Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 1. Leipzig, 1852.Inhalt des ersten Theiles. B. Anforderungen, die in dem Begriff der Geschichte liegen. §. 5. Ausscheidung der unwesentlichen Thatsachen -- Der innere Zusammen- hang der Thatsachen und das Moment der Zeit -- Innere Chronologie oder absolute und relative Zeitbestimmung nach inneren Kriterien. S. 51 -- 76. §. 6. Plan der folgenden Darstellung -- Die drei Systeme des Rechts. S. 77 -- 82. Erstes Buch. (S. 85--336.) Die Ausgangspunkte des römischen Rechts. §. 7. Urzustände -- Erinnerungsvermögen des römischen Volks -- Ergänzung der Tradition durch Etymologie und Rückschlüsse vom spätern Recht. S. 85 -- 90. §. 8. Die römische Kosmogonie des Rechts -- Das Charakteristische derselben für die römische Vorstellungsweise. S. 90 -- 98. A. Die Ausgangspunkte oder die Urelemente des römischen Rechts. §. 9. Das Minimum geschichtlicher Anfänge. S. 98 -- 103. I. Das Prinzip des subjektiven Willens der Urquell des römischen Rechts. S. 103 -- 161. §. 10. 1. Der thatkräftige subjektive Wille in seiner Richtung auf Begründung des Rechts (Recht der Beute) -- Vorliebe der römischen Rechtsansicht für originäre Erwerbungsarten. S. 103 -- 115. §. 11. 2. Der thatkräftige subjektive Wille in seiner Richtung auf Schutz und Verwirklichung des Rechts -- Das System der Selbsthülfe -- Die Selbsthülfe unter Voraussetzung eines zweifellosen Anspruchs -- Die Privatrache und der Ursprung der Privatstrafen -- Zusicherung des Beistandes von Seiten Einzelner und des ganzen Volks (testimonium = Garantie des Rechts). S. 115 -- 143. §. 12. 3. Vertragsmäßige Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten -- Das öffent- liche Richteramt in seinem Anschluß an das System der Selbsthülfe -- Gestalt dieses Systems in späterer Zeit. S. 143 -- 161. Inhalt des erſten Theiles. B. Anforderungen, die in dem Begriff der Geſchichte liegen. §. 5. Ausſcheidung der unweſentlichen Thatſachen — Der innere Zuſammen- hang der Thatſachen und das Moment der Zeit — Innere Chronologie oder abſolute und relative Zeitbeſtimmung nach inneren Kriterien. S. 51 — 76. §. 6. Plan der folgenden Darſtellung — Die drei Syſteme des Rechts. S. 77 — 82. Erſtes Buch. (S. 85—336.) Die Ausgangspunkte des römiſchen Rechts. §. 7. Urzuſtände — Erinnerungsvermögen des römiſchen Volks — Ergänzung der Tradition durch Etymologie und Rückſchlüſſe vom ſpätern Recht. S. 85 — 90. §. 8. Die römiſche Kosmogonie des Rechts — Das Charakteriſtiſche derſelben für die römiſche Vorſtellungsweiſe. S. 90 — 98. A. Die Ausgangspunkte oder die Urelemente des römiſchen Rechts. §. 9. Das Minimum geſchichtlicher Anfänge. S. 98 — 103. I. Das Prinzip des ſubjektiven Willens der Urquell des römiſchen Rechts. S. 103 — 161. §. 10. 1. Der thatkräftige ſubjektive Wille in ſeiner Richtung auf Begründung des Rechts (Recht der Beute) — Vorliebe der römiſchen Rechtsanſicht für originäre Erwerbungsarten. S. 103 — 115. §. 11. 2. Der thatkräftige ſubjektive Wille in ſeiner Richtung auf Schutz und Verwirklichung des Rechts — Das Syſtem der Selbſthülfe — Die Selbſthülfe unter Vorausſetzung eines zweifelloſen Anſpruchs — Die Privatrache und der Urſprung der Privatſtrafen — Zuſicherung des Beiſtandes von Seiten Einzelner und des ganzen Volks (testimonium = Garantie des Rechts). S. 115 — 143. §. 12. 3. Vertragsmäßige Entſcheidung der Rechtsſtreitigkeiten — Das öffent- liche Richteramt in ſeinem Anſchluß an das Syſtem der Selbſthülfe — Geſtalt dieſes Syſtems in ſpäterer Zeit. 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A. Die Ausgangspunkte oder die Urelemente des
römiſchen Rechts.
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I. Das Prinzip des ſubjektiven Willens der Urquell des
römiſchen Rechts. S. 103 — 161.
§. 10. 1. Der thatkräftige ſubjektive Wille in ſeiner Richtung auf Begründung
des Rechts (Recht der Beute) — Vorliebe der römiſchen Rechtsanſicht
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Verwirklichung des Rechts — Das Syſtem der Selbſthülfe — Die
Selbſthülfe unter Vorausſetzung eines zweifelloſen Anſpruchs — Die
Privatrache und der Urſprung der Privatſtrafen — Zuſicherung des
Beiſtandes von Seiten Einzelner und des ganzen Volks (testimonium
= Garantie des Rechts). S. 115 — 143.
§. 12. 3. Vertragsmäßige Entſcheidung der Rechtsſtreitigkeiten — Das öffent-
liche Richteramt in ſeinem Anſchluß an das Syſtem der Selbſthülfe —
Geſtalt dieſes Syſtems in ſpäterer Zeit. S. 143 — 161.
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