Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.Von Turnspielen. 45. Von Turnspielen sollen alle Schwache und sehr 46. Es soll kein Spiel ohne Erlaubniß unternommen 47. Niemand soll mitspielen, der nicht vorher bei der 48. Überhaupt soll sich keiner in irgend eine Spiel- 49. Die allgemeinen Turngesetze sind auch bei den Fünf-
Von Turnſpielen. 45. Von Turnſpielen ſollen alle Schwache und ſehr 46. Es ſoll kein Spiel ohne Erlaubniß unternommen 47. Niemand ſoll mitſpielen, der nicht vorher bei der 48. Überhaupt ſoll ſich keiner in irgend eine Spiel- 49. Die allgemeinen Turngeſetze ſind auch bei den Fünf-
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Von Turnſpielen.
45. Von Turnſpielen ſollen alle Schwache und ſehr
Kleine ausgeſchloſſen bleiben, auch die, ſo noch
nicht über die Vorübungen weg ſind.
46. Es ſoll kein Spiel ohne Erlaubniß unternommen
werden.
47. Niemand ſoll mitſpielen, der nicht vorher bei der
Theilung zugegen geweſen und abgetheilt worden.
48. Überhaupt ſoll ſich keiner in irgend eine Spiel-
ſchaar einſchleichen oder eindrängen; es ſei denn
für dieſen Tag beſonders geſtattet und vorher be-
kannt gemacht.
49. Die allgemeinen Turngeſetze ſind auch bei den
Turnſpielen gültig, wie in jedem Vielkampf; doch
kann gemeinſame Übereinkunft vor Beginn eines
Spieles in Nebendingen einen Spielbrauch ordnen,
ſtellen und feſtſetzen.
Fünf-
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