Jahn, Friedrich L.; Eiselen, Ernst W. B.: Die deutsche Turnkunst, zur Einrichtung der Turnplätze dargestellt. Berlin, 1816.8. Und so soll ein Jeder nach unserm löblichen Turn- C. Besondere Turngesetze. (Übungsgesetze) 1. Jeder Turner soll nur nach Ablegung von Rock und 2. Jeder Turner soll nach der Ordnung turnen, wie er 3. Die Turner theilen sich bei den Übungen in Riegen.*) 4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überschritten 5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern 6. Es darf sich keiner in eine Riege eindrängen oder 7. *) S. Erst. Abschn.; II, Laufen A., 1. Anmerk. **) Reede (die): Ort, wo man sich zu etwas bereit macht:
(daher dann auch ein Platz, wo sich die Schiffe zur Ab- fahrt bereit machen). 8. Und ſo ſoll ein Jeder nach unſerm löblichen Turn- C. Beſondere Turngeſetze. (Übungsgeſetze) 1. Jeder Turner ſoll nur nach Ablegung von Rock und 2. Jeder Turner ſoll nach der Ordnung turnen, wie er 3. Die Turner theilen ſich bei den Übungen in Riegen.*) 4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überſchritten 5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern 6. Es darf ſich keiner in eine Riege eindrängen oder 7. *) S. Erſt. Abſchn.; II, Laufen A., 1. Anmerk. **) Reede (die): Ort, wo man ſich zu etwas bereit macht:
(daher dann auch ein Platz, wo ſich die Schiffe zur Ab- fahrt bereit machen). <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0307" n="237"/> <p>8. Und ſo ſoll ein Jeder nach unſerm löblichen Turn-<lb/> brauch ſich richten und nicht neuſüchtig Neuerungen<lb/> aufbringen, ohne vorherige Rückſprache und Be-<lb/> rathung.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b">C. <hi rendition="#g">Beſondere Turngeſetze</hi>.<lb/> (Übungsgeſetze)</hi> </head><lb/> <p>1. Jeder Turner ſoll nur nach Ablegung von Rock und<lb/> Stock, Hut und Halstuch turnen.</p><lb/> <p>2. Jeder Turner ſoll nach der Ordnung turnen, wie er<lb/> auf den einzelnen Turnſtellen ankommt, und ſeine<lb/> Reihe halten.</p><lb/> <p>3. Die Turner theilen ſich bei den Übungen in <hi rendition="#g">Riegen</hi>.<note place="foot" n="*)">S. Erſt. Abſchn.; <hi rendition="#aq">II,</hi> Laufen A., 1. Anmerk.</note></p><lb/> <p>4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überſchritten<lb/> werden.</p><lb/> <p>5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern<lb/> laufen, ſo lange die Mitturner bei dieſer Übung<lb/> bleiben; es ſei dann, daß ihm dieſe zu ſchwer fiele.</p><lb/> <p>6. Es darf ſich keiner in eine Riege eindrängen oder<lb/> einſchleichen, ſondern muß, wenn ſie vollzählig iſt,<lb/> auf der <hi rendition="#g">Reede</hi><note place="foot" n="**)"><hi rendition="#g">Reede</hi> (die): Ort, wo man ſich zu etwas <hi rendition="#g">bereit</hi> macht:<lb/> (daher dann <hi rendition="#g">auch</hi> ein Platz, wo ſich die Schiffe zur Ab-<lb/> fahrt bereit machen).</note> warten, bis einer abgeht, oder<lb/> die ganze Riege aufhört.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">7.</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [237/0307]
8. Und ſo ſoll ein Jeder nach unſerm löblichen Turn-
brauch ſich richten und nicht neuſüchtig Neuerungen
aufbringen, ohne vorherige Rückſprache und Be-
rathung.
C. Beſondere Turngeſetze.
(Übungsgeſetze)
1. Jeder Turner ſoll nur nach Ablegung von Rock und
Stock, Hut und Halstuch turnen.
2. Jeder Turner ſoll nach der Ordnung turnen, wie er
auf den einzelnen Turnſtellen ankommt, und ſeine
Reihe halten.
3. Die Turner theilen ſich bei den Übungen in Riegen. *)
4. Die Richtzahl einer Riege darf nicht überſchritten
werden.
5. Es darf kein Turner von einer Riege zur andern
laufen, ſo lange die Mitturner bei dieſer Übung
bleiben; es ſei dann, daß ihm dieſe zu ſchwer fiele.
6. Es darf ſich keiner in eine Riege eindrängen oder
einſchleichen, ſondern muß, wenn ſie vollzählig iſt,
auf der Reede **) warten, bis einer abgeht, oder
die ganze Riege aufhört.
7.
*) S. Erſt. Abſchn.; II, Laufen A., 1. Anmerk.
**) Reede (die): Ort, wo man ſich zu etwas bereit macht:
(daher dann auch ein Platz, wo ſich die Schiffe zur Ab-
fahrt bereit machen).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |