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Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.

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38. Im Klimmel, so wie innerhalb der andern Kletter-
gerüste, darf niemand, besonders kein Schaulusti-
ger stehen.

Vom Gerwerfen.

39. Jeder Turner und Werflustige soll seinen eigenen
Ger halten, und mit seinem Namen am Schaftende.

40. Die Maaße für einen Ger sind:
6 F., 7 F. oder 8 F. Länge und 1 Z., 5/4 Z. und
6/4 Z. Stärke. Es soll daher kein Ger geduldet wer-
den, wenn er nicht eines der angegebenen Maaße
hat.

41. Niemand soll mit einem fremden Gere werfen, auch
soll es keiner dem andern zulassen und erlauben.

Vom Schocken und Stoßen.

42. Niemand darf eine Kugel in der Bahn liegen las-
sen, sondern er muß sie wieder in den Kasten legen.

43. Schock- und Stoßbahnen müssen von schaulustigen
Turnern vermieden werden; diese dürfen nur schräg
rückwärts vom Werfenden stehen, d. i. auf der
Seite der Riege.

Vom Ringen.

44. Es darf kein Turner eine Ausforderung zum Zwei-
kampf im Ringen ausschlagen; er sei dann krank,
unwohl, turnmüde oder durch ein örtliches Übel
verhindert; -- die Kleidung entschuldigt nicht.

Von
Q 2

38. Im Klimmel, ſo wie innerhalb der andern Kletter-
gerüſte, darf niemand, beſonders kein Schauluſti-
ger ſtehen.

Vom Gerwerfen.

39. Jeder Turner und Werfluſtige ſoll ſeinen eigenen
Ger halten, und mit ſeinem Namen am Schaftende.

40. Die Maaße für einen Ger ſind:
6 F., 7 F. oder 8 F. Länge und 1 Z., 5/4 Z. und
6/4 Z. Stärke. Es ſoll daher kein Ger geduldet wer-
den, wenn er nicht eines der angegebenen Maaße
hat.

41. Niemand ſoll mit einem fremden Gere werfen, auch
ſoll es keiner dem andern zulaſſen und erlauben.

Vom Schocken und Stoßen.

42. Niemand darf eine Kugel in der Bahn liegen laſ-
ſen, ſondern er muß ſie wieder in den Kaſten legen.

43. Schock- und Stoßbahnen müſſen von ſchauluſtigen
Turnern vermieden werden; dieſe dürfen nur ſchräg
rückwärts vom Werfenden ſtehen, d. i. auf der
Seite der Riege.

Vom Ringen.

44. Es darf kein Turner eine Ausforderung zum Zwei-
kampf im Ringen ausſchlagen; er ſei dann krank,
unwohl, turnmüde oder durch ein örtliches Übel
verhindert; — die Kleidung entſchuldigt nicht.

Von
Q 2
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[243/0313] 38. Im Klimmel, ſo wie innerhalb der andern Kletter- gerüſte, darf niemand, beſonders kein Schauluſti- ger ſtehen. Vom Gerwerfen. 39. Jeder Turner und Werfluſtige ſoll ſeinen eigenen Ger halten, und mit ſeinem Namen am Schaftende. 40. Die Maaße für einen Ger ſind: 6 F., 7 F. oder 8 F. Länge und 1 Z., 5/4 Z. und 6/4 Z. Stärke. Es ſoll daher kein Ger geduldet wer- den, wenn er nicht eines der angegebenen Maaße hat. 41. Niemand ſoll mit einem fremden Gere werfen, auch ſoll es keiner dem andern zulaſſen und erlauben. Vom Schocken und Stoßen. 42. Niemand darf eine Kugel in der Bahn liegen laſ- ſen, ſondern er muß ſie wieder in den Kaſten legen. 43. Schock- und Stoßbahnen müſſen von ſchauluſtigen Turnern vermieden werden; dieſe dürfen nur ſchräg rückwärts vom Werfenden ſtehen, d. i. auf der Seite der Riege. Vom Ringen. 44. Es darf kein Turner eine Ausforderung zum Zwei- kampf im Ringen ausſchlagen; er ſei dann krank, unwohl, turnmüde oder durch ein örtliches Übel verhindert; — die Kleidung entſchuldigt nicht. Von Q 2

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_turnkunst_1816/313>, abgerufen am 21.05.2024.