Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine Kunstwirthschaft nach den Grundsäzen der Haushaltungswis-senschaft ihre Erwerbungsmittel bestim- men, und zu dem höchsten Ertrage zu bringen suchen. Die einzelnen reinen Ertrage soll er durch die landwirthschaftliche Handlung zu einem ganzen reinen Ertrage in Geld um- schaffen, und diese alsdann zu Verbesserung und Vermehrung der gemeinschaftlichen Nah- rungsquellen verwenden. Allgemeine Kunstwirthschaft. §. 173. Die Kunstwirthschaft lehret: §. 174.
Allgemeine Kunſtwirthſchaft nach den Grundſaͤzen der Haushaltungswiſ-ſenſchaft ihre Erwerbungsmittel beſtim- men, und zu dem hoͤchſten Ertrage zu bringen ſuchen. Die einzelnen reinen Ertrage ſoll er durch die landwirthſchaftliche Handlung zu einem ganzen reinen Ertrage in Geld um- ſchaffen, und dieſe alsdann zu Verbeſſerung und Vermehrung der gemeinſchaftlichen Nah- rungsquellen verwenden. Allgemeine Kunſtwirthſchaft. §. 173. Die Kunſtwirthſchaft lehret: §. 174.
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Allgemeine Kunſtwirthſchaft
nach den Grundſaͤzen der Haushaltungswiſ-
ſenſchaft ihre Erwerbungsmittel beſtim-
men, und zu dem hoͤchſten Ertrage zu bringen
ſuchen. Die einzelnen reinen Ertrage ſoll er
durch die landwirthſchaftliche Handlung zu
einem ganzen reinen Ertrage in Geld um-
ſchaffen, und dieſe alsdann zu Verbeſſerung
und Vermehrung der gemeinſchaftlichen Nah-
rungsquellen verwenden.
Allgemeine Kunſtwirthſchaft.
§. 173. Die Kunſtwirthſchaft lehret:
wie alle gewonnene oͤkonomiſche Er-
zeugungen zu Befriedigung aller Be-
duͤrfniſſe, nach dem Geſchmacke desje-
nigen, der ſie dazu verwenden will, zu-
bereitet werden muͤſſen. Und wie die
Arten der Zubereitung zu einem eintraͤg-
lichen Gewerbe geordnet, dieſelben als
Nahrungsquelle hoͤchſtergiebig gemacht,
der hoͤchſte Ertrag gewonnen, durch
vernuͤnftige Grundſaͤze nach Befriedi-
gung haͤuslicher Beduͤrfniſſe der hoͤchſte
reine Ertrag eruͤbriget, und wiederum
auf die beßte Art in die Nahrungsquelle
zu verwenden ſeie.
§. 174.
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