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Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854.

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A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Quellen d. Pauperismus. §. 34.

Selbst also innerhalb des Rechtsgebiets wiederholt sich für
den Freien die Schwierigkeit einer Concurrenz mit dem Sklaven!

Die bisherige Darstellung wird das Urtheil, welches wir
oben (S. 249) über das System der Erwerbsverhältnisse und
Gütercirculation in Rom fällten, gerechtfertigt haben. Es fehlte
diesem System an dem erforderlichen Gleichgewicht der Kräfte;
das Talent und die persönliche Erwerbsfähigkeit war dem Ver-
mögen gegenüber völlig machtlos und das große Vermögen
(Grundbesitz wie Kapital) hatte über das kleine ein unverhält-
nißmäßiges Uebergewicht. Der Mittelstand, der bei einer ge-
sunden Gestaltung der Verhältnisse den eigentlichen Schwer-
punkt und Mittelpunkt der Gesellschaft abzugeben hat, konnte
diese Aufgabe in Rom nicht erfüllen; während die beiden Ex-
treme, zwischen denen er seine Stellung hat, täglich in stets fort-
schreitender Progression an Ausdehnung gewannen, nahm er
selbst eher ab, als zu. Auf der einen Seite häufte sich immer
massenhafter der Reichthum an, auf der andern die Menge der
Proletarier; was dort einem Einzelnen zufloß, hätte bei richti-
ger Vertheilung genügt, um Tausenden eine ehrenhafte Existenz
zu gewähren. Dieses Mißverhältniß erreichte zwar erst gegen
das Ende der Republik seinen Culminationspunkt, und seine
ganze Gefährlichkeit und Verderblichkeit wird erst hier recht klar,
aber im mindern Grade war es von jeher vorhanden.383)

Aus dem bisherigen ergibt es sich, daß das Proletariat für
Rom eine unvermeidliche Folge seiner Einrichtungen war. Aus
begreiflichen Gründen drängte dasselbe von allen Seiten Ita-

383) Mit Recht bemerkt Peter Geschichte Roms Bd. 1, S. 103, daß aus
den Nachrichten über den Census des Servius Tullius zu entnehmen sei, daß
"in der damaligen Zeit schon eine verhältnißmäßig bedeutende Ungleichheit
des Besitzes bestand. Das Normalvermögen der letzten Klasse verhält sich
zu dem der ersten, wie 1 zu 10; wie es aber viele Bürger gab, die den ge-
ringsten Satz der untersten Klasse nicht erreichten, ebenso fehlte es gewiß nicht
an solchen, die den Satz der ersten Klasse und zwar theilweise um ein sehr
Bedeutendes überstiegen."
A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Quellen d. Pauperismus. §. 34.

Selbſt alſo innerhalb des Rechtsgebiets wiederholt ſich für
den Freien die Schwierigkeit einer Concurrenz mit dem Sklaven!

Die bisherige Darſtellung wird das Urtheil, welches wir
oben (S. 249) über das Syſtem der Erwerbsverhältniſſe und
Gütercirculation in Rom fällten, gerechtfertigt haben. Es fehlte
dieſem Syſtem an dem erforderlichen Gleichgewicht der Kräfte;
das Talent und die perſönliche Erwerbsfähigkeit war dem Ver-
mögen gegenüber völlig machtlos und das große Vermögen
(Grundbeſitz wie Kapital) hatte über das kleine ein unverhält-
nißmäßiges Uebergewicht. Der Mittelſtand, der bei einer ge-
ſunden Geſtaltung der Verhältniſſe den eigentlichen Schwer-
punkt und Mittelpunkt der Geſellſchaft abzugeben hat, konnte
dieſe Aufgabe in Rom nicht erfüllen; während die beiden Ex-
treme, zwiſchen denen er ſeine Stellung hat, täglich in ſtets fort-
ſchreitender Progreſſion an Ausdehnung gewannen, nahm er
ſelbſt eher ab, als zu. Auf der einen Seite häufte ſich immer
maſſenhafter der Reichthum an, auf der andern die Menge der
Proletarier; was dort einem Einzelnen zufloß, hätte bei richti-
ger Vertheilung genügt, um Tauſenden eine ehrenhafte Exiſtenz
zu gewähren. Dieſes Mißverhältniß erreichte zwar erſt gegen
das Ende der Republik ſeinen Culminationspunkt, und ſeine
ganze Gefährlichkeit und Verderblichkeit wird erſt hier recht klar,
aber im mindern Grade war es von jeher vorhanden.383)

Aus dem bisherigen ergibt es ſich, daß das Proletariat für
Rom eine unvermeidliche Folge ſeiner Einrichtungen war. Aus
begreiflichen Gründen drängte daſſelbe von allen Seiten Ita-

383) Mit Recht bemerkt Peter Geſchichte Roms Bd. 1, S. 103, daß aus
den Nachrichten über den Cenſus des Servius Tullius zu entnehmen ſei, daß
„in der damaligen Zeit ſchon eine verhältnißmäßig bedeutende Ungleichheit
des Beſitzes beſtand. Das Normalvermögen der letzten Klaſſe verhält ſich
zu dem der erſten, wie 1 zu 10; wie es aber viele Bürger gab, die den ge-
ringſten Satz der unterſten Klaſſe nicht erreichten, ebenſo fehlte es gewiß nicht
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[255/0269] A. Stellung d. Ind. Die Wohlfahrtsfrage. Quellen d. Pauperismus. §. 34. Selbſt alſo innerhalb des Rechtsgebiets wiederholt ſich für den Freien die Schwierigkeit einer Concurrenz mit dem Sklaven! Die bisherige Darſtellung wird das Urtheil, welches wir oben (S. 249) über das Syſtem der Erwerbsverhältniſſe und Gütercirculation in Rom fällten, gerechtfertigt haben. Es fehlte dieſem Syſtem an dem erforderlichen Gleichgewicht der Kräfte; das Talent und die perſönliche Erwerbsfähigkeit war dem Ver- mögen gegenüber völlig machtlos und das große Vermögen (Grundbeſitz wie Kapital) hatte über das kleine ein unverhält- nißmäßiges Uebergewicht. Der Mittelſtand, der bei einer ge- ſunden Geſtaltung der Verhältniſſe den eigentlichen Schwer- punkt und Mittelpunkt der Geſellſchaft abzugeben hat, konnte dieſe Aufgabe in Rom nicht erfüllen; während die beiden Ex- treme, zwiſchen denen er ſeine Stellung hat, täglich in ſtets fort- ſchreitender Progreſſion an Ausdehnung gewannen, nahm er ſelbſt eher ab, als zu. Auf der einen Seite häufte ſich immer maſſenhafter der Reichthum an, auf der andern die Menge der Proletarier; was dort einem Einzelnen zufloß, hätte bei richti- ger Vertheilung genügt, um Tauſenden eine ehrenhafte Exiſtenz zu gewähren. Dieſes Mißverhältniß erreichte zwar erſt gegen das Ende der Republik ſeinen Culminationspunkt, und ſeine ganze Gefährlichkeit und Verderblichkeit wird erſt hier recht klar, aber im mindern Grade war es von jeher vorhanden. 383) Aus dem bisherigen ergibt es ſich, daß das Proletariat für Rom eine unvermeidliche Folge ſeiner Einrichtungen war. Aus begreiflichen Gründen drängte daſſelbe von allen Seiten Ita- 383) Mit Recht bemerkt Peter Geſchichte Roms Bd. 1, S. 103, daß aus den Nachrichten über den Cenſus des Servius Tullius zu entnehmen ſei, daß „in der damaligen Zeit ſchon eine verhältnißmäßig bedeutende Ungleichheit des Beſitzes beſtand. Das Normalvermögen der letzten Klaſſe verhält ſich zu dem der erſten, wie 1 zu 10; wie es aber viele Bürger gab, die den ge- ringſten Satz der unterſten Klaſſe nicht erreichten, ebenſo fehlte es gewiß nicht an ſolchen, die den Satz der erſten Klaſſe und zwar theilweiſe um ein ſehr Bedeutendes überſtiegen.“

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Zitationshilfe: Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 2, Bd. 1. Leipzig, 1854, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jhering_recht0201_1854/269>, abgerufen am 22.11.2024.