Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Kunstwirthschaftl. Haushaltung verwenden, er soll sie alle zu Grundsäzen um-schaffen, sie durch Fleis und Erfahrung un- endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr- heiten machen, und dann soll er selbige auf die beßte Weise seinem Publikum mittheilen, selbiges verbessern und vermehren. §. 265. Die Befriedigungsmittel seiner §. 266. Endlich soll ein jeder, der ein ge- der
Kunſtwirthſchaftl. Haushaltung verwenden, er ſoll ſie alle zu Grundſaͤzen um-ſchaffen, ſie durch Fleis und Erfahrung un- endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr- heiten machen, und dann ſoll er ſelbige auf die beßte Weiſe ſeinem Publikum mittheilen, ſelbiges verbeſſern und vermehren. §. 265. Die Befriedigungsmittel ſeiner §. 266. Endlich ſoll ein jeder, der ein ge- der
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Kunſtwirthſchaftl. Haushaltung
verwenden, er ſoll ſie alle zu Grundſaͤzen um-
ſchaffen, ſie durch Fleis und Erfahrung un-
endlich fruchtbar in Erfindung neuer Wahr-
heiten machen, und dann ſoll er ſelbige auf
die beßte Weiſe ſeinem Publikum mittheilen,
ſelbiges verbeſſern und vermehren.
§. 265. Die Befriedigungsmittel ſeiner
leiblichen Beduͤrfniſſe verſchaft er ſich entwe-
der dadurch, daß er Lohn bekommt, oder
daß er ſeine Kunſterzeugungen verkauft, in
beiden Faͤllen ſoll er gleich andern Erwerbern
nach den Heiſcheſaͤzen der Haushaltung zu
Werke gehen. Den reinen Ertrag aber ſoll
er theils zu Vervollkommnung ſeiner gelehrten
Werkzeuge, theils aber, beſonders wann er
Frau und Kinder hat, auf die Stiftung ei-
nes bequemen Gewerbes fuͤr ein jedes Glied
ſeiner Familie, nach der Natur dieſes Ge-
werbes aufs nuͤzlichſte verwenden.
§. 266. Endlich ſoll ein jeder, der ein ge-
lehrter Kuͤnſtler werden will, ſich vorher pruͤ-
fen laſſen, ob er Geiſteskraft genug dazu
habe, und wenn er das nicht hat, ſo ſoll
er eben ſo wenig ein Gelehrter werden, als
der
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