Das Gesinde muß dem Verstande und Wil- len nach geschickt zu der Arbeit seyn, die ihm obliegt, und dazu muß es auch die gehörige Leibeskräfte und Gesundheit haben.
§. 143. Fürs zweite gehört das Zugvieh, Ochsen oder Pferde zu den Erwerbungsmit- teln: diese müssen wohl gebildet, gros, ge- sund und stark seyn. Drittens ist auch jede Viehzucht, besonders das Rindvieh, in Ab- sicht auf den Dung, ein Erwerbungsmittel. Zu diesem Zwecke ist gesundes starkes Vieh, und die Stallfütterung nöthig. Der Dung aber soll durch alle Mittel zu rath gehalten, vermehrt und verbessert werden. Endlich ge- hören noch zu den Erwerbungsmitteln alle Werkzeuge und Geräthe, die zur Zuberei- tung der Erde, zum Säen, Pflanzen, Er- ziehung und Einerndtung der Pflanzen nöthig sind. Diese sollen so viel möglich einfach, ohne viele Zusammensezung, stark, wohlfeil und zu ihrem Zwecke auf die beßte Art be- quem gemacht werden.
§. 144. Vornehmlich ist aber auch zu dem landwirthschaftlichen, wie zu allen Gewerben,
ein
Allgemeine
Das Geſinde muß dem Verſtande und Wil- len nach geſchickt zu der Arbeit ſeyn, die ihm obliegt, und dazu muß es auch die gehoͤrige Leibeskraͤfte und Geſundheit haben.
§. 143. Fuͤrs zweite gehoͤrt das Zugvieh, Ochſen oder Pferde zu den Erwerbungsmit- teln: dieſe muͤſſen wohl gebildet, gros, ge- ſund und ſtark ſeyn. Drittens iſt auch jede Viehzucht, beſonders das Rindvieh, in Ab- ſicht auf den Dung, ein Erwerbungsmittel. Zu dieſem Zwecke iſt geſundes ſtarkes Vieh, und die Stallfuͤtterung noͤthig. Der Dung aber ſoll durch alle Mittel zu rath gehalten, vermehrt und verbeſſert werden. Endlich ge- hoͤren noch zu den Erwerbungsmitteln alle Werkzeuge und Geraͤthe, die zur Zuberei- tung der Erde, zum Saͤen, Pflanzen, Er- ziehung und Einerndtung der Pflanzen noͤthig ſind. Dieſe ſollen ſo viel moͤglich einfach, ohne viele Zuſammenſezung, ſtark, wohlfeil und zu ihrem Zwecke auf die beßte Art be- quem gemacht werden.
§. 144. Vornehmlich iſt aber auch zu dem landwirthſchaftlichen, wie zu allen Gewerben,
ein
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Allgemeine
Das Geſinde muß dem Verſtande und Wil-
len nach geſchickt zu der Arbeit ſeyn, die ihm
obliegt, und dazu muß es auch die gehoͤrige
Leibeskraͤfte und Geſundheit haben.
§. 143. Fuͤrs zweite gehoͤrt das Zugvieh,
Ochſen oder Pferde zu den Erwerbungsmit-
teln: dieſe muͤſſen wohl gebildet, gros, ge-
ſund und ſtark ſeyn. Drittens iſt auch jede
Viehzucht, beſonders das Rindvieh, in Ab-
ſicht auf den Dung, ein Erwerbungsmittel.
Zu dieſem Zwecke iſt geſundes ſtarkes Vieh,
und die Stallfuͤtterung noͤthig. Der Dung
aber ſoll durch alle Mittel zu rath gehalten,
vermehrt und verbeſſert werden. Endlich ge-
hoͤren noch zu den Erwerbungsmitteln alle
Werkzeuge und Geraͤthe, die zur Zuberei-
tung der Erde, zum Saͤen, Pflanzen, Er-
ziehung und Einerndtung der Pflanzen noͤthig
ſind. Dieſe ſollen ſo viel moͤglich einfach,
ohne viele Zuſammenſezung, ſtark, wohlfeil
und zu ihrem Zwecke auf die beßte Art be-
quem gemacht werden.
§. 144. Vornehmlich iſt aber auch zu dem
landwirthſchaftlichen, wie zu allen Gewerben,
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/96>, abgerufen am 08.07.2024.
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