§. 237. Das erste ist also: wie eine Nah- rungsquelle aus dem Kunstgewerbe zu er- richten. Da es nun ein Haushaltungsgrund- saz ist: daß man sich eine Nahrungsquelle wähle, welche zum höchsten Ertrage, den man unter seinen Umständen erwarten kann, fähig zu machen ist, so muß man sich unter allen Kunstgewerben eine aussuchen, die die- se Eigenschaften hat. Kann man nicht dazu gelangen, entweder wann unüberwindliche Schwierigkeiten vorhanden, oder wann man durch gewisse Umstände an ein Gewerbe ver- bunden ist, so soll man doch das Gewerb, das einem zukommt, sich zur Nahrungsquel- le errichten.
§. 238. Die Erwerbung einer Nahrungs- quelle aus den Kunstgewerben besteht darin- nen, daß man die Kunst erlerne. Hier- zu werden zwei Stücke erfodert: erstlich ein völliger Begriff der Heischesäze und Behal- tung derselben, oder das Wissen des Kunst- gewerbes (Theorie); zweitens: die Ausü- bung aller Handgriffe, wodurch das Wissen Thatsache wird (Praxis), so lang, bis die
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Haushaltung
§. 237. Das erſte iſt alſo: wie eine Nah- rungsquelle aus dem Kunſtgewerbe zu er- richten. Da es nun ein Haushaltungsgrund- ſaz iſt: daß man ſich eine Nahrungsquelle waͤhle, welche zum hoͤchſten Ertrage, den man unter ſeinen Umſtaͤnden erwarten kann, faͤhig zu machen iſt, ſo muß man ſich unter allen Kunſtgewerben eine ausſuchen, die die- ſe Eigenſchaften hat. Kann man nicht dazu gelangen, entweder wann unuͤberwindliche Schwierigkeiten vorhanden, oder wann man durch gewiſſe Umſtaͤnde an ein Gewerbe ver- bunden iſt, ſo ſoll man doch das Gewerb, das einem zukommt, ſich zur Nahrungsquel- le errichten.
§. 238. Die Erwerbung einer Nahrungs- quelle aus den Kunſtgewerben beſteht darin- nen, daß man die Kunſt erlerne. Hier- zu werden zwei Stuͤcke erfodert: erſtlich ein voͤlliger Begriff der Heiſcheſaͤze und Behal- tung derſelben, oder das Wiſſen des Kunſt- gewerbes (Theorie); zweitens: die Ausuͤ- bung aller Handgriffe, wodurch das Wiſſen Thatſache wird (Praxis), ſo lang, bis die
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Haushaltung
§. 237. Das erſte iſt alſo: wie eine Nah-
rungsquelle aus dem Kunſtgewerbe zu er-
richten. Da es nun ein Haushaltungsgrund-
ſaz iſt: daß man ſich eine Nahrungsquelle
waͤhle, welche zum hoͤchſten Ertrage, den
man unter ſeinen Umſtaͤnden erwarten kann,
faͤhig zu machen iſt, ſo muß man ſich unter
allen Kunſtgewerben eine ausſuchen, die die-
ſe Eigenſchaften hat. Kann man nicht dazu
gelangen, entweder wann unuͤberwindliche
Schwierigkeiten vorhanden, oder wann man
durch gewiſſe Umſtaͤnde an ein Gewerbe ver-
bunden iſt, ſo ſoll man doch das Gewerb,
das einem zukommt, ſich zur Nahrungsquel-
le errichten.
§. 238. Die Erwerbung einer Nahrungs-
quelle aus den Kunſtgewerben beſteht darin-
nen, daß man die Kunſt erlerne. Hier-
zu werden zwei Stuͤcke erfodert: erſtlich ein
voͤlliger Begriff der Heiſcheſaͤze und Behal-
tung derſelben, oder das Wiſſen des Kunſt-
gewerbes (Theorie); zweitens: die Ausuͤ-
bung aller Handgriffe, wodurch das Wiſſen
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/137>, abgerufen am 08.07.2024.
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