hand Zufälle hinführo der Ertrag kleiner wird, und nicht mehr zureicht, so wird der Erwer- ber arm, und also unglücklich, dergleichen Schicksale sind sehr leicht möglich, und nicht immer zu vermeiden. Deswegen erfodert die Pflicht eines Erwerbers, daß er sich die Befriedigung der Bedürfnisse, so viel er kann, auf die Zukunft sicher stelle.
§. 59. Die wahre Erhöhung und Ausbrei- tung des Daseyns nach dem wahren Geschma- cke, durch das wahre Schöne und Gute der Erzeugungen, hat gar weit ausgedehnte Schranken und sehr mannigfaltige eigene und gesellschaftliche Bedürfnisse. Je mehr dersel- ben befriedigt werden, je mehr die Glückse- ligkeit vermehret wird. Nun können zwar alle diese unzählige Bedürfnisse von keinem Menschen vollkommen befriedigt werden, doch soll ein jeder dahin trachten, so hoch darin zu steigen, als möglich ist; weil er verbunden ist, seine und seines Neben- menschen Glückseligkeit aus allen Kräften zu befördern.
§. 60.
Allgemeine
hand Zufaͤlle hinfuͤhro der Ertrag kleiner wird, und nicht mehr zureicht, ſo wird der Erwer- ber arm, und alſo ungluͤcklich, dergleichen Schickſale ſind ſehr leicht moͤglich, und nicht immer zu vermeiden. Deswegen erfodert die Pflicht eines Erwerbers, daß er ſich die Befriedigung der Beduͤrfniſſe, ſo viel er kann, auf die Zukunft ſicher ſtelle.
§. 59. Die wahre Erhoͤhung und Ausbrei- tung des Daſeyns nach dem wahren Geſchma- cke, durch das wahre Schoͤne und Gute der Erzeugungen, hat gar weit ausgedehnte Schranken und ſehr mannigfaltige eigene und geſellſchaftliche Beduͤrfniſſe. Je mehr derſel- ben befriedigt werden, je mehr die Gluͤckſe- ligkeit vermehret wird. Nun koͤnnen zwar alle dieſe unzaͤhlige Beduͤrfniſſe von keinem Menſchen vollkommen befriedigt werden, doch ſoll ein jeder dahin trachten, ſo hoch darin zu ſteigen, als moͤglich iſt; weil er verbunden iſt, ſeine und ſeines Neben- menſchen Gluͤckſeligkeit aus allen Kraͤften zu befoͤrdern.
§. 60.
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Allgemeine
hand Zufaͤlle hinfuͤhro der Ertrag kleiner wird,
und nicht mehr zureicht, ſo wird der Erwer-
ber arm, und alſo ungluͤcklich, dergleichen
Schickſale ſind ſehr leicht moͤglich, und nicht
immer zu vermeiden. Deswegen erfodert
die Pflicht eines Erwerbers, daß er ſich
die Befriedigung der Beduͤrfniſſe, ſo viel
er kann, auf die Zukunft ſicher ſtelle.
§. 59. Die wahre Erhoͤhung und Ausbrei-
tung des Daſeyns nach dem wahren Geſchma-
cke, durch das wahre Schoͤne und Gute der
Erzeugungen, hat gar weit ausgedehnte
Schranken und ſehr mannigfaltige eigene und
geſellſchaftliche Beduͤrfniſſe. Je mehr derſel-
ben befriedigt werden, je mehr die Gluͤckſe-
ligkeit vermehret wird. Nun koͤnnen zwar
alle dieſe unzaͤhlige Beduͤrfniſſe von keinem
Menſchen vollkommen befriedigt werden,
doch ſoll ein jeder dahin trachten, ſo hoch
darin zu ſteigen, als moͤglich iſt; weil
er verbunden iſt, ſeine und ſeines Neben-
menſchen Gluͤckſeligkeit aus allen Kraͤften zu
befoͤrdern.
§. 60.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/52>, abgerufen am 08.07.2024.
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