viele, die nur den Eigennuz zu ihrem Zwe- cke machen, und da hängt zwischen dem Au- ge des Fürsten und der Wahrheit eine un- durchdringbare Decke.
§. 549. Derowegen soll der Fürst mit Feu- er und Geiste getauft seyn. Die Unschuld auch in Bettlerskleidern soll sich seinem Thro- ne nähern dörfen, und geneigtes Gehör fin- den, seine Gerechtigkeit soll ihm vor der Stirn und im Auge glühen, daß der unge- rechte Höfling sich entdecken, und vor ihm weg zittern muß. Dieses erreicht ein Regent durch unermüdetes Forschen und Untersuchen dessen, was vorgeht, und durch unausbleib- liche schwere Strafen, womit er die Verbre- cher unter seiner Dienerschaft belegt. Hin- gegen durch Gnade und strenge Belohnung der geprüften Tugend.
§. 550. Die eigentliche Pflicht des Fürsten ist, die beßte Besezung aller Aemter, mit Leuten, die rechtschaffen und dem Zwecke an- gemessen sind. Und dann, daß er alle diese Männer durch weise Geseze vätterlich zum grosen Ziele leite, welches ihm Gott und das Wohl seines Staates vorgesteckt hat.
§. 551.
Staatshaushaltung
viele, die nur den Eigennuz zu ihrem Zwe- cke machen, und da haͤngt zwiſchen dem Au- ge des Fuͤrſten und der Wahrheit eine un- durchdringbare Decke.
§. 549. Derowegen ſoll der Fuͤrſt mit Feu- er und Geiſte getauft ſeyn. Die Unſchuld auch in Bettlerskleidern ſoll ſich ſeinem Thro- ne naͤhern doͤrfen, und geneigtes Gehoͤr fin- den, ſeine Gerechtigkeit ſoll ihm vor der Stirn und im Auge gluͤhen, daß der unge- rechte Hoͤfling ſich entdecken, und vor ihm weg zittern muß. Dieſes erreicht ein Regent durch unermuͤdetes Forſchen und Unterſuchen deſſen, was vorgeht, und durch unausbleib- liche ſchwere Strafen, womit er die Verbre- cher unter ſeiner Dienerſchaft belegt. Hin- gegen durch Gnade und ſtrenge Belohnung der gepruͤften Tugend.
§. 550. Die eigentliche Pflicht des Fuͤrſten iſt, die beßte Beſezung aller Aemter, mit Leuten, die rechtſchaffen und dem Zwecke an- gemeſſen ſind. Und dann, daß er alle dieſe Maͤnner durch weiſe Geſeze vaͤtterlich zum groſen Ziele leite, welches ihm Gott und das Wohl ſeines Staates vorgeſteckt hat.
§. 551.
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Staatshaushaltung
viele, die nur den Eigennuz zu ihrem Zwe-
cke machen, und da haͤngt zwiſchen dem Au-
ge des Fuͤrſten und der Wahrheit eine un-
durchdringbare Decke.
§. 549. Derowegen ſoll der Fuͤrſt mit Feu-
er und Geiſte getauft ſeyn. Die Unſchuld
auch in Bettlerskleidern ſoll ſich ſeinem Thro-
ne naͤhern doͤrfen, und geneigtes Gehoͤr fin-
den, ſeine Gerechtigkeit ſoll ihm vor der
Stirn und im Auge gluͤhen, daß der unge-
rechte Hoͤfling ſich entdecken, und vor ihm
weg zittern muß. Dieſes erreicht ein Regent
durch unermuͤdetes Forſchen und Unterſuchen
deſſen, was vorgeht, und durch unausbleib-
liche ſchwere Strafen, womit er die Verbre-
cher unter ſeiner Dienerſchaft belegt. Hin-
gegen durch Gnade und ſtrenge Belohnung
der gepruͤften Tugend.
§. 550. Die eigentliche Pflicht des Fuͤrſten
iſt, die beßte Beſezung aller Aemter, mit
Leuten, die rechtſchaffen und dem Zwecke an-
gemeſſen ſind. Und dann, daß er alle dieſe
Maͤnner durch weiſe Geſeze vaͤtterlich zum
groſen Ziele leite, welches ihm Gott und
das Wohl ſeines Staates vorgeſteckt hat.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/290>, abgerufen am 08.07.2024.
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