einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken, und wie er wirken soll. Diese Schranken nennt man Geseze. So viele Menschen, Ge- schlechts- und bürgerliche Gesellschaften zum Gehorsam gegen ein Gesez und gesezgebende Macht verbunden sind, so viele Mitglieder sind durch eben dieses Gesez in eine Gesell- schaft vereinigt, welche man einen Staat nennt.
§. 25. Alle Staatsglieder geniesen also Schuz gegen alle Gewaltthätigkeit, von der gesezgebenden Macht, sie erhalten Geseze, wodurch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse erleichtert, folglich ihr Daseyn erhalten und erhöht wird, dieses sind Staatsbedürf- nisse, die von der gesezgebenden Macht be- friedigt werden müssen. Hingegen hat auch die gesezgebende Macht Bedürfnisse, welche nicht nur die Erhaltung und Erhöhung ihres Daseyns, sondern auch die Möglichkeit der Befriedigung der Staatsbedürfnisse zum Ziele haben, und hierzu sind wiederum alle Glie- der des Staates verbunden.
§. 26.
Beduͤrfniß-Lehre
einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken, und wie er wirken ſoll. Dieſe Schranken nennt man Geſeze. So viele Menſchen, Ge- ſchlechts- und buͤrgerliche Geſellſchaften zum Gehorſam gegen ein Geſez und geſezgebende Macht verbunden ſind, ſo viele Mitglieder ſind durch eben dieſes Geſez in eine Geſell- ſchaft vereinigt, welche man einen Staat nennt.
§. 25. Alle Staatsglieder genieſen alſo Schuz gegen alle Gewaltthaͤtigkeit, von der geſezgebenden Macht, ſie erhalten Geſeze, wodurch die Befriedigung ihrer Beduͤrfniſſe erleichtert, folglich ihr Daſeyn erhalten und erhoͤht wird, dieſes ſind Staatsbeduͤrf- niſſe, die von der geſezgebenden Macht be- friedigt werden muͤſſen. Hingegen hat auch die geſezgebende Macht Beduͤrfniſſe, welche nicht nur die Erhaltung und Erhoͤhung ihres Daſeyns, ſondern auch die Moͤglichkeit der Befriedigung der Staatsbeduͤrfniſſe zum Ziele haben, und hierzu ſind wiederum alle Glie- der des Staates verbunden.
§. 26.
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Beduͤrfniß-Lehre
einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken,
und wie er wirken ſoll. Dieſe Schranken
nennt man Geſeze. So viele Menſchen, Ge-
ſchlechts- und buͤrgerliche Geſellſchaften zum
Gehorſam gegen ein Geſez und geſezgebende
Macht verbunden ſind, ſo viele Mitglieder
ſind durch eben dieſes Geſez in eine Geſell-
ſchaft vereinigt, welche man einen Staat
nennt.
§. 25. Alle Staatsglieder genieſen alſo
Schuz gegen alle Gewaltthaͤtigkeit, von der
geſezgebenden Macht, ſie erhalten Geſeze,
wodurch die Befriedigung ihrer Beduͤrfniſſe
erleichtert, folglich ihr Daſeyn erhalten
und erhoͤht wird, dieſes ſind Staatsbeduͤrf-
niſſe, die von der geſezgebenden Macht be-
friedigt werden muͤſſen. Hingegen hat auch
die geſezgebende Macht Beduͤrfniſſe, welche
nicht nur die Erhaltung und Erhoͤhung ihres
Daſeyns, ſondern auch die Moͤglichkeit der
Befriedigung der Staatsbeduͤrfniſſe zum Ziele
haben, und hierzu ſind wiederum alle Glie-
der des Staates verbunden.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/33>, abgerufen am 16.02.2025.
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