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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Haushaltung
darf, da bleibt er freilich in seinem engen
Kreise eingeschränkt, und es ist für ihn wei-
ter nichts übrig, als daß er durch Rechtschaf-
fenheit und vorzügliche geschickte Arbeit seine
Kunden vermehre, mehrere Gesellen halte,
und auf solche Weise seine Nahrungsquelle
verbessere und erweitere.

§. 258. Jm zweiten Falle, wo es üblich
ist, daß der Künstler seine eigene Erzeugun-
gen hält, sie verarbeitet und wieder verkauft:
da soll er den reinen Ertrag so verwenden,
daß er zu der Zeit, wann die rohen Erzeu-
gungen am wohlfeilsten sind, die beßten ein-
kaufe, und solchergestallt seinen Nuzen ver-
mehre. Mit Vergröserung des reinen Er-
trages kann er auch seinen Laden erweitern,
mehrere Erzeugungen hinzufügen, und also
kunstwirthschaftliche Handlung treiben.

§. 259. Was die gelehrten Kunstwerke
und schöne Künste betrift, die die Bedürf-
nisse der Seele und des Vergnügens befrie-
digen, oder die Entdeckung wichtiger und
nüzlicher Wahrheiten im Reiche der Wissen-
schaften zum Ziele haben, solche Männer

sollen

Haushaltung
darf, da bleibt er freilich in ſeinem engen
Kreiſe eingeſchraͤnkt, und es iſt fuͤr ihn wei-
ter nichts uͤbrig, als daß er durch Rechtſchaf-
fenheit und vorzuͤgliche geſchickte Arbeit ſeine
Kunden vermehre, mehrere Geſellen halte,
und auf ſolche Weiſe ſeine Nahrungsquelle
verbeſſere und erweitere.

§. 258. Jm zweiten Falle, wo es uͤblich
iſt, daß der Kuͤnſtler ſeine eigene Erzeugun-
gen haͤlt, ſie verarbeitet und wieder verkauft:
da ſoll er den reinen Ertrag ſo verwenden,
daß er zu der Zeit, wann die rohen Erzeu-
gungen am wohlfeilſten ſind, die beßten ein-
kaufe, und ſolchergeſtallt ſeinen Nuzen ver-
mehre. Mit Vergroͤſerung des reinen Er-
trages kann er auch ſeinen Laden erweitern,
mehrere Erzeugungen hinzufuͤgen, und alſo
kunſtwirthſchaftliche Handlung treiben.

§. 259. Was die gelehrten Kunſtwerke
und ſchoͤne Kuͤnſte betrift, die die Beduͤrf-
niſſe der Seele und des Vergnuͤgens befrie-
digen, oder die Entdeckung wichtiger und
nuͤzlicher Wahrheiten im Reiche der Wiſſen-
ſchaften zum Ziele haben, ſolche Maͤnner

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[127/0147] Haushaltung darf, da bleibt er freilich in ſeinem engen Kreiſe eingeſchraͤnkt, und es iſt fuͤr ihn wei- ter nichts uͤbrig, als daß er durch Rechtſchaf- fenheit und vorzuͤgliche geſchickte Arbeit ſeine Kunden vermehre, mehrere Geſellen halte, und auf ſolche Weiſe ſeine Nahrungsquelle verbeſſere und erweitere. §. 258. Jm zweiten Falle, wo es uͤblich iſt, daß der Kuͤnſtler ſeine eigene Erzeugun- gen haͤlt, ſie verarbeitet und wieder verkauft: da ſoll er den reinen Ertrag ſo verwenden, daß er zu der Zeit, wann die rohen Erzeu- gungen am wohlfeilſten ſind, die beßten ein- kaufe, und ſolchergeſtallt ſeinen Nuzen ver- mehre. Mit Vergroͤſerung des reinen Er- trages kann er auch ſeinen Laden erweitern, mehrere Erzeugungen hinzufuͤgen, und alſo kunſtwirthſchaftliche Handlung treiben. §. 259. Was die gelehrten Kunſtwerke und ſchoͤne Kuͤnſte betrift, die die Beduͤrf- niſſe der Seele und des Vergnuͤgens befrie- digen, oder die Entdeckung wichtiger und nuͤzlicher Wahrheiten im Reiche der Wiſſen- ſchaften zum Ziele haben, ſolche Maͤnner ſollen

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/147>, abgerufen am 25.11.2024.