chen mehr vorwägen wollen, wie man dem Vieh das Futter einmißt, quälten mit ängstlicher Weis¬ heitsthuerei heraus, was ein Feiertag kostet, und daß bei dreihundert tausend Ackerleuten ein sol¬ cher das Land um fünfhundert tausend Thaler bringe.
Guden Polizei der Jndüstrie. Braunschw. 1768.
Die lebendigen Zahlbretter, die den Staat so fein wie einen Vogelbauer mit Freßtrog und Trinknäpfchen zurichten, ihn mit einem zierlichen Drahtnetz umflechten, wägen Ruhe und Freude ab wie Gift, und meinten dann endlich: Zwölf Festtage im Jahr, sieben Hauptfesttage der Re¬ ligion und fünf weltliche, gingen wohl noch an.
Justi Polizeiwissenschaft. 2r Bd. §. 49. Göttingische Polizeiamtsnachrichten v. J. 1756.
-- -- -- An das menschliche Königswort Heinrichs des Vierten, der jedem Bauer des Sonntags ein Huhn im Topfe gönnen wollte, dachte kein Staatspfennigfuchser mehr. Mögen sich alle solche Auflagenausbrüter vom alten Seneca Bescheid hohlen: "Legum conditores "festos instituerunt dies, ut ad hilaritatem ho¬ "mines publice cogerentur, tanquam neces¬
chen mehr vorwägen wollen, wie man dem Vieh das Futter einmißt, quälten mit ängſtlicher Weis¬ heitsthuerei heraus, was ein Feiertag koſtet, und daß bei dreihundert tauſend Ackerleuten ein ſol¬ cher das Land um fünfhundert tauſend Thaler bringe.
Guden Polizei der Jndüſtrie. Braunſchw. 1768.
Die lebendigen Zahlbretter, die den Staat ſo fein wie einen Vogelbauer mit Freßtrog und Trinknäpfchen zurichten, ihn mit einem zierlichen Drahtnetz umflechten, wägen Ruhe und Freude ab wie Gift, und meinten dann endlich: Zwölf Feſttage im Jahr, ſieben Hauptfeſttage der Re¬ ligion und fünf weltliche, gingen wohl noch an.
Juſti Polizeiwiſſenſchaft. 2r Bd. §. 49. Göttingiſche Polizeiamtsnachrichten v. J. 1756.
— — — An das menſchliche Königswort Heinrichs des Vierten, der jedem Bauer des Sonntags ein Huhn im Topfe gönnen wollte, dachte kein Staatspfennigfuchſer mehr. Mögen ſich alle ſolche Auflagenausbrüter vom alten Seneca Beſcheid hohlen: „Legum conditores „festos instituerunt dies, ut ad hilaritatem ho¬ „mines publice cogerentur, tanquam neces¬
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chen mehr vorwägen wollen, wie man dem Vieh
das Futter einmißt, quälten mit ängſtlicher Weis¬
heitsthuerei heraus, was ein Feiertag koſtet, und
daß bei dreihundert tauſend Ackerleuten ein ſol¬
cher das Land um fünfhundert tauſend Thaler
bringe.
Guden Polizei der Jndüſtrie. Braunſchw. 1768.
Die lebendigen Zahlbretter, die den Staat
ſo fein wie einen Vogelbauer mit Freßtrog und
Trinknäpfchen zurichten, ihn mit einem zierlichen
Drahtnetz umflechten, wägen Ruhe und Freude
ab wie Gift, und meinten dann endlich: Zwölf
Feſttage im Jahr, ſieben Hauptfeſttage der Re¬
ligion und fünf weltliche, gingen wohl noch an.
Juſti Polizeiwiſſenſchaft. 2r Bd. §. 49.
Göttingiſche Polizeiamtsnachrichten v. J. 1756.
— — — An das menſchliche Königswort
Heinrichs des Vierten, der jedem Bauer des
Sonntags ein Huhn im Topfe gönnen wollte,
dachte kein Staatspfennigfuchſer mehr. Mögen
ſich alle ſolche Auflagenausbrüter vom alten
Seneca Beſcheid hohlen: „Legum conditores
„festos instituerunt dies, ut ad hilaritatem ho¬
„mines publice cogerentur, tanquam neces¬
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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/373>, abgerufen am 22.11.2024.
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