Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.a) seine Fahne verläßt ohne verwundet zu sein; in entehrende schimpfliche Kriegsgefangen¬ schaft geräth; oder unverwundet, ohne sein Gewehr aus dem Felde zurückkommt; b) dem Feinde sein Ehrenwort giebt, nicht wider ihn zu dienen, bis er dieses Gelübdes quit ist; c) unehrliche Handthierungen treibt, es sei im Jn- oder Auslande z. B. Menschenhandel, Menschenverschneiden, Glücksspiele, Kuppelei, Hurenwirthschaft und halsbrechende Künste; d) von Almosen leben muß; e) sich Criminalverbrechen schuldig macht, und des Meineids und Ehebruchs; f) im Auslande die Volksehre befleckt; g) seinen Verstand verliert; h) sich mit einer noch nicht eingebürgerten Un¬ deutschen verheirathet (Verglichen einen al¬ ten Volkswiederhersteller: Nehemia 13, V. 23-26.); i) ohne Erlaubniß in fremde Kriegsdienste tritt; ohne Anfrage in fremde Staatsdienste geht; k) eine Familie ernähren kann, gesund und nicht unvermögend ist, und dennoch ein Hage¬ stolz bleibt. (Siehe IX. 4.) a) ſeine Fahne verläßt ohne verwundet zu ſein; in entehrende ſchimpfliche Kriegsgefangen¬ ſchaft geräth; oder unverwundet, ohne ſein Gewehr aus dem Felde zurückkommt; b) dem Feinde ſein Ehrenwort giebt, nicht wider ihn zu dienen, bis er dieſes Gelübdes quit iſt; c) unehrliche Handthierungen treibt, es ſei im Jn- oder Auslande z. B. Menſchenhandel, Menschenverschneiden, Glücksſpiele, Kuppelei, Hurenwirthſchaft und halsbrechende Künſte; d) von Almoſen leben muß; e) ſich Criminalverbrechen ſchuldig macht, und des Meineids und Ehebruchs; f) im Auslande die Volksehre befleckt; g) ſeinen Verſtand verliert; h) ſich mit einer noch nicht eingebürgerten Un¬ deutſchen verheirathet (Verglichen einen al¬ ten Volkswiederherſteller: Nehemia 13, V. 23–26.); i) ohne Erlaubniß in fremde Kriegsdienſte tritt; ohne Anfrage in fremde Staatsdienſte geht; k) eine Familie ernähren kann, geſund und nicht unvermögend iſt, und dennoch ein Hage¬ ſtolz bleibt. (Siehe IX. 4.) <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0314" n="284"/> <fw type="pageNum" place="top">284</fw> <list> <item><hi rendition="#aq">a</hi>) ſeine Fahne verläßt ohne verwundet zu ſein;<lb/> in entehrende ſchimpfliche Kriegsgefangen¬<lb/> ſchaft geräth; oder unverwundet, ohne ſein<lb/> Gewehr aus dem Felde zurückkommt;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">b</hi>) dem Feinde ſein Ehrenwort giebt, nicht wider<lb/> ihn zu dienen, bis er dieſes Gelübdes quit iſt;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">c</hi>) unehrliche Handthierungen treibt, es ſei im<lb/> Jn- oder Auslande z. B. Menſchenhandel,<lb/> Menschenverschneiden, Glücksſpiele, Kuppelei,<lb/> Hurenwirthſchaft und halsbrechende Künſte;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">d</hi>) von Almoſen leben muß;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">e</hi>) ſich Criminalverbrechen ſchuldig macht, und<lb/> des Meineids und Ehebruchs;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">f</hi>) im Auslande die Volksehre befleckt;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">g</hi>) ſeinen Verſtand verliert;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">h</hi>) ſich mit einer noch nicht eingebürgerten Un¬<lb/> deutſchen verheirathet (Verglichen einen al¬<lb/> ten Volkswiederherſteller: Nehemia 13, V.<lb/> 23–26.);</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">i</hi>) ohne Erlaubniß in fremde Kriegsdienſte tritt;<lb/> ohne Anfrage in fremde Staatsdienſte geht;</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">k</hi>) eine Familie ernähren kann, geſund und nicht<lb/> unvermögend iſt, und dennoch ein Hage¬<lb/> ſtolz bleibt. (Siehe <hi rendition="#aq">IX</hi>. 4.)</item> </list><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [284/0314]
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a) ſeine Fahne verläßt ohne verwundet zu ſein;
in entehrende ſchimpfliche Kriegsgefangen¬
ſchaft geräth; oder unverwundet, ohne ſein
Gewehr aus dem Felde zurückkommt;
b) dem Feinde ſein Ehrenwort giebt, nicht wider
ihn zu dienen, bis er dieſes Gelübdes quit iſt;
c) unehrliche Handthierungen treibt, es ſei im
Jn- oder Auslande z. B. Menſchenhandel,
Menschenverschneiden, Glücksſpiele, Kuppelei,
Hurenwirthſchaft und halsbrechende Künſte;
d) von Almoſen leben muß;
e) ſich Criminalverbrechen ſchuldig macht, und
des Meineids und Ehebruchs;
f) im Auslande die Volksehre befleckt;
g) ſeinen Verſtand verliert;
h) ſich mit einer noch nicht eingebürgerten Un¬
deutſchen verheirathet (Verglichen einen al¬
ten Volkswiederherſteller: Nehemia 13, V.
23–26.);
i) ohne Erlaubniß in fremde Kriegsdienſte tritt;
ohne Anfrage in fremde Staatsdienſte geht;
k) eine Familie ernähren kann, geſund und nicht
unvermögend iſt, und dennoch ein Hage¬
ſtolz bleibt. (Siehe IX. 4.)
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