken, was vor uͤberfluͤßige, entbehrliche und un-<lb/> nuͤtze Ausgaben er hat und was vor nothwendiger und<lb/> nuͤtzlicher Aufwand unterlaßen wird. Kurz, ein ſolcher<lb/> Staat lieget an einer großen Krankheit; und ehe er<lb/> etwas thut; ſo muß er ſich von dieſer Krankheit zu<lb/> heilen ſuchen. Ehe man nicht das Uebel der Krankheit<lb/> in unſern Adern und Eingeweiden zu heben ſuchet; ſo<lb/> kann man den Gliedern nicht die gewuͤnſchte Staͤrke<lb/> und Thaͤtigkeit geben. Wir wollen demnach voraus-<lb/> ſetzen, daß dieſer Wirthſchaftsetat bereits formiret iſt,<lb/> und daß darinnen unter den Ausgaben des Staats zu<lb/> Gruͤndung und Aufnahme der Manufacturen und Fa-<lb/> briken eine gerechte Summe jaͤhrlich ausgeſetzet iſt.<lb/> Dieſe Summe kann in einem mittelmaͤßig maͤch-<lb/> tigen Staate, der ein 10 bis 12 Millionen Rthlr. jaͤhr-<lb/> licher Einkuͤnfte hat, kaum weniger als 30000 Thaler<lb/> ſeyn, wenn man anders die Ausgaben nach ihrer Nuͤtz-<lb/> lichkeit und Nothwendigkeit zu dem Beſten des Staats<lb/> einrichten will: und in der That, wenn man die un-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">G 3</fw><fw place="bottom" type="catch">noͤthi-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [101/0129]
der Manufacturen und Fabriken.
Er wirthſchaftet auf gerathewohl; ſeine Ausgaben ſind
nicht nach den Graden der Nothwendigkeit und Nuͤtz-
lichkeit, ſondern nach der Gelegenheit, wie die Fonds
darzu vorhanden ſind, eingerichtet; und die vor Alters
feſtgeſetzten unuͤberlegten Ausgaben werden verewiget.
Ein ſolcher Staat uͤberſiehet ſeine Ausgaben niemals
in ganzen und in Zuſammenhange auf die geſammte
Wohlfarth des Staats, deren Befoͤrderung das ein-
zige Augenmerk aller Ausgaben ſeyn muß. Wuͤrde
ein ſolcher Staat ſeine Ausgaben in dieſer Abſicht und
Zuſammenhange uͤberſehen; ſo wuͤrde er allemal er-
ſchrecken, was vor uͤberfluͤßige, entbehrliche und un-
nuͤtze Ausgaben er hat und was vor nothwendiger und
nuͤtzlicher Aufwand unterlaßen wird. Kurz, ein ſolcher
Staat lieget an einer großen Krankheit; und ehe er
etwas thut; ſo muß er ſich von dieſer Krankheit zu
heilen ſuchen. Ehe man nicht das Uebel der Krankheit
in unſern Adern und Eingeweiden zu heben ſuchet; ſo
kann man den Gliedern nicht die gewuͤnſchte Staͤrke
und Thaͤtigkeit geben. Wir wollen demnach voraus-
ſetzen, daß dieſer Wirthſchaftsetat bereits formiret iſt,
und daß darinnen unter den Ausgaben des Staats zu
Gruͤndung und Aufnahme der Manufacturen und Fa-
briken eine gerechte Summe jaͤhrlich ausgeſetzet iſt.
Dieſe Summe kann in einem mittelmaͤßig maͤch-
tigen Staate, der ein 10 bis 12 Millionen Rthlr. jaͤhr-
licher Einkuͤnfte hat, kaum weniger als 30000 Thaler
ſeyn, wenn man anders die Ausgaben nach ihrer Nuͤtz-
lichkeit und Nothwendigkeit zu dem Beſten des Staats
einrichten will: und in der That, wenn man die un-
noͤthi-
G 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |